rauswurf von zuhause -ü18-vater polizist

der-h

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hi,

meine freundin soll sich bis freitag eine bleibe suchen...also rauswurf...
gründe kann ich so keine erkennen die dazu reichen würden.
sie ist schülerin (abi klasse 12),18 jahre alt.
der vater ist polizist.

wie sind da nun genau die rechte?
jungendamt und über 18...machen die noch was?

kann das folgen haben für den job des vaters von ihr?

wie wäre das wenn sie nun bei mir erstmal unter kommt und meine eltern von ihren eltern unterhalt/wohngeld verlangen würden?
kindergeld steht ihr zu das ist klar. wie viel unterhalt mindestens?

hat wer nütliche links zum thema?
finde über google nur foreneinträge...mich würden am meisten gesetzestexte oder ähnliches interessieren...


mfg der-h
 
Also soweit ich weiß, müssen Eltern ihren Kindern mindestens bis zum Schulabschluss das Leben finanzieren. Wie es genau mit der Wohnsituation aussieht weiß ich nicht.
 
jungendamt und über 18
Versuchen kann sie es, aber die werden sie wohl an einen Anwalt verweisen, das heisst zum Gericht, Hilfe beantragen und damit zu einem Anwalt gehen. Der wird sie bestens beraten, was an Geld von den Eltern zu holen ist. Sie ist volljährig und kann sich eine eigene Bleibe suchen, Kindergeld sollte der Vater an sie zahlen müssen, dann liegt es daran was der Vater/Mutter verdient, ob noch andere Unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen sind usw., das wird aber im Endeffekt das Familiengericht klären, wenn es soweit kommen sollte. Meistens geben die Eltern sehr schnell nach, wenn sie erfahren was an Kosten auf sie zukommt, wenn die Kinder die Füssen nicht mehr unter den Tisch stellen dürfen.

@Fred Fredburger
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt

Der Link ist besser, Deiner geht irgendwie nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt_(Deutschland)#Vollj.C3.A4hrige_Kinder
 
Zuletzt bearbeitet:
Einige Gesetzesverweise findest du hier.
Wenn Sie bei Dir einzieht, müsstet ihr evtl. einen Mietvertrag aufsetzen zur Untermiete, damit sie hierfür Geld bekommt.
Beim Jugendamt nachfragen kann auch nicht schaden!
Insgesamt müssen die Eltern bis zum Abschluss eines berufsqualifizierenden Abschlusses Unterhalt leisten.
 
Um nochmal auf den anfang zurück zu kommen!
also mit dem Job der Eltern hat die ganze sache an sich nichts zu tun und für diesen auch keine folgen.
einzig die höhe der monatlichen einkünfte sind job relevant und davon hängt der zu zahlende unterhalt ab. nicht mehr und nicht weniger.
die tochter ist 18 und damit volljährig.
 
Volljährige Kinder haben in der Regel für sich selbst zu sorgen, es sei denn, sie sind dazu auf Grund laufender Schulausbildung oder Studiums nicht in der Lage.
Der Bedarf eines studierenden oder nicht mehr im Haushalt lebenden Kindes wird pauschal mit 640,00 EUR monatlich angesetzt.
 
wir werden morgen mal richtung caritas und jugendamt aufbrechen.
schaue dennoch weiter hier rein.

thx erstmal

edit:wohnsituation: sie wohnt zu hause, die eltern sind nicht geschieden.2 geschwister(u 18)
Ergänzung ()

wie ist das denn mit dem rausschmeißen...müssen da bei ü18 gründe genannt werden?
 
Also, zunächst einmal: Grundsätzlich haben Eltern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vollumfänglich für die Auslagen des Kindes einzustehen. Der Staat wendet sich hier zunächst an die Eltern. Diese können die Zahlung nicht ohne erhebliche Gründe ablehnen. Der Staat finanziert NICHT jeden, bei welchem die Eltern sagen (mal ganz salopp formuliert): Wir haben keine Lust mehr, Dich zu unterstützen. Auch bei unbedeutenden Differenzen haben die Eltern da ganz weit gefehlt: Sie können die Unterstützung keinesfalls aus unbedeutenden Gründen ohne einen Abschluss (selbst das Abi zählt hier NICHT, ein nachfolgendes Studium ist vollends durch die Eltern zu finanzieren) verweigern, im Zweifel würden sie vom Familiengericht ganz schnell zur Zahlung verurteilt.

Auch reichen unbedeutende Defferenzen hier beiweitem nicht aus: Wenn die Eltern zB darlegen könnten, dass ihre Tochter drogenabhängig ist und sie deshalb jede Unterstützung eingestellt haben, so wäre das ein hinreichender Grund. In diesem Falle könnten sie zB eine Entmündigung der Tochter beantragen, so dass diese nicht mehr fähig wäre, ihren eigenen rechtlichen Standpunkt (nach erfolgtem Urteil) weiter zu verfolgen.
Ein weiterer Grund wäre zB, wenn Deine Freundin ihre Eltern ernsthaft bedroht, am Körper verletzt oder sonstwie genötigt hätte. (auch: beklaut, betrogen; alles iSd Gesetzes versteht sich)

Ist das alles nicht der Fall und die Eltern Deiner Freundin sind ganz einfach mit Entscheidungen Deiner Freundin, die sich im rechtlich legalen Raum bewegen, nicht einverstanden und versagen deshalb die Unterstützung, so sind sie rechtlich im Irrtum.

Du siehst also: Es kommt ENTSCHEIDEND darauf an, aus welchem Grunde die Eltern Deiner Freundin die Unterstützung versagen. Solange ich dies nicht weiß, habe ich keine Chance, hier nur ein halbwegs rechtlich begründetes Statement abzugeben.

