Rat zu angeblichen Datenschutzmissbrauch

Zaaaqo

Ensign
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Aug. 2012
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Grüßt euch,

Wie ihr das vielleicht aus eurer Schulzeit kennt, freut man sich über eine gute Arbeit, die man wie man dachte verkackt hat... Aus Freude und Euphorie hat mein Klassenkamerad von 5 übereinandergelegte Arbeiten mit jeweils der Note 1+ ein Foto gemacht und hat es in Facebook öffentlich 'gepostet'...

Unser Lehrer, der eigentlich alles locker nimmt, hat ebenfalls Facebook, sah das Bild, sah die Namen und sah dass das, eben in seinem Unterricht aufgenommen worden ist und letzendlich die verlinken Namen zugehörig zu den Arbeiten.

Heute im Unterricht, sagte er, er wird gegen den Uploader dieses Bildes UND gegen die jeweils markierten Jungs, Strafanzeige stellen, da wir die bayrische Schulordnung UND Datenschutzrechte der Schule bzw. der Stadt (da es eine städtische Schule ist) verletzt haben.

Nur gut dass ich nicht meine Arbeit dazu gelegt habe, aber als neutraler Betrachter und als Nichtkenner der Rechtslage, meine Kollegehn unterstütze...

Jetzt die Frage, wie sieht's aus, Anzeige hat er bereits gestellt... Und was kann man erwarten für Konsiqenzen außerhalb der Schule (Schulleitung hat bereits ein Verweis ausgesprochen).

Fazit: Ich finde das alles von unserem Lehrer übertrieben, kurz vor dem Abschluss jetzt die Leute in die Scheiße reiten, ohne eine Vorwarnung, Strafanzeige stellen... :rolleyes:


Hoffe mal auf eure Meinungen! Gruß! :king:


Hinzuzufügen währe noch, dass die 5 bewusst waren, dass es online kommt!
 
Die konsequenzen würden mich intressieren, sprich das Strafmaß..
 
das kann dir keiner sagen. das entscheidet der richter. eine konsequenz war ja der verweis. was dewr richter für ne strafe verhängt, weiß keiner.

ich tippe (unverbindliche aussage) auf ne geldstrafe, die nicht zu knapp sein dürfte
 
Ist das so gravierend dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt?
 
Ich bezweifle, dass Klasenarbeitsnoten dem Datenschutz unterliegen, sofern sie von den betroffenen Schülern selbst veröffentlicht werden (der Lehrer darf dies natürlich nicht tun!).
 
Ja die Arbeiten wahren ca. zu 1/3 zu sehen, Name der Schule, Name des Jungen und die Note, sowie das Datum..
 
ich würd mir da keine sorgen machen.
schlimmstenfalls wird denen vermutlich auf die Finger geklopft.
 
Zuletzt bearbeitet:
hehe lustig. ich sage mal wie es bei meiner ehemaligen schule war, bzw. an meiner hochschule ist.

sollten iwelche klausurinhalte, lösungen, aufgaben veröffentlichtet werden, gegen den willen des lehrers/dozenten, liegt eine urheberrechtsverletzung vor. die datenschutzverletzung betrifft hier wahrscheinlich den schulnamen etc...

den verweis haben sie ja schon bekommen. sowas macht nen direktor auch nicht ohne anwaltlichen rat vorher einzuholen. gleiches gilt bei der anzeige
 
Morgen ist Besprechung der Lage mit Schulleitung, dem Lehrer den 5 Jungs uns meiner minderheit, als neutraler Betrachter! , die Anzeige wird auch nicht zurückgezogen...
 
Zaaaqo schrieb:

Es waren aber keine Arbeiten aus dem Fach Deutsch, korrekt?

- Fight for Rechtschreibung -
 
nik_ schrieb:
sollten iwelche klausurinhalte, lösungen, aufgaben veröffentlichtet werden, gegen den willen des lehrers/dozenten, liegt eine urheberrechtsverletzung vor.

Das ist einfach lächerlich.
Solchen Inhalten (Aufgaben) fehlt es in der Regel an der notwendigen Schöpfungshöhe, um überhaupt Urheberrechtsschutz zu geniessen. Das gilt für Klassenarbeiten ebenso.
 
Wenn die Schule diesen Weg wählt, würde ich mit dieser über den Fall überhaupt nicht mehr direkt sprechen sondern ausschließlich über einen Anwalt. Sind die Schüler Minderjährig mindestens mit den Eltern absprechen und diese mit dazu bitten. Sind die Schüler volljährig und können sich keinen Anwalt leisten, so können die sich einen Beratungsschein beim i.n.d.R. Amtsgericht holen (einfach Googlen Beratungsschein).

Mich wundert auch der Vorwurf den Datenschutz verletzt zu haben. Urheber, zumindest die Beschuldigung kann ich nachvollziehen, aber auch hier halte ich dies für durchaus nicht zutreffend. Da eben nicht die komplette Prüfung sondern nur der Teil mit den Namen und Noten gezeigt wird. Ich glaube der Lehrer will nur den Schülern zeigen wie schnell es bei Facebook ins negative gehen kann und eine Lektion erteilen. Ist aber alles nur meine persönliche Einschätzung und Meinung.

Auch das alle 5 beschuldigt/angezeigt sind, gibt mir den Eindruck, das die Schule sich vorher nicht rechtlich beraten lassen hat.
 
jungs kennt ihr die bayerische schul, bzw. prüfungsordnung? kennt ihr die schulordnung, kennt ihr die anwälte der schule? und bevor der lehrer ne anzeige macht, geschweige der schulleiter haben die mit sicherheit nen anwalt kontaktiert
 
Ich verstehe es nicht. Ihr habt die Noten von euren Arbeiten veröffentlicht ohne den dazugehörigen Aufgabentext und sollte damit wogegen verstoßen haben? Auf welcher Grundlage? Urheberrechtlich sehe ich da keinerlei Relevanz. Wie ein Verstoß gegen die Schulordnung zu einem Strafverfahren führen kann, erschließt sich mir unmittelbar auch nicht. Aus § 57 Gymnasialschulordnung geht zwar hervor, dass die Arbeiten wieder an den Schule zurück gegeben werden müssen. Ein Kopierverbot kann ich jedoch nicht herauslesen. Mit Strafrecht hat der Spaß sowieso nix zu tun.
Von Datenschutzrecht habe ich ehrlich gesagt wenig Ahnung. Jedoch gilt da der Grundsatz, dass über eigene Daten frei verfügt werden darf. Sofern ihr also eure eigenen Noten veröffentlicht habt, sehe ich da kein Problem drin.
Ob eine Schule in so einer Situation tatsächlich anwaltlichen Rat einholt, würde ich sehr stark bezweifeln. Aber ich komme auch nicht aus Bayern. Wenn sich tatsächlich ein Staatsanwalt für so etwas interessiert, was ich mir bei der heutigen Arbeitsbelastung nicht vorstellen kann, bekommt ihr irgendwann Post. Vorher muss man dazu nix machen. Mit einem Anwalt für Verwaltungs-/Prüfungs-/Schulrecht könnte man jedoch mal gegen den von der Schule ausgesprochenen Verweis vorgehen, wenn man es darauf anlegt.
 
Also bei uns galt nur die Regel "keine Lehrer Fotografieren bzw deren Gesichter unkenntlich machen" und das ist in der heutigen Zeit auch die mMn einzig akzeptable und realistische Regelung.

Zum Thema:
Wogegen sie jetzt genau verstoßen haben erschließt sich mir auch nicht wirklich, kenne aber auch weder das Photo noch die dortige Schulordnung.
Trotzdem halte ich das Vorgehen des Lehrers/Schule für maßlos übertrieben und lächerlich und würde schon aus Prinzip mit allen Mitteln dagegen vorgehen, hierzu würde ich dann aber wirklich einen Anwalt konsultieren.
 

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