Rechtliche Frage Arbeitsvertrag gebrochen ?

El Präsidente

Lt. Commander
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Guten Abend,
brauch mal ein wenig Rat.

Habe für eine Firma unter Arbeitsvertrag eine Homepage erstellt, die nun auch schon eine Weile verwendet wird ( Leider steht im Vertrag was über Schweigepflicht, deshalb nenne ich den Namen der Firma nicht ).
Jedoch erreichte mich heute eine Email, dass man mit meinem Werk höchst unzufrieden sei und ich keine Bezahlung erhalte. Komisch daran ist, dass man mir Wochen zuvor bereits gesagt hat das Geld sei unterwegs und man sei mit meiner Arbeit sehr zufrieden.

Jetzt sprechen Sie von Vertragsbruch, da sie angeblich mit meiner Leistung nicht zufrieden sind, und ich vermute Sie wollen einfach meinen Lohn sparen.

Was kann ich dagegen tuen ? Lohnt sich eine Anzeige ? Dürfen die das einfach so ?

LG
Tim

Der Vertrag:
http://78.47.65.203/Uploads/Picup/uploads/1570f1edd4c3af03f7f80a050c501cab.JPG

Ein wirklicher Vertrag ist es nicht wirklich aber gut, schaut mal drüber.
 
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Moin Moin,

also so wie ich das sehe musst du dein Geld bekommen denn in Punkt 2 steht ja dass du in deiner Tätigkeit frei bist. D.h. du unterliegst keinen Geschmacksvorstellungen des Auftraggebers.
Du bist hier einen Werkvertrag eingegangen, den du auch erfüllt hast (sofern die Webseite funktioniert).
Das Ganze Hin und Her mit dem Geld ist auch ziemlich unseriös.
Ich kann hier allerdings auch nur aus meinem bisschen Kaufmannswissen plaudern, daher würde ich dir raten dich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Aber mein Arbeitgeber kann ja auch nicht einfach sagen, dass ihm meine Arbeit nicht gefällt und mir kein Geld dafür gibt.....soweit kommts noch.......
 
haben sie dir mündlich gesagt sie seien zufrieden, oder haste da irgendwas schriftliches?
 
Ich hatte einen Kontakt im ICQ (der mir jetzt nichtmehr antwortet). Der hat mir das geschrieben. Auch telefonisch hat man es mir bei Besprechungen immer wieder gesagt.

Also ihr Grund jetzt dass für sie Vertragsbruch vorliegt, dass SEO Einstellungen fehlen, also Keywords sowas. Die Website funktioniert einwandfrei und bis dato wurde von ihnen solche Einstellungen auch nicht gefordert. Die haben ja öfters was eingereicht, was ich sofort umgesetzt habe. Nur ich habe jetzt darauf berufen, dass ich erst auf mein Geld warten möchte, weil die schon 2 Wochen im Nachzug sind, und dann kam die Email dass Sie mir Vertragsbruch vorwerfen, weil Sie höchst unzufrieden sind.
 
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Also rein aus dem Bauch heraus würd ich schon sagen, dass da was nicht stimmt. Denn zuerst loben und das dann wieder zurücknehmen und des weiteren dann auch noch den Lohn unterschlagen ist nicht ok. Denn zuerst haben sie ja gesagt, dass deine Arbeit ok war und das Geld schon unterwegs ist. Jetzt Plötzlich nachgdem die HP online ist und alles fertig wollen sie dich abschieben. Einerseits würde ich ohne Klage zu versuchen an deinen Lohn zu kommen, oder Verlangen die HP offline zu setzten. Kein Geld keine Homepage ;)

Wenn das alles nix hilft bleibt dir wahrscheinlich eh nur mehr der Rechtsweg.



Wie schon gesagt, das würde ich in etwa als gerecht empfinden, aber wies im Gesetz aussieht ist eine andere Frage ;)
 
Du hast ja mit dem Arbeitsgeber ein festes Honorar vereinbart und somit er muss er dich für deine Arbeit bezahlen, wenn es ihm von der Gestaltung her nicht passt hätte er eher was sagen sollen bzw. müssen. Du hast also Anspruch auf deinen Lohn. Was mir jedoch seltsam vorkommt dass der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer zum Honorar dazu rechnet.

Ich würde dir raten einen Anwalt für Arbeitsrecht auszusuchen oder nochmal versuchen mit dem Arbeitgeber zu reden.
 
Also ich kann mich nur nocheinmal auf Punkt 2 berufen....Mit dem hast du ganz gute Karten.
Du hast ja auch einiges "rausradiert". Haben beide Vertragsparteien den Vertrag unterschrieben? (Mit Datum und Ort)

Was mir jedoch seltsam vorkommt dass der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer zum Honorar dazu rechnet.

Das ist ganz normal. Hier handelt es sich schliesslich um eine Dienstleistung die ganz normal besteuert werden muss
 
FrittenFritz schrieb:
Also ich kann mich nur nocheinmal auf Punkt 2 berufen....Mit dem hast du ganz gute Karten.
Du hast ja auch einiges "rausradiert". Haben beide Vertragsparteien den Vertrag unterschrieben? (Mit Datum und Ort)

Das ist auch komisch, man sagte mir der Vertrag sei auf dem Weg zu mir, nur angekommen ist nichts. Ich habe nur die von mir unterschriebene Version vor mir liegen.

