Recht auf Löschung von persönlichen Daten?

XP_PRO

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2009
Beiträge
468
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Im Zuge eines Reinigungsprozesses im Internet versuche ich die Hits auf meinen Namen zu verringern, was bis jetzt recht gut gelungen ist. Nun hat ein deutscher Informatiker eine Website im Netz, die alte, inzwischen bereits aufgelassene Foren (beispielsweise die alten MS Support Foren zu Visual Basic usw.) als Archiv öffentlich gemacht hat. Darunter auch Postings von mir, mitsamt meiner Email-Adresse. Die will ich nicht mehr drin haben, außerdem nützen sie sowieso niemandem mehr.

Ich habe ihn bereits mehrmals per Mail aufgefordert, meine Daten zu löschen bzw. zumindest den Nachnamen und die Email zu entfernen. Er schreibt weder auf die WHOIS angegebenen Adressen retour, noch auf die ganzen Emails seiner Webseite. Die Mails kommen auch nicht retour, Lesebestätigung gibt es auch keine. Auf XING findet man ihn allerdings, und auch sonst scheint er kein kompletter Ignorant zu sein (hat auf Xing Vortragendenpositionen auf diversen Institutionen angeführt, unter anderem Hochschule Mannheim - will heißen, der Mann sollte wissen, was er tut).

Jetzt überleg ich mir ernsthaft, den Löschantrag per Anwalt einzufordern, da ich sowieso rsv. bin. Die Frage ist nur, kann man überhaupt rechtlich die Löschung von Daten verlangen? Mir stinkt irgendwie diese penetrante Ignoranz, denn bekommen hat er die Emails 100%.

Danke für Vorschläge bzw. Meinungen.
 
Du hast schlechte Karten, weil es keinen (international durchsetzbaren) Anspruch gibt, Daten zu löschen. Ein solcher Anspruch muss nötigenfalls vor Gericht durchgesetzt werden (als Beispiel die aktuelle Auseinandersetzung Max Schrems vs Facebook;
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-04/facebook-datenschutz-klage-schadensersatz-oesterreich).

In deinem konkreten Fall kommt hinzu, dass der "Archivseitenbetreiber" ja nicht der Datenherr ist. Er müsste somit die von ihm verlinkten (oder kopierten) Original-Daten bearbeiten. Das aber steht im Widerspruch zum Abspruch, dass er zu bestimmten Themen hilfreiche alte Threads aus bestimmten Foren dokumentiert.

Mit andern Worten: wenn er freundlicherweise darauf eingeht, deine Daten zu bearbeiten, beschädigt er die "Glaubwürdigkeit" der Archiv-Daten auf seiner Seite allgemein.

Kommt noch folgendes hinzu: Es ist möglich, für weite Teile des Internets (sagen wir: relevante Teile des Internets - da gehören beispielsweise die MS Support-Foren dazu) den Zustand am Tag X in der Vergangenheit zu rekonstruieren. Schau dir die entsprechende Abfrage mal an: https://web.archive.org/web/*/support.microsoft.com

Ich rate dir zusammenfassend, mit dem Hinterlassen persönlicher Spuren im Netz vorsichtiger zu werden. Das betrifft nicht etwa nur die Verwendung von Mail-Adressen, sondern generell dein Verhalten. Im Eröffnungspost hast du beispielsweise wieder viele Infos drin, die das Aufspüren erleichtern (MS Support-Foren, "Validierung" der damals verwendeten Adresse, Beschreibung deines Kontrahenten etc.).
 
Bei deutschen Anbietern hast du gute Karten ... alle anderen Pech gehabt :evillol:

mal so ne Grundlage ;p
Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §34 BDSG auf

1. mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),
2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),
3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG),,
4. sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG).

Sollten Sie Daten meinerseits nach dieser Aufforderung nicht löschen mache ich von meinem Auskunftsrecht Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.

Für die Erledigung setze ich Frist auf den ……. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.

Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.

solltest du nur tun, bevor die EU Regelungen gelten denn dann ist der recht gute deutsche Datenschutz ausgehebelt! Den so schlecht sind unsere Gesetze da gar nicht man darf nur nicht zu unbequem sein und sein Recht nicht wahrnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da er aber von öffentlichen Foren Daten postet ... wird er wohl nichts tun müssen .. da liegt das Problem.
 
auch da kannst du auf Löschung bzw. Anonymisierung klagen ... Ausnahme gibts da nur wenn das öffentliche Interesse schwerer wiegt!

Du kriegst dein Recht halt nur wenn du dafür kämpfst ;p Ohne Druck unternimmt kein Forenbetreiber etwas, aber vor Gericht ziehen sie beim Datenschutz sicher den Kürzeren... Unsere Gesetze sind gut man muss sie nur durchsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
zazie schrieb:
In deinem konkreten Fall kommt hinzu, dass der "Archivseitenbetreiber" ja nicht der Datenherr ist. Er müsste somit die von ihm verlinkten (oder kopierten) Original-Daten bearbeiten. Das aber steht im Widerspruch zum Abspruch, dass er zu bestimmten Themen hilfreiche alte Threads aus bestimmten Foren dokumentiert.
Kenne mich da zwar auch nicht wirklich aus, aber wenn er die Daten nur kopiert und archiviert hat, kann er diese mMn auch verändern. Wen interessiert es, ob der Name und die EMail-Adresse stimmt? Wichtig ist doch, was im Post steht und selbst wenn er diesen löschen soll, hat er dies auf Wunsch auch zu tun. Weiß ja nicht, wie es hier im Forum gelebt wird, wenn man einen Post löschen lassen will.

Außerdem kommt hinzu, dass wenn ich einen Account in einem Forum habe, und dieses lösche, steht doch wenn überhaupt nur noch der Nickname da und das restliche Profil ist nicht mehr einsehbar. Und den Nickname kann man sicher auch vom Betreiber löschen/ändern lassen.

Wenn der Betreiber der genannten Seite die Daten natürlich nur verlinkt, also kein eigenes Archiv angelegt hat, dann muss man sich natürlich an den bereitstellenden Betreiber wenden, aber ich denke nicht, dass es bei der genannten Seite so gehandhabt wird.
 
Hallo XP_PRO,

letztlich könntest du dich unmittelbar an den Forenbetreiber wenden, der im Rahmen von § 13 (4) ff TMG zur Löschung / Anonymisierung deiner persönlichen Daten verpflichtet ist, nachdem du die Nutzung aufgabst und spätestens dann, wenn du ihn dazu aufgefordert hast.
Dieser kann deine Emailadresse weiterhin intern speichern, soweit sachlich begründet (z. B. Mehrfachanmeldung, Missbrauch u. ä.), muss sie aber nach außen hin unkenntlich machen. Ein ehemaliger Nick wird häufig nach dem Muster "Gast" anonymisiert.

Rechtsgrundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html

Zuwiderhandlungen stellen gemäß § 16 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar; Bußgeld bis zu 50.000 €.

Evtl. auch hier mal reinschauen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Abm...eschen-personenbezogener-Daten---f170643.html

http://www.law-vodcast.de/loschungspflichten-im-internet-bei-ausscheiden-eines-forum-mitglieds


Vielleicht gelingt es dir, für dein Anliegen auch den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu gewinnen, der aktiv werden kann, aber nicht muss. Deren Briefköpfe wirkten manchmal recht motivierend.
 
Chromkabel schrieb:
Hallo XP_PRO,

letztlich könntest du dich unmittelbar an den Forenbetreiber wenden, der im Rahmen von § 13 (4) ff TMG zur Löschung / Anonymisierung deiner persönlichen Daten verpflichtet ist, nachdem du die Nutzung aufgabst und spätestens dann, wenn du ihn dazu aufgefordert hast.
Dieser kann deine Emailadresse weiterhin intern speichern, soweit sachlich begründet (z. B. Mehrfachanmeldung, Missbrauch u. ä.), muss sie aber nach außen hin unkenntlich machen. Ein ehemaliger Nick wird häufig nach dem Muster "Gast" anonymisiert.

Rechtsgrundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html

Zuwiderhandlungen stellen gemäß § 16 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar; Bußgeld bis zu 50.000 €.

Evtl. auch hier mal reinschauen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Abm...eschen-personenbezogener-Daten---f170643.html

http://www.law-vodcast.de/loschungspflichten-im-internet-bei-ausscheiden-eines-forum-mitglieds


Vielleicht gelingt es dir, für dein Anliegen auch den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu gewinnen, der aktiv werden kann, aber nicht muss. Deren Briefköpfe wirkten manchmal recht motivierend.

Scheinbar gibt es hier ein Missverständnis. Ich antworte Dir, und hoffe alle anderen hier lesen mit, dann muss ich nicht jedem einzeln antworten:

Ich habe vor x Jahren im Supportforum von Microsoft gepostet, damals gab es die Emailadresse und den Namen direkt dazu - war dort so üblich, da Microsoft und keine 0815-Seite. Microsoft hat dieses Forum vor Jahren geschlossen, und die Beiträge alle gelöscht.[/B] Die Daten waren also bereits weg. Findige Leute haben aber davon "Images" gezogen, anders kann man es nicht erklären. Jedenfalls sind diese Beiträge nun wieder auffindbar - sehr zu meinem Ärgernis, weil es geht niemanden an, für wen ich vor 10 Jahren gearbeitet habe und was ich im Forum gefragt habe bzw. zu welchen Problemstellungen.

Somit ist eigentlich das Recht in meinen Augen erloschen, da ich im Forum zwar mein Einverständnis gegeben habe, aber sicherlich nicht dem Archivbetreiber. Mein Problem ist, dass das Archiv kein Forum ist, sondern einfach eine Webseite mit Unterseiten, die man durchsuchen kann. Eine Datenbank also, und aus dieser will ich einfach gelöscht werden. Das ist eigentlich alles.

Es gibt mehrere Seiten, aus Spanien usw. Die sind aber alle sehr nett und zuvorkommend, nur mein Typ scheint trotz Informatikstudium sein Fachgebiet nicht sonderlich gut zu kennen. Und ja, das wage ich zu behaupten, denn wenn ich eine solche Webseite mit persönlichen Daten schalte, habe ich auch Support zu bieten. Bin ja nicht nur ich dort "drin", sind ja ein Haufen Leute die dort geschrieben haben. Ich vermute, dass besagter Betreiber keine Ahnung hat, wie er den einzelnen Entry rauslöscht, und daher lieber untertaucht.

Mir würde es schon reichen, wenn der Betreiber "GAST" statt Vorname + Nachname + Emailadresse veröffentlichen würde. Aber nachdem er sich "totstellt" bzw. einfach nicht reagiert, möchte ich ihm mal ordentlich auf die Zehen treten... Weil ich hab die Faxen dicke, manchen Deppen kann man eben nur mit einem Anwaltsbrief klar machen, dass man es ernst meint!

EDIT: Der besagte Dienst antwortet nicht, aber er hat auch die Daten nicht gelöscht. Bis nächste Woche läuft die Fristsetzung, ab dann gebe ich den Fall wirklich zu einem Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Beitrag wiederhergestellt)
Zurück
Oben