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Muss eine Rechnung mit 150€ oder mehr alle Bestandteile haben oder kann da "sozusagen" oder reicht, wenn da ein Name draufsteht mit Steuersatz + Steuerbetrag?
Hab aus Ebay ne relativ seltsame Anfrage bekommen und weiß nicht, ob ich dem folge leisten soll.
du als privater DARFST und KANNST keine mwst ausweisen. Du kannst ein zettel fertig machen, auf dem steht, dass person x, gegenstand y für z€ privat bei dir gekauft hat. Mehr geht aber nicht. Bloß keine steuer ausweisen, dass gibt nachher definitiv ärger Vermutlich will er das beim finanzamt mit einreichen
Bei einer Kleinbetragsrechnung , deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt (§ 33 UStDV), sind nicht alle Rechnungsangaben erforderlich (Abschn. 185a UStR 2008). Benötigt werden dann nur: Name Rechnungsaussteller, Ausstellungsdatum, handelsübliche Bezeichnung, Bruttobetrag und Steuersatz
Das Umsatzsteuergesetz sieht in § 14 UStG eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung vor, wenn der Unternehmer (!):
- Leistungen an einen anderen Unternehmer erbringt
- steuerliche Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführt
Du kannst meiner Meinung nach Privat eine Rechnung ausstellen, darfst aber keinen Steuerersatz Umsatzsteuer ausweisen. Gruß Thomas
Darf er Privat überhaupt ne Rechnung ausstellen? Rechnung is ja eine Forderung gegeüber anderen für erbrachte Leistungen. Als Privatperson wäre das aber doch Schwarzarbeit bzw. ein einfacher Privatverkauf. Da wird weder Steuer noch sonst was fällig. Er kann doch hächstens ne Quittuung oder Zahlungsaufforerung ausstellen dass er den Betrag für die und jene Ware erhalten hat. Aber ne Rechnung kann doch nur ne juristische Person machen, oder irre ich?