Befristeter Vertrag von Firma der sehr skurril ist !

wuulf

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Hallo an Alle.

Habe Ende September in einer neuen Firma angefangen mit erstmals einen befristeten Vertrag von drei Monaten (1 Mo. Probe + 2 Mo. Befristung). Dieser läuft am 31.12.12 aus.

Ich bin einer der sich über Rechtslagen und Arbeitsrecht gerne informiert und da liest man dann eben heraus (quelle AK), dass ein befristeter Vertrag NICHT ordentlich gekündigt werden kann wie bei einem unbefristeten.

OK, einerseits gut für den AG denn er weiss das er nun für drei Monate einen Mann hat der nicht so schnell gehen kann und teilweise gut für den AN da er weis das einem der AG in dieser Zeit nicht rausschmeissen kann.

Da unsere Produktionsleiter ein recht angenehmer Mensch ist mit dem es sich reden lässt erzählte er mir folgendes.
Jeder bekommt einen 3-monatige befristung aber es sind schon ettliche nach teils zwei Monaten wieder gegangen, haben Freitags die kündigung hingeklatscht und danach eine Woche krank gefeiert und waren die Firma wieder los (innerhalb eines Jahres nach KV nur 1 Woche KF).

Haben dann wahrscheinlich auch noch ihre aliquote Sonderzahlungen bekommen. Nicht genauer nach gefragt aber bin ich mir nach dem Gespräch zu 99% sicher.

Ausserdem sagte er das sowas eh ah Schmarn sei und a net ganz legal oder in Ordnung. Naja befristete Verträger sind ja nicht verboten, kA was er da sagen wollte.


Nun frage ich mich echt woran der SINN bei solchen Verträgen liegt. Ist sicher nicht die einzige Firma die damit so locker umgeht.

Denn wenn man wie bekannt ohne wichtigem Grund aus einem befristetem Vertrag aussteigt, enftallen einem mal die Sonderzahlungen, es würde eine Fristlose drohen, und wenns schlimm kommt einen Schadensersatz falls Leiharbeiter eingesetzt werden müssen (tun sich 98% der Firmen wahrscheinlich nicht an vor Gericht zu gehen etc. bei normalen "Arbeiter").


FAZIT:

Ich habe einen 3-monatigen befristeten Vertrag, der eigentlich unbefristet ist, da man ja eh jederzeit gehn und kündigen kann als seis ein unbefristeter, bekommt HÖCHSTwahrscheinlich noch die ganzen Aliqouten zahlungen und fertig.

Klar eine feins Sache für den AN, der so gesehen nicht die drei Monate in der Firma "GEFANGEN" ist wenn einem die Arbeit ankotzt.

ABER ICH BEGREIFE DANN DEN SINN DER GANZEN SACHE NICHT!


Bitte klärt mich auf.

PS: das ganze spielt sich in Ö ab, wird sich aber dem D Gesetzt ziemlich ähneln zwecks befristungen wie ich schätze.
 
KV-Kollektivvertrag, KF-Kündigungsfrist.

Aliquot ist der Teil vom Urlaubs und Weihnachtsgeldes den man bekommt. Wenn man bei der Firma ein jahr gearbeitet hat bekommt man volles Urlaubs.- Weihnachtsgeld und wenn weniger nur den Teil also aliquote
 
Also in Deutschland wird nach meiner Erfahrung Urlaubs- und Weihnachtsgeld überwiegend nur gezahlt, wenn man ein ganzes Jahr beschäftigt war. Dass man nur 3 Monate da ist und dementsprechend ein Viertel des Weihnachts-/Urlaubsgeldes bekommt ist meiner Meinung nach eher unüblich.
 
Ist vllt unüblich aber das gibt es durchaus.
Ich hab selbst erst im Sommer angefangen und bekomme im Dezember entsprechend anteilig das 13te Gehalt und das Weihnachtsgeld.

Also frag nach dann weißt du es genau.
 
Ich hab im April angefangen und habe im Juni das Urlaubsgeld anteilig bekommen (also für 9 Monate). Alles andere wäre ja ein schlechter Arbeitsvertrag. Natürlich hätte ich die Summe anteilig zurückzahlen müssen, wenn ich schnell wieder gekündigt hätte.
 