Sind damit die Chancen mein Geld zu bekommen erloschen ?

Es liegt ja ein Betrugsfall nahe oder ?
 
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Oh das ist leider nicht gut. Verträge müssen grundsätzlich von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden damit sie gültig sind, da es ja eine zweiseitige Willenserklärung ist.
Aber manchmal steckt halt der Teufel dann doch im Detail und es gibt noch irgendwo einen Paragraphen der für dich spricht.
Ich würde mich an deiner Stelle wie gesagt von einem Profi (Anwalt z.B.) beraten lassen.

P.S: Also nach Betrug stinkt das Ganze auf jeden Fall. Auf jeden Fall solltest du alle E-mails die du vom Arbeitgeber bekomme hast behalten und auch sonstige Aufzeichnungen, die beweisen, dass eine Zusammenarbeit mit dir durchaus gewollt war.
 
@Frittenfritz

Nein er hat der Firma keine Dienstleistung geleistet sondern für sie gearbeitet

@Topic

Da du für die Firma ja ein Arbeitnehmer bist und auf den gehalt wartest kannst du Insolvenz anmelden, mach das und die werden ziemlich schnell zahlen
 
kann man als Beweis dafür, dass sie den Vertrag anerkennen nenne,
dass sie ja von Vertragsbruch sprechen, also den Vertrag den ich zwar nicht von denen unterschrieben vorliegen habe anerkennen ???

Das liegt doch nahe oder ???
 
Hmm du kannst dich ohne Grund zurückziehen. Sie könnten dir entweder die Möglichkeit geben deine Leistung nachzubessern oder du hast alle Rechte an der Seite und sie dürfen sie nicht verwenden.
Wenn eine Unterschrift eines Mitarbeiters darauf ist ist dieser Vertrag gültig, sofern du ihn auch unterzeichnet hast.
 
@smockil....ich glaub du stellst dir das mit der Insolvenz ein bisschen einfach vor.....da musst du erstmal nen Haufen Schulden angehäuft haben, bzw. kurz davorstehen
 
Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt, ob das Werk, das du erstellst, erst mit Bezahlung der Arbeit an den Auftraggeber übergeht; so ist das normalerweise.
Leistung nicht bezahlt heißt Leistung nicht angenommen - dann hast du auch alle Rechte an der Website. Erstmal einen Anwalt fragen, wenn die sich nicht rühren, und ruhig im Hinterkopf haben, dass du ihnen die Seite evtl wieder offline nehmen darfst.
Vorher allerdings nochmal versuchen, mit Ihnen eine gütliche Einigung zu finden. Sie werden deine Diesnte evtl noch brauchen und du könntest irgendwann eine Referenz gebrauchen....
 
Sollten Sie bezahlen, bin ich bis Mai unter deren Dienst gestellt, danach aber nicht mehr, das tue ich mir nicht nochmal an.

Habe denen jetzt ein Ultimatum per Email zugesandt. Habe gefordert, dass sie entweder binnen zwei Wochen die Homepage entfernen oder mir die ausgehandelte Summe überweisen, womit ich wieder unter ihren Dienst falle und ihre Wünsche entgegennehme. Weigern sie sich eines der beiden zu tuen, werde ich rechtliche Mittel einleiten.

Ist das so Klug ?
 
Und dann per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Beweis für den Eingang deines Briefs hast.
 
Da das alles ist, was du gepostet hast vermute ich es gibt kein weiteres pflichtenheft, in dem festgehalten ist, was und wie genau du was machen sollst.

d.h. sie können sich nicht darauf berufen sie seien nicht zufrieden, bzw. es würden dinge fehlen, da nirgends genauer spezifieziert ist was deine arbeit alles beinhalten muß
zusatz: in zukunft IMMER ein pflichtenheft erstellen, in dem exakt die geforderten anforderungen beschrieben sind. so kannst du dich darauf berufen alle punkte erfüllt zu haben

so, du mußt ihnen eine mahung schreiben mit einer frist, in der du sie darauf hinweißt, dass sie bei nicht bezahlung rechtlische schritte einleiten mußt.

wenn sie das ignorieren, was zu vermuten ist, hast du 2 möglichkeiten:

1. erst einmal alleingang und einen gerichtlichen mahnbescheid veranlassen, was allerdings beim amtsgericht irgendwas um die 2-300euro glaub kostet oder
2. einen anwalt anschalten. der kann es erst einmal mit einem anwaltsschreiben versuchen, bevor man mit einem mahnbescheid weitermacht.

ich würde mit punkt 2 weitermachen, da du dort eine chance hast evtl etwas billiger davon zu kommen.

ich weiß zwar nicht, was dein lohn für die arbeit sein soll und ob es sich rechnet, aber ich persönlich würde nicht ablässen. selbst wenn es mich mehr kostet, als der lohn.

p.s. die gerichtskosten und evtl die anwaltskosten kannst du bei einem "sieg" im allgemeinen dem beklagten, also der firma zu schieben.

p.s. speichere die icq messages. sie gelten zwar nicht als beweis, aber es macht deine erzählung glaubwürdiger. ich hoffe du hast auch noch die namen und datum + (einigermