Probleme mit dem Händler - Garantie ?

SoulCollector

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Aug. 2006
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Ich habe gerade ein kleines Problem mit dem Computerversand meines Vertrauens, und würde gerne mal einen Rat einholen.

Zur Vorgeschichte : Im Juni 2004 habe ich bei einem größeren EDV Versand Einzelteile für einen neuen Rechner bestellt, den ich selbst zusammenbaute. Im Mai diesen Jahres gab der Rechner schließlich seinen Geist auf. Ich konnte das Mainboard als Fehlerquelle identifizieren, und habe es zur Reparatur eingeschickt (es befand sich ja noch in der Garantiezeit).

Vor einigen Wochen kam das Board dann vom Händler zurück (nach 6 Wochen Reparaturzeit). Da ich in einem längeren Urlaub war, konnte ich das Paket erst vor zwei Wochen öffnen. Zu meinem Bedauern musste ich nach dem Einbau feststellen, dass das Mainboard immer noch den gleichen Fehler zeigte, also offenbar nicht repariert oder ausgetauscht war. Daraufhin habe ich das Board sofort wieder eingepackt, und zum Händler geschickt, mit der Bitte, es dieses mal zu Reparieren.

Heute Morgen kam das Board dann erneut zurück. Da war ich schon misstrauisch, da das normalerweise nie so schnell geht, bei besagtem Händler, und meine Ängste sollten sich bewahrheiten : Der Händler lehnt die Reparatur ab, da sich das Board ausserhalb des Gewährleistungszeitraums befindet.

So oder so finde ich, dass das ein ziemlich dreistes Verhalten gegenüber dem Kunden ist : Ein kaputtes Board zurückzuschicken, um damit die Zeit bis zum Garantieablauf zu überbrücken, und dann den Anspruch ablehnen. Nun zu meiner Frage : Ich meine mich erinnern zu können, dass man auch auf Reparierte Artikel eine Gewährleistung von einigen Monaten hat, habe jedoch im Internet nichts dazu gefunden. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der das bestätigen kann. Dann wenn dem so ist, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.
 
Hi,
also ich hab mein Netzteil nach fast 3 Jahren noch abgeben können. Zwar ist dann die Garantiezeit vom Verkäufer erloschen, aber bei mir haben sie es auf Kulanz zu BeQuiet geschickt. Warte allerdings noch auf eine Antwort.
 
Hallo,

Altes Recht:
Gewährleistung:
Mängel, die bei Übergabe der Ware vorhanden gewesen sind können innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe geltend gemacht werden. Danach verjähren diese Ansprüche. Es ist eine Verjährungsfrist.
Garantie:
Garantie bedeutet grundsätzlich und soweit nichts anderes vereinbart ist, das Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten behoben werden. Hat man zB. 1 Jahr Garantie und tritt nach 10 Monaten ein Mangel auf, dann hat man noch 6 Monate Zeit (also 4 Monate über die Garantiefrist hinnaus) für diesen Mangel seine Garantierechte geltend zu machen, denn nach 6 Monaten verjähren die Ansprüche.
Wenn man dann mit seinem Mangel aber erst 4 Monate nach Garantieende zum Händler kommt (bzw. der Mangel erst nach 16 Monaten aufgetreten ist) hat man dennoch schlechte Karten, denn man ist Beweispflichtig, das der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.

Die Zeiten in denen sich das Notebook (oder anderes) in Reparatur befand solltest Du gut notieren und die Belege (Lieferscheine, Posteinlieferungscheine etc.) aufheben, denn die Garantiezeit wird gehemmt wenn sich das Notebook (oder anderes) wegen eines Mangels in Reparatur befindet. Das bedeutet, das sich die Garantiezeit um die Zeit der Reparatur verlängert..


Gruss
 
SoulCollector schrieb:
Ich habe gerade ein kleines Problem mit dem Computerversand meines Vertrauens, und würde gerne mal einen Rat einholen.

Zur Vorgeschichte : Im Juni 2004 habe ich bei einem größeren EDV Versand Einzelteile für einen neuen Rechner bestellt, den ich selbst zusammenbaute. Im Mai diesen Jahres gab der Rechner schließlich seinen Geist auf. Ich konnte das Mainboard als Fehlerquelle identifizieren, und habe es zur Reparatur eingeschickt (es befand sich ja noch in der Garantiezeit).

Vor einigen Wochen kam das Board dann vom Händler zurück (nach 6 Wochen Reparaturzeit). Da ich in einem längeren Urlaub war, konnte ich das Paket erst vor zwei Wochen öffnen. Zu meinem Bedauern musste ich nach dem Einbau feststellen, dass das Mainboard immer noch den gleichen Fehler zeigte, also offenbar nicht repariert oder ausgetauscht war. Daraufhin habe ich das Board sofort wieder eingepackt, und zum Händler geschickt, mit der Bitte, es dieses mal zu Reparieren.

Heute Morgen kam das Board dann erneut zurück. Da war ich schon misstrauisch, da das normalerweise nie so schnell geht, bei besagtem Händler, und meine Ängste sollten sich bewahrheiten : Der Händler lehnt die Reparatur ab, da sich das Board ausserhalb des Gewährleistungszeitraums befindet.

So oder so finde ich, dass das ein ziemlich dreistes Verhalten gegenüber dem Kunden ist : Ein kaputtes Board zurückzuschicken, um damit die Zeit bis zum Garantieablauf zu überbrücken, und dann den Anspruch ablehnen. Nun zu meiner Frage : Ich meine mich erinnern zu können, dass man auch auf Reparierte Artikel eine Gewährleistung von einigen Monaten hat, habe jedoch im Internet nichts dazu gefunden. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der das bestätigen kann. Dann wenn dem so ist, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.

kann ich dir genau sagen,
die habe das Borad nicht repariert,
sondern es einfach wieder zurück an dich zurück geschickt-.
tja wird dir nichts anders übrig bleiben als einen Anwalt oder den Verbraucherschutz einzuschalten.

Der Selbstbau PC hat ja nicht lange gehalten ?
 
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