Protokoll vom Provider als Beweislage vor Gericht möglich ?

LasseKay

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Hallo,

und erstmal einen schönen guten Tag.

Und zwar gehts um folgendes. Ich habe einen Schaden am Laptop gehabt sodass die Strombuchse defekt war. Der Laptop lief noch 3 Tage auf Akku und wurde in der Zeit mehrmals für ein paar Minuten hochgefahren kurz benutzt und wieder runtergefahren. Nach der Reperatur ging plötzlich nichts mehr und mir wurde gesagt es wäre zu einem Kurzschluss bei dem Schaden gekommen und es läge ein Mainboardschaden vor. Der Laptop lässt sich nicht mehr hochfahren, keine Reparatur auf Kulanz, ich zum Anwalt, der hat 2 Briefe geschrieben und jetzt müssen wir vors Gericht und brauchen hierfür Beweise dass der Lapttop bis auf die Strombuchse einwandfrei gelaufen ist vorher.

Ich habe den Laptop 10 min vorher noch mal angehabt und er war auch mit dem internet verbunden. Nun zu meiner Frage gibt es über den Provider die Möglichkeit eine Art Protokoll zu bekommen wann welche PC im internet war ? Damit könnte ich Beweisen dass er noch gelaufen ist ?

Desweiteren wollte ich fragen ob es möglich ist die Festplatte auszulesen und da eventuell ähnliche Daten zu bekommen. Auch wann er das letzte mal geladen wurde ?


Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Ps falls es die falsche Ecke hier ist bitte verschieben ich kenn mich noch nicht so aus hier :)

LG, Lasse
 
hmm versuchen den Laptop wieder zum laufen zu bekommen. Die Ereignisanzeige sollte Aufschluss geben aber ich glaube wenn du das MB tauscht ist die auch gelöscht. Schwiiieeriiger Fall. Also ich denke ein Protokoll deines Providers wirste nicht bekommen :D. Aber sofern der Laptop nicht 3000€ gekostet hat, lohnt sich ein Gang zum Anwalt nicht. Das zu beweisen wird echt schwer und wenn du es nicht schaffst, bleibst du auf den Kosten sitzen.
 
In der Logdatei (Ereignisanzeige) steht wann zuletzt einige Sachen gelaufen sind... - diese kann man natürlich auswerten, aber es wird zumindest erstmal etwas kosten. Ist die Platte defekt wird es "etwas" teurer.

Den Provider kannst du vergessen.

Naesh schrieb:
Die Ereignisanzeige sollte aufschluss geben aber ich glaube wenn du das MB tauscht ist wie auch gelöscht.

Nein, die Einträge bleiben da bis sie jemand löscht und auch das wird protokoliert.
 
Das Ereignisprotokoll enthält unter anderem auch das Datum sowie die Uhrzeit, aber ich weiß nicht ob man von "außen" an das Protokoll kommt.
Zudem kann man auch das System an einem anderen Rechner starten, also denke ich wird das nicht "Beweis" genug sein.
 
Das Problem, der Router loggt sich ein - nicht der Laptop.
Evtl. hast du aber ein Verbindungsprotokoll im Router - aber auch das ist nicht sicher. Dort steht nur die Macadresse drin, und die kann man ändern.

Auf der Festplatte wirst du nichts finden, jedenfalls nichts was da als Beweis angeführt werden kann.
 
Das sind alles keine gerichtlich verwertbare "Beweise".
Da kann man sich auch gleich eine Textdatei anlegen mit dem Inhalt, wann man den Computer das letzte mal an hatte.
Dein Provider sieht deine MAC Adresse eigentlich nicht und die Zeitangaben sind sehr leicht zu fälschen.

Was du allerdings probieren könntest wäre einen Elektroniker zu konsultieren und den das Ding mal angucken lassen.
Wenn die wirklich Scheiße bei der Reparatur gemacht haben, dann müsste der das recht fix finden. (kann ja nur ein Kurzschluss an der Strombuchse sein)
 
ich kann mich nur den vorrednern anschließen, den provider kannst du vergessen. die werden dir nichts geben ausser mit richterlicher anordnung, und die wirst du nicht dafür bekommen

ausserdem scheint es mir das du und/oder dein anwalt hier schon ein wenig forsch an die sache geht. vom anwalt her ist mir das klar, der will kohle verdienen, aber rechnest du dir eine reelle chance aus?

ich persönlich halte es eher für aussichtslos wenn du nicht anderweitig beweisen kannst dass das notebook noch gelaufen ist. ausserdem sind folge und korrosionsschäden nicht auszuschließen
 
dominic.e schrieb:
Zudem kann man auch das System an einem anderen Rechner starten, also denke ich wird das nicht "Beweis" genug sein.

