HeaD87
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 1.334
Hallo zusammen,
ich hatte in einem großen deutschen Unternehmen von mitte März 2015 bis mitte Juli mein Praxissemester absolviert und dieses dann noch freiwillig um zwei Wochen bis ende Juli verlängert. Im Anschluss schrieb ich meine Diplomarbeit von September bis März in der selben Firma, aber in einer anderen Abteilung. Aktuell mache ich meinen Master und ich hatte vor, als Werkstudent in meiner Praktikumsabteilung zu arbeiten. Ich hatte schon im Herbst 2015 bei der Abteilung angefragt und von deren Seite aus ging sofort alles klar, da ich dann an einem Projekt weiter arbeiten würde, an dem ich schon während meines Praktikums beteiligt war und welches für die Abteilung wichtig ist.
Jetzt habe ich aber folgendes Problem. Die Personalabteilung stellt sich quer und verweist darauf, dass ein weiterer unbefristeter Vertrag nicht möglich wäre, da man bei zu vielen befristeten Verträgen sich theoretisch ins Unternehmen klagen könnte. Das Praxissemester ist für die Personalabteilung kein befristeter Vertrag, da es von der Hochschule ausgeht (wurde mir explizit so gesagt). Für die Abschlussarbeit wird wohl das Selbe gelten. Somit wäre mein einziger befristeter Vertrag nur die Praktikumsverlängerung. Ich weiß zwar, dass man nur eine bestimmte Anzahl an befristeten Verträgen bekommen darf, aber das es nach einem schon so ist, hatte ich noch nie gehört. Ich kenne mich mit soetwas nicht aus, aber meine Recherche hat ergeben, dass man maximal zwei Jahre befristet arbeiten kann und in der Zeit drei Verlängerungen möglich sind. Ein Kommilitone , der in einer anderen großen Firma Werkstudent gemacht hatte, konnte auch drei befristete Verträge machen (3 x Werkstudent) + Praxissemester + Abschlussarbeit.
Der Teamleiter meiner Praktikumsabteilung hätte sehr gerne mit mir weitergearbeitet und hatte diverse Schlupflöcher versucht, um mich als Werkstudent unterzubringen. Ihm ist diese "Argumentation" der Personalabteilung auch nicht wirklich klar, da ich nur einen befristeten Vertrag hatte.
Daher jetzt meine Frage. Gibt es da rechtliche Sonderregelungen für das Thema befristete Verträge? Oder bezieht sich die Personalabteilung in diesem Fall auf irgend ein Rechtsgrundlage, welche so garnicht existiert?
Ich würde mich freuen, wenn jemand mich, als absoluten Leien auf diesem Gebiet, aufklären könnte.
Grüße
Head
ich hatte in einem großen deutschen Unternehmen von mitte März 2015 bis mitte Juli mein Praxissemester absolviert und dieses dann noch freiwillig um zwei Wochen bis ende Juli verlängert. Im Anschluss schrieb ich meine Diplomarbeit von September bis März in der selben Firma, aber in einer anderen Abteilung. Aktuell mache ich meinen Master und ich hatte vor, als Werkstudent in meiner Praktikumsabteilung zu arbeiten. Ich hatte schon im Herbst 2015 bei der Abteilung angefragt und von deren Seite aus ging sofort alles klar, da ich dann an einem Projekt weiter arbeiten würde, an dem ich schon während meines Praktikums beteiligt war und welches für die Abteilung wichtig ist.
Jetzt habe ich aber folgendes Problem. Die Personalabteilung stellt sich quer und verweist darauf, dass ein weiterer unbefristeter Vertrag nicht möglich wäre, da man bei zu vielen befristeten Verträgen sich theoretisch ins Unternehmen klagen könnte. Das Praxissemester ist für die Personalabteilung kein befristeter Vertrag, da es von der Hochschule ausgeht (wurde mir explizit so gesagt). Für die Abschlussarbeit wird wohl das Selbe gelten. Somit wäre mein einziger befristeter Vertrag nur die Praktikumsverlängerung. Ich weiß zwar, dass man nur eine bestimmte Anzahl an befristeten Verträgen bekommen darf, aber das es nach einem schon so ist, hatte ich noch nie gehört. Ich kenne mich mit soetwas nicht aus, aber meine Recherche hat ergeben, dass man maximal zwei Jahre befristet arbeiten kann und in der Zeit drei Verlängerungen möglich sind. Ein Kommilitone , der in einer anderen großen Firma Werkstudent gemacht hatte, konnte auch drei befristete Verträge machen (3 x Werkstudent) + Praxissemester + Abschlussarbeit.
Der Teamleiter meiner Praktikumsabteilung hätte sehr gerne mit mir weitergearbeitet und hatte diverse Schlupflöcher versucht, um mich als Werkstudent unterzubringen. Ihm ist diese "Argumentation" der Personalabteilung auch nicht wirklich klar, da ich nur einen befristeten Vertrag hatte.
Daher jetzt meine Frage. Gibt es da rechtliche Sonderregelungen für das Thema befristete Verträge? Oder bezieht sich die Personalabteilung in diesem Fall auf irgend ein Rechtsgrundlage, welche so garnicht existiert?
Ich würde mich freuen, wenn jemand mich, als absoluten Leien auf diesem Gebiet, aufklären könnte.
Grüße
Head
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