Dsimon24 schrieb:
Okay, danke für die Infos. Also ist das keine 100% genaue Sache - so wie ich das verstehe. Kann man es denn realisieren, dass ich eine Info darüber habe, dass die eMail durchgestellt wurde? Also eine Ebene vor dem Öffnen der Mail durch den Empfänger?
Hallo,
eine 100% genaue Feststellung, ob eine E-Mail zum Anwender durchgestellt / geöffnet / gelesen wurde gibt es nicht, das ist technisch im Protokoll nicht vorgesehen und die meisten E-Mail-Clients und E-Mail-Anbieter schützen ihre Kunden vor solchen tracking-Technologien.
Man kann, wie es viele große Firmen machen, den gesamten Inhalt eines Newsletters in Bildern in die E-Mail packen und dann einen "Clickbait" Teaser als Anriss verwenden. Dann kann man davon ausgehen, dass wenn ein User auf gelesen gesetzt wird, er die Bilder gesehen hat und wenn nicht, dann nicht... Aber das finde ich persönlich eine schlechte Art.
In der Regel schmeißen Kunden Newsletter jedoch einfach weg. Bei uns klicken mehr Kunden auf dem Abmelden-Link als auf andere Links und das sind von ~3800 E-Mails ~60 Abmeldungen, ~30 ungültige E-Mail-Adressen und ~40 Klicks auf weiterführende Links. Insgesamt geht es uns auch mehr ums "branding" der Marke, weswegen wir unser Firmenlogo und eine kleine Grafik direkt in die Mail einbetten und nicht nachladen und auch keinen Clickbait-Bullshit reinschreiben. Einzig die Mails schicken wir über einen eigenen "shortener", da das eigentliche Target nicht immer bei uns liegt und ich es auch nach dem Versand noch ändern möchte und mich die tatsächliche Nutzung schon interessiert, aber eher um Verbesserungen vorzunehmen.
Die Mail ist mit den zwei eingebetteten Bildern zwar ~64kb "groß", das "riskieren" wir aber einfach so. Wer es nicht will kann sich dann ja wieder abmelden. Die allermeisten dürften die Mail jedoch einfach in Ablage rund drücken. Das ist OK.
Abgesehen von Newslettern gilt eine "rechtsgültige" Zustellung (bei Unternehmen!) übrigens, wenn dein abliefernder Mailserver vom einliefernden Mailserver den Status "200 OK" quittiert bekommt. Ist das der Fall ist bei Unternehmen der Empfänger in der Pflicht auch seinen Mailfilter zu Prüfen, ob dort wichtige E-Mails hängen geblieben sind. Wurde deine Einlieferung abgelehnt, bist Du weiterhin in der "Bringschuld". Bei Privatleuten gilt das jedoch nicht, da darf und kann man nie davon ausgehen, dass eine E-Mail ordnungsgemäß zugestellt wurde oder gar gelesen wurde.
Grüße