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Radar/Laser-Warngerät fürs Auto
- Ersteller OhNoIKilledMyHD
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mach ich immer o.O was meinst du?
D
DunklerRabe
Gast
Und wie bei den Radarwarnern gibst du nur die halbe Wahrheit von dir, denn das ist so nicht der Weisheit letzter Schluss.
Was da in einem Forum steht interessiert mich eigentlich nicht, genauso wie es die nicht interessiert was wir hier reden.
Wenn sich ein Beifahrer, der im Rahmen der Anschnallpflicht eigenverantwortlich für seine Sicherung zu sorgen hätte, nicht anschnallt und du als Fahrzeugführer eben dieses tolerierst, dann kannst du mit zur Verantwortung gezogen werden. Das kann sogar sehr leicht über die kleinen Bußgelder hinausgehen.
Das du für diejenigen zu sorgen hast, die ihre Sicherung nicht eigenverantwortlich übernehmen können, ist der weitere Punkt.
Was da in einem Forum steht interessiert mich eigentlich nicht, genauso wie es die nicht interessiert was wir hier reden.
Wenn sich ein Beifahrer, der im Rahmen der Anschnallpflicht eigenverantwortlich für seine Sicherung zu sorgen hätte, nicht anschnallt und du als Fahrzeugführer eben dieses tolerierst, dann kannst du mit zur Verantwortung gezogen werden. Das kann sogar sehr leicht über die kleinen Bußgelder hinausgehen.
Das du für diejenigen zu sorgen hast, die ihre Sicherung nicht eigenverantwortlich übernehmen können, ist der weitere Punkt.
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was willst du mehr als ausschnitte aus dem bußgeldkatalog?
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1317733&sid=55e0afb8ce327d4490dfd43280994443#p1317733
ich könnte jetz auch noch die entsprechenden urteile suchen aber dafür ist jetz echt zu spät...
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1317733&sid=55e0afb8ce327d4490dfd43280994443#p1317733
ich könnte jetz auch noch die entsprechenden urteile suchen aber dafür ist jetz echt zu spät...
D
DunklerRabe
Gast
Von mir aus, dann lass ich dich jetzt eben in dem falschen Glauben, wenn du derart beratungsresistent bist.
Ich zwinge ja niemanden die Wahrheit anzuerkennen, denn im Zweifelsfall wird das zu deinem Problem und nicht zu meinem.
Ich zwinge ja niemanden die Wahrheit anzuerkennen, denn im Zweifelsfall wird das zu deinem Problem und nicht zu meinem.
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Weder § 21a I 1 noch § 23 I 2 StVO begründen eine eigenständige Verpflichtung
des Kraftfahrzeugführers, für das Anlegen des Sicherheitsgurtes durch den
Beifahrer zu sorgen.
BayObLG, Beschluß vom 27-08-1993 - 2 ObOWi 280/93
http://www.lastkutscher.de/download...m-anlegen-des-sicherheitsgurtes/download.html
D
DunklerRabe
Gast
Das ist nicht pauschal gültig, allein schon auf Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften.
Aber du willst oder kannst die Differenziertheit der Thematik ja nicht verstehen, es gibt nicht DIE Regelung. Es gibt mehrere, die angewendet werden müssen.
Aber du willst oder kannst die Differenziertheit der Thematik ja nicht verstehen, es gibt nicht DIE Regelung. Es gibt mehrere, die angewendet werden müssen.
Y
yxcv
Gast
@cartridge_case
Nur blöd wenn die Hälfte vom Urteil verschwiegen wird...
Denn es geht mit folgendem Satz weiter (Quelle):
Davon abgesehen ist das Urteil fast 20 Jahre alt.
Der aktuelle §23 StVO - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers ist dagegen eindeutig.
Abs1: "Der Fahrzeugführer (...) muss dafür sorgen (...) und die Besetzung vorschriftsmäßig sind."
Nur blöd wenn die Hälfte vom Urteil verschwiegen wird...
Denn es geht mit folgendem Satz weiter (Quelle):
Außerdem kann eine Beihilfe zur Unterlassungstat des §21 a Abs. 1 S. 1 StVO dadurch geleistet werden, daß es der Kfz-Führer trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht unterläßt, den Ablauf der Tat zu verhindern, zu erschweren, abzuwächen oder für den Täter riskanter zu machen.
Davon abgesehen ist das Urteil fast 20 Jahre alt.
Der aktuelle §23 StVO - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers ist dagegen eindeutig.
Abs1: "Der Fahrzeugführer (...) muss dafür sorgen (...) und die Besetzung vorschriftsmäßig sind."
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