Prüfung wegen Feueralarm abgebrochen - Wertung?

Smash32

Lt. Commander
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Hey Leute,

Kurz einmal die Situation:

Heute wurde im Studium eine Klausur geschrieben. Ca 20-25 Minuten vor dem Abgabetermin ertönte plötzlich ein Piepen. Eine Person ging raus und kam ca 5-10 Minuten später wieder rein und teilte mit es sei der Feueralarm (der Ton war nur sehr leise im Prüfungsraum hörbar, die Prüfung wurde bis zu der Meldung weitergeschrieben.
Als nun Fest stand, dass es der Feueralarm ist, sammelte der Prof. Alle Prüfungen ein und wir verließen das Gebäude. Einige Studenten waren bereits fertig, andere nicht.
Über das weitere Verfahren soll nun das Prüfungsamt entscheiden.

Meine Frage:
Wie sieht es in der Situation gesetzlich aus? Habe ich einen Anspruch darauf, dass eine fertige Klausur gewertet wird?

Danke für eure Hilfe ;)
 
Das Prüfungsamt entscheidet. Diese stellen die Regeln für die Prüfungen auf. Gibt kein Gesetz welches dort greift. Darf jede Uni selbst machen ... sowie ja auch die Profs. ihre Freiheit in der Lehre haben und kein Lehrplan vorgegeben bekommen.
Also abwarten. ;)
 
wenn eine prüfung 90min geht und für 90min angesetzt ist, aber nach z.b. 70min abgebrochen wird durch den feueralarm, gibts 2 möglichkeiten
1. abstufung der klausur auf 70min
2. neue klausur

denn, du hast anspruch auf die volle prüfungszeit (bsp. mündliche prüfung. du hast 30min, nach 20min sagt der prof, dass man rausgehen soll, dann kriegst du die note und du bestehst nicht. dann kannst du die prüfung anfechten, weil du nicht die 30min hattest). das müsste aber alles ist deiner PO zu finden sein.
 
nik_ schrieb:
denn, du hast anspruch auf die volle prüfungszeit (bsp. mündliche prüfung. du hast 30min, nach 20min sagt der prof, dass man rausgehen soll, dann kriegst du die note und du bestehst nicht. dann kannst du die prüfung anfechten, weil du nicht die 30min hattest). das müsste aber alles ist deiner PO zu finden sein.

So pauschal ist das falsch. Wenn vom Prüfling überhaupt keine Antworten kommen, dann verkürzt sich die Zeit um diejenige, die für die Beantwortung der Fragen vorgesehen ist. Man wird dann ncht jede Frage 5x wiederholen, nur um die Zeit voll zu bekommen.
 
@kisser, das ist falsch. in der PO steht genau drin wie viel zeit für eine prüfung vorgesehen ist. gerade bei mündlichen prüfungen. wenn da drin steht, eine mündliche prüfung dauert 30min, dann muss diese 30min dauern und kann nicht vorher seitens des prof abgebrochen werden.
 
nik_ schrieb:
@kisser, das ist falsch. in der PO steht genau drin wie viel zeit für eine prüfung vorgesehen ist.
Möglicherweise ist das bei Dir an Deiner Uni so, aber es wird Dich normalerweise kein Prof 30mins durchprüfen wenn nach 5min klar ist, daß Du keinen Plan hast. ;)
Bei uns stand in der PO damals, daß die Prüfung 'in der Regel' xx Mins dauert. Mit anderen Worten, kann auch kürzer sein. Anrecht auf maximale Dauer hat man also nicht.

@Te, so oder so schau einfach in der Prüfungsordnung DEINER Uni nach.
 
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