Ich muss daher um die fehlenden Informationen bitten.

MfG,
Dominion1.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke dominion !!! genau sowas wollte ich lesen.
mir sind keine stichhaltigen gründe bekannt. die mutter meinte nur das die tochter nicht mehr so viel im haushalt macht(aber sie macht noch was..ja vll netmehr so viel)
zudem meinte die mutter das die tochter nichtsmehr für die schule macht. das stimmt aber absolut garnet. sie macht teilweise wenn sie es alleine net kann gemeinsam mit mir die hausauggaben(die auch regelmäßig gemacht werden) und schreibt hier auch ihren praktikukmbericht und und und...

ich habe mittlerweile einen brief an die mutter verfasst, wollte eigentlich persönlich mit der frau reden aber da sie mich gestern aus heiterem himmel angeschrien hat gehe ich den schriftlichen weg.
der brief ist sachlich und es steht drin das ich niemanden beleidigen will oder sonst was...

gleich gehts auf richtung jugendamt
 
Und was hast Du jetzt damit am Hut? Der TE ist doch @der-h oder seit Ihr beide die selben mit 2 Accounts?

Wenn die Tochter über 18 ist, ist sie volljährig und als Eltern bin ich nicht verpflichtet sie in meinem Hause leben zu lassen und kann sie vor die Türe setzen, was mich das als Eltern kostet ist eine andere Sache, kein Gericht der Welt kann mich dazu zwingen ein volljähriges Kind bei mir wohnen zu lassen, ich darf mich aber nicht wurndern, das ich die Kosten für die Wohnung und den Lebensunterhalt zahlen muss/darf. Das sind 2 verschiedene Aspekte und es behandelt im Endeffekt Unterhalt/Geld, Wohnrecht auf Lebenszeit gibt es nicht bei den Eltern, Unterhaltspflicht aber wohl, umgekehrt ist man auch seinen Eltern gegenüber ein Leben lang Unterhaltspflichtig, wirst Du spätestens dann merken wenn Deine Eltern ins Pflegeheim kommen und das Ersparte/Eigentum/Rente nicht reicht die Kosten zu decken.
 
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sorry mrfragger = bruder von der-h. ich(der-h war und bins wohl auch grad ma wieder ausversehen mit dem mrfragger account drin weil mein bruder immer anklickt "angemeldet bleiben")
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also wir waren beim jugendamt. bis 27 müssten die eltern zahlen maximal.
sie ist nun erstmal bei mir. jugendamt versucht ein gespräch herbeizuführen.
haben grad ein paar sachen geholt und dann kamen die eltern an das sie es garnet ernst meinten und blabla(wahrscheinlich waren die net drauf gefasst das wir das so schnell in die hand nehmen)
der dad meinte auch das die familie dann am existenzminimum leben müsste(finde ich persönlich totalen schwachsinn)
 
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Meistens geben die Eltern sehr schnell nach, wenn sie erfahren was an Kosten auf sie zukommt, wenn die Kinder die Füssen nicht mehr unter den Tisch stellen dürfen.
Siehe Post #4

Das ganze habe ich bereits vor 15 Jahren hinter mich gebracht und mit erlebt, zwar nur als Stiefvater aber zahlen hätte ich trotzdem müssen. Das klärende Gespräch mit dem Jugendamt hat auch stattgefunden und das Mädchen wurde auch aufgeklärt, das nicht alles so läuft wie sie es sich gedacht hat, wir hatten sie nicht rausgeworfen sondern sie hat gemeint das sie auszieht und wir zahlen sollten, weil sie zuause nicht das darf, was sie gerne möchte, obwohl sie volljährig sei. Nach dem Gespräch mit dem Jugendamt, ist sie doch geblieben und hat sich angepasst, es muss nur mal richtig knallen, dann geht alles einfacher.
Viel Glück, man sollte es sich mit Eltern nicht wegen Lapalien verscherzen. :daumen:
 
das jugendamt meinte halt schon von wegen eigenene wohnung...
ehrlich gesagt ICH denke auch das sie in einer woche wieder zu hause ist...bin ma gespannt wann nen anruf vom jugendamt kommt
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wie wäre das denn nun wenn meine freundin sagt das sie nichtmehr zu hause wohnen will da das bereits öfter vorgekommen ist und dauernd streit ist. wohl gemerkt habe die eltern gesagt das es "eine warnung" war. sie haben aber gesagt "bis freitag hast du zeit....."
kurz: eltern haben gesagtes zurückgezogen/nicht ernst gemeint. meine freundin will aber unter anbetracht der situation niohtmehr zu hause wohnen. wie ist es dann mit unterhalt etc etc etc?
 
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Frage besser einen Anwalt, bevor ich oder wir Euch da irgendwelche falschen Hoffnungen machen, so einfach zieht man nicht aus, wenn man von den Eltern abhängig ist und noch andere minderjährige Kinder zu versorgen sind, schliesslich müssen die auch leben und versorgt werden, den Eltern bleibt ein Eigenbedarf zum leben übrig und Ihr müsstet zum Sozialamt und Geld beantragen, was dann nicht fliessen wird, weil sie ja noch zuhause wohnen könnte bis sie 25 ist? Wenn sie Glück hat, berät sie noch das Jugendamt, wozu sie nicht verpflichtet sind, da sie volljährig ist.
 
ok. das jugendamt würde sie wohl beraten,den eindruck hatte ich heute morgen.
wir warten nun erst einmal auf den anruf vom jugendamt..
 
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