SoulCollector
Newbie
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 5
Ich habe gerade ein kleines Problem mit dem Computerversand meines Vertrauens, und würde gerne mal einen Rat einholen.
Zur Vorgeschichte : Im Juni 2004 habe ich bei einem größeren EDV Versand Einzelteile für einen neuen Rechner bestellt, den ich selbst zusammenbaute. Im Mai diesen Jahres gab der Rechner schließlich seinen Geist auf. Ich konnte das Mainboard als Fehlerquelle identifizieren, und habe es zur Reparatur eingeschickt (es befand sich ja noch in der Garantiezeit).
Vor einigen Wochen kam das Board dann vom Händler zurück (nach 6 Wochen Reparaturzeit). Da ich in einem längeren Urlaub war, konnte ich das Paket erst vor zwei Wochen öffnen. Zu meinem Bedauern musste ich nach dem Einbau feststellen, dass das Mainboard immer noch den gleichen Fehler zeigte, also offenbar nicht repariert oder ausgetauscht war. Daraufhin habe ich das Board sofort wieder eingepackt, und zum Händler geschickt, mit der Bitte, es dieses mal zu Reparieren.
Heute Morgen kam das Board dann erneut zurück. Da war ich schon misstrauisch, da das normalerweise nie so schnell geht, bei besagtem Händler, und meine Ängste sollten sich bewahrheiten : Der Händler lehnt die Reparatur ab, da sich das Board ausserhalb des Gewährleistungszeitraums befindet.
So oder so finde ich, dass das ein ziemlich dreistes Verhalten gegenüber dem Kunden ist : Ein kaputtes Board zurückzuschicken, um damit die Zeit bis zum Garantieablauf zu überbrücken, und dann den Anspruch ablehnen. Nun zu meiner Frage : Ich meine mich erinnern zu können, dass man auch auf Reparierte Artikel eine Gewährleistung von einigen Monaten hat, habe jedoch im Internet nichts dazu gefunden. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der das bestätigen kann. Dann wenn dem so ist, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.
Zur Vorgeschichte : Im Juni 2004 habe ich bei einem größeren EDV Versand Einzelteile für einen neuen Rechner bestellt, den ich selbst zusammenbaute. Im Mai diesen Jahres gab der Rechner schließlich seinen Geist auf. Ich konnte das Mainboard als Fehlerquelle identifizieren, und habe es zur Reparatur eingeschickt (es befand sich ja noch in der Garantiezeit).
Vor einigen Wochen kam das Board dann vom Händler zurück (nach 6 Wochen Reparaturzeit). Da ich in einem längeren Urlaub war, konnte ich das Paket erst vor zwei Wochen öffnen. Zu meinem Bedauern musste ich nach dem Einbau feststellen, dass das Mainboard immer noch den gleichen Fehler zeigte, also offenbar nicht repariert oder ausgetauscht war. Daraufhin habe ich das Board sofort wieder eingepackt, und zum Händler geschickt, mit der Bitte, es dieses mal zu Reparieren.
Heute Morgen kam das Board dann erneut zurück. Da war ich schon misstrauisch, da das normalerweise nie so schnell geht, bei besagtem Händler, und meine Ängste sollten sich bewahrheiten : Der Händler lehnt die Reparatur ab, da sich das Board ausserhalb des Gewährleistungszeitraums befindet.
So oder so finde ich, dass das ein ziemlich dreistes Verhalten gegenüber dem Kunden ist : Ein kaputtes Board zurückzuschicken, um damit die Zeit bis zum Garantieablauf zu überbrücken, und dann den Anspruch ablehnen. Nun zu meiner Frage : Ich meine mich erinnern zu können, dass man auch auf Reparierte Artikel eine Gewährleistung von einigen Monaten hat, habe jedoch im Internet nichts dazu gefunden. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der das bestätigen kann. Dann wenn dem so ist, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.