Prüfungszeit: Was tun bei bekannten Symptomen? (bei Annahme)

J

John_Pferdelack

Gast
hi,
bei mir geht es kommende Woche mit Prüfungen (FH in Bayern) und Vorstellungsgesprächen innerhalb der nächsten 14 Tage los. Danach will ich arbeiten. In diesem Zusammenhang bekam ich heute auch eine Email von der Schule, dass sogar bei den bekannten Symptomen zu handeln ist. Vorkehrungen wie Desinfektionsmitteln an den Ort und getrennte Bestuhlung ist klar und wird auch vorausgesetzt. Es wird von ca. 40 Personen pro Raum kalkuliert.

Was ist aber, wenn man sich nicht ansteckt, sondern mehr Befürchtungen aufgrund der bekannten Symptome hat. Dass ich natürlich meiner Schule Bescheid geben muss, ist völlig nachvollziehbar. Jedoch kommt es mir mehr darauf an, was ich als Betroffener machen muss:

1. Muss ich zum Arzt? (Falls ja, geht auch das örtliche Krankenhaus? War in meiner Schulzeit nie wirklich krank und hab auch nie einen Hausarzt gebraucht...)
2. Reichen PCR-Stellen? (gibt es mittlerweile in meinem Ort auch, aber ich weiß nicht, ob man da so einfach hingehen kann)
3. Wie der grundsätzliche Ablauf? (ich will mein letztes Semester wegen solch einen Mist nicht verlängern, trotzdem benötige ich für den Fall der Fälle einen Beleg)
4. Kostest sowas auch?


mfg
John
 
Ist doch klar!
Machst Du einen PCR-Test und bei positivem Befund informierst Du Dein Gesundheitsamt und die Schule.
Alles weitere erfolgt automatisch und Du brauchst natürlich nicht zur Prüfung gehen, egal was Deine Schule von Dir will.
Natürlich musst Du den PCR-Test selber bezahlen.

Ach ja, falls der Test negativ bleiben sollte, kannst Du Dich vom Hausarzt meist immer noch krank schreiben lassen und musst dieses Attest dann der Schule vorlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So natürlich muss er den PCR Test nicht bezahlen. In Bayern ist dieser Kostenlos. Es gibt Testzentren - ich war z.B. in Erlangen in einem.
www.corona-teststelle.de
 
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John_Pferdelack schrieb:
Muss ich zum Arzt? (Falls ja, geht auch das örtliche Krankenhaus?
Niedergelassener Arzt, das fällt nicht in den Aufgabenbereich eines Krankenhauses, das ist für Notfälle und stationäre Eingriffe da, die ambulant nicht geleistet werden können.

Aus dem Grunde wurde auch eine einheitliche Telefonnummer (116117) für den Patientenservice (hausärztlicher Notdienst) eingeführt.

Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind nämlich nicht für Bagatelle oder allgemeine Fragen vorgesehen.

Es kann aber durchaus sein, das in deiner Stadt der hausärztliche Notdienst eine Stelle direkt im oder am Krankenhaus hat, so ist das hier bei mir zB auch geregelt, alles was kein Notfall ist, wird dann eine Tür weiter geschickt.

Wenn du bisher keinen Hausarzt hattest, sich dir einen aus, wechseln kann man jederzeit und es hat auch keinerlei Einfluss.

Ich würde aber auch erstmal in deiner Schule nachfragen.
 
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