Natürlich hätte ich die Summe anteilig zurückzahlen müssen, wenn ich schnell wieder gekündigt hätte.
So sieht es aus, die Tür schwenkt in beide Richtungen.......
 
wuulf schrieb:
FAZIT:

Ich habe einen 3-monatigen befristeten Vertrag, der eigentlich unbefristet ist, da man ja eh jederzeit gehn und kündigen kann als seis ein unbefristeter,

Meiner Ansicht nach vergisst du hier den elementaren Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag weil du dich nur auf die Dauer der Frist und nur auf die Sicht eines kündigungswilligen Arbeitnehmers beschränkst.

Ein Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag ist man als Arbeitgeber mit Ablauf der Vertrages sofort los. Man muss dem Arbeitnehmer nichtmal kündigen.

Für alle die nicht planen sich nach 2 Monaten zu verdrücken oder sogar gerne dort langfristig Arbeiten möchten ist das also nach wie vor ein enormer Unterschied.
 
Meine Story?

Ich hab als Leiharbeiter bei meiner jetzigen Firma in 2010 angefangen. Die dritte Verlängerung war dann unbefristet als Leiharbeiter. Dann bin ich als Festangestellter übernommen worden, auch erst 1 Jahr befristet und hab jetzt den unbefristeten bekommen (Call-Center Inbound).

Ich kann die Firmen manchmal auch verstehen. Ich hab schon viele Leute bei uns kommen und gehen sehen. 70% sind ungeeignet oder gehen nach kurzer Zeit wieder. Klar, dass man da als Arbeitgeber flexibel sein muss. Nur die besten werden genommen.
 
|MELVIN| schrieb:
Also in Deutschland wird nach meiner Erfahrung Urlaubs- und Weihnachtsgeld überwiegend nur gezahlt, wenn man ein ganzes Jahr beschäftigt war. Dass man nur 3 Monate da ist und dementsprechend ein Viertel des Weihnachts-/Urlaubsgeldes bekommt ist meiner Meinung nach eher unüblich.

Weihnachtsgeld ist soweit ich es in Errinnerung habe ein betriebliche Übung. Faktisch steht es einem also nicht unbedingt zu.
 
Bei mir in der Firma gibt es eine leistungsorientierte Übernahme von Ausgebildeten.
Das Unternehmen nutzt ganz gerne Befristungen bis zu 2 Jahren wenn sich die Auszubildenden was zu Schulden kommen haben, also während der Ausbildung (z.B. Verstoß gegen Arbeitsordnung) oder wenn die Noten nicht stimmen.

Manchmal werden aber auch Befristungen genutzt, wenn ein AN gesundheitliche Probleme hat und geschaut werden soll, ob er Belastungen gewachsen ist.

Viele Unternehmen stellen auch nur befristet ein, um die Leute am Ende doch nicht übernehmen zu müssen... Also man wird sie sehr leicht wieder los.
 
Gesetzt den Fall, dass ein Arbeitnehmer sich als fähig und willig erweist, pünktlich kommt, seine Arbeit gut macht und sich auch sonst nichts zu schulden lassen kommt.

Da hat man es als Arbeitgeber relativ schwer, solch einen Arbeitnehmer wieder los zu werden, wenn man ihm einen unbefristeten Arbeitsvertrag gegeben hat.

Gibt man diser Person jedoch lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag, hat man diese Sorge nicht, denn mit Ablauf der Frist ist das Arbeitsverhältnis beendet. Punkt.
 
wie sieht es eigentlich bei solchen Firmen aus die die sonst maximale Probezeit von 6 Monaten abermals erweitern?! (laut meinen recherchen geht das arbeitsrechtlich bis zu 4 Monate)

Wäre das zum Vorteil des AN oder ausschließlich des AG? Wobei doch nach den 6 Monaten ebenfalls eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden müssen nicht wahr? Wo ist dann der Vorteil einer weiteren Probezeit? Nur das man den AN ohne Gründe nach 4 Wochen kanten kann?
 
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