Auch das wird protokoliert - mindestens andere MAC-Adresse, daher erneute Aktivierung notwendig.
 
Warum so umständlich.
Lade deinen AKKU auf einen anderen gleichen NB wenn möglich ist und du hast es vor Gericht das es geht.
Dann die Windows Logfiles auslesen und gut ist.
Wenn die behaupten das MB ist hinüber aber es läuft mit dem AKKU ist das nur zur 50% der Fall.
Jetzt ist noch die Frage ob die Buchse am MB verlötet ist oder die Buchse wie bei HP per Kabel mit dem MB verbunden ist?
 
Wie schon geschrieben, die Daten vom Provider bekommst du nicht. Es würde auch nichts bringen, da damit noch nicht bewiesen wäre, ob der Zugang von deinem Laptop aus erfolgt ist.
Das gleiche gilt auch für das Auslesen der Festplatte, da diese von einem anderen PC nachträglich eingebaut sein kann.
 
Weshalb kann Dir eigentlich Dein Anwalt nicht sagen, ob und wie die Protokolle des Providers vor Gericht verwertbar sind. Das ist doch sein Job und Du bezahlst ihn dafür.
Willst Du ihm ernsthaft gegenüber treten und sagen, ich habe im CB-Forum zur Beweisverwertung folgendes erfahren....:rolleyes:
 
Frage gibt es über den Provider die Möglichkeit eine Art Protokoll zu bekommen wann welche PC im internet war ?

Nein. NA(P)T macht dir da nen Strich durch die Rechnung.
 
Wenn das Gericht auf einen entsprechenden Beweisantrag einen Beschluss erlässt, ist das denkbar. Viel erfolgversprechender ist hingegen zu beantragen, ein Sachverständiger möge aufgrund von vom Kläger zu benennenden Umständen begutachten, dass der Läppi vor der Reparatur noch intakt war.
Doch das müsste Dein Anwalt wirklich wissen
 
HeinzNeu schrieb:
Doch das müsste Dein Anwalt wirklich wissen

Sagen wir es mal so,
wenn er es nicht weist, dann hast du schon verloren.
 
Dann würde ich mir einen anderen Anwalt suchen, aber ihm noch Nachhilfestunden für die Beweisverwertung zu geben, ist doch albern und peinlich.
Das beste Beweismittel ist in Deinem Verfahren der Sachverständigenbeweis. Hierzu muss jedoch der entsprechende Antrag gestellt werden. Dann wird das Gericht aus der dort vorliegende Liste der Sachverständigen und Ingenieure einen aussuchen und im Beweisbeschluss benennen. Ratsam ist jedoch möglichst genau zu schildern, was der Sachverständige in dem defekten Läppi finden wird und weshalb dies den Beweis erbringen wird, dass er unsachgemäß repariert wurde und vorher noch funktionierte.
Wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist, ist "die Brühe dann oft teurer als die Brocken", d.h. Du musst erstmal die Gebühren für die Begutachtung bezahlen, bevor sich etwas in Bewegung setzt. Im vorliegenden Fall können allein diese Sachverständigen-Gebühren den Wert des Läppi völlig aufzehren. Falls Du im Prozess obsiegst, muss der Unterlegene alle Kosten (auch die des Beweisverfahrens) bezahlen.
Doch cetero censeo... Dein Anwalt muss Dich auch insoweit beraten.
 
Noch mal zur Info, das Notebook war defekt und wurde repariert.
Nach der Reperatur ging plötzlich nichts mehr und mir wurde gesagt es wäre zu einem Kurzschluss bei dem Schaden gekommen und es läge ein Mainboardschaden vor.
Danach lief nichts mehr und der Reparaturdienst sagt es wäre bei der Reparatur zu einem Kurzschluss gekommen? Was haben sie denn dann repariert und was steht auf der Rechnung? War noch Garantie drauf?
 
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