mumpel
Commodore
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- Mai 2008
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nix hochladen und gut is ... =)
Das ist der "Trick". Gerippte Musik ist erstmal kein Grund, jemanden anzuklagen. Oder wie stellst du dir das mit gekauften MP3s vor? Die müssen dir nachweisen, dass du die Dateien a) hoch-/runtergeladen hast oder b) verkaufen wolltest. Am besten ist natürlich, wenn du das Original oder den Kaufbeleg vorweisen kannst. Also auch die Original-CD von deinem Freund (muss ja nicht alles jeder Zeit zu Hause rumliegen).
Außerdem werden die nur aktiv, wenn a) dich einer verpfeift, b) du über einen längeren Zeitraum auffällig hochlädst, c) aktiv in einer Filesharing-Community bist, die sie gerade hoch genommen haben, d) zufällig einen Film/Album/Spiel/Software lädst, die sie beobachten (meist Top-aktuelle Blockbuster in den ersten Tagen). Im Grunde hat die Industrie aber auch erkannt, dass die Klagen gegen Privatpersonen zu zeit- und kostenintensiv sind, so dass sie sich nur noch auf große Fische und Professionelle beschränken. Damit haben sie ja auch gut zu tun. Ab und zu wird mal eine medienwirksame Maßnahme zur Abschreckung gemacht, die sich dann auf Top-aktuelle Blockbuster/Alben beschränkt. Da werden dann bestimmte Torrents überwacht und jede IP gespeichert, die sich mit ihren Computer verbindet.