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PS5 Garantiesiegel noch gültig ?

Peter_2498

Lieutenant
Registriert
Apr. 2018
Beiträge
618
Hallo,

ich habe heute meine PS5 bekommen und wollte direkt mal nachschauen, welcher Lüfter verbaut ist. Hab deswegen die eine Seitenplatte abgemacht und beim Runterziehen wurde das Garantiesiegel "zerkratzt". Da ist jetzt so ein weißer Strich von diesem Plastik. Ich selbst finde die weißen Rückstände da nicht schlimm, weil man sieht die eh nicht, aber für den Fall der Fälle, würde ich trotzdem gerne wissen, ob sowas ein Grund sein kann einen etwaigen Garantiefall abzulehnen ?
 
Hauptsache es ist nicht gebrochen, das kann der Service schon unterscheiden.
 
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Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, darf er die Bedingungen bestimmen wie er lustig ist. Ist in den Garantiebedingungen die Garantie bei Siegelbruch ausgeschlossen, so wird das dann auch nichts. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon natürlich unberührt, die Beweislastumkehr auch (allerdings kann der Händler dann behaupten, du hast es kaputt gemacht, hier Siegel ist gebrochen, ob das ausreichend ist müsste dann ein Gericht entscheiden.
 
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garantie=freiwillige leistung des herstellers/händler, gewährleistungspflicht gesetzlich festgelegt, also völlig wurscht ob die da was sagen oder nicht, gewährleistung hast du trotzdem^^
ansonsten, siehe vorredner (cvzone)
 
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mach dir keinen Kopp - solange das Siegel nicht durch ist, ist alles gut
 
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feidl74 schrieb:
gewährleistung hast du trotzdem
Das bringt aber unter Umständen nicht so viel. Gewährleistung = Mängelfreiheit bei Übergabe, 2 Jahre, weil Mängel (die bei Übergabe schon bestanden haben müssen) auch unentdeckt bleiben können. Wenn der Händler aber nach 6 Monaten auf die Beweislastumkehr bestehen sollte, bist du ziemlich am Ar***, wenn dann das Siegel defekt ist und du dich an Sony wenden musst.
 
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DerKonfigurator schrieb:
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon natürlich unberührt,
Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei Fertig PC gab es hier ein Urteil, man darf z.B. die Festplatte tauschen und dabei das Siegel verletzen. Aber die Playstation ist ein geschlossenes System...
 
Ob das ein Problem wird oder nicht, können wir jetzt nicht wirklich sagen. Da wäre an sich der Sony Support der richtige Ansprechpartner.

Ließe sich z.B. per E-Mail lösen, ohne Nennung der Seriennummer der Konsole. Nach dem Motto: "Wenn ich merke, daß der Lüfter rattert, darf ich selbst gucken, ob es an Staub liegt oder ob etwas in den Lüfter gekommen ist? Falls ja, was passiert in einem anderen Garantiefall, wenn das Siegel dabei Schaden nehmen sollte?"

Sofern der Sony Support dann sozusagen "Feuer frei" gibt, die E-Mail schön ausdrucken und mit der Rechnung aufheben.

Natürlich bleibt dir im ersten Moment der Gewährleistung des Händlers erhalten, sollte aber dein potentieller Defekt nach den ersten 6 Monaten auftreten und Sony präsentiert dem Händler eine Reparaturrechnung u.a. auf Grund des nicht mehr originalen Siegels, kommst du in Probleme wegen der Umkehr der Beweislast.

Deshalb: kläre das mit dem Sony Support am Besten direkt ab.
 
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ist doch egal ob es jetzt beschädigt ist oder nicht. Da du kein neues Siegel bekommst und du es selbst beschädigt hast , ist der drop gelutscht. Wenn du Probleme mit deine PS5 hast, wirst du eh den Händler kontaktieren, egal ob das siegel defekt oder nicht.
 
Wenn es dazu kommt das du es brauchst biste eh gefangen und wirst das hinnehmen müssen.
Neues Siegel schickt dir eh niemand. Wieso auch. Hast ja selber daran rumgefummelt obwohl du weißt das du es nicht solltest.

Also ist die Frage nutzlos irgendwie :)
 
Solltest du dir persönlich schriftlich per E-Mail bestätigen lassen und nicht eine Internetquelle nehmen.

Wenn der Bearbeiter bei Sony einen miesen Tag hat (vielleicht Ehe kaputt, teure Kfz Reparatur, etc.), wird er wahrscheinlich strikt die Garantievorgaben befolgen. Dann hilft dir irgendein Link aus dem Netz erst einmal nicht weiter. Eine offizielle Mail vom Hersteller hingegen schon.
 
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sichtbare mängel sollten sowieso umgehend beanstandet werden. wenn mängel bereits bei kauf bestanden haben, dann merkt man das in den ersten 6 monaten schon. dennoch ist die garantie eine freiwillige sache und die kann der händler/hersteller ändern wie er lustig ist, darauf hast du, im gegensatz zur gewährleistungspflicht, keinen gesetzlichen anspruch
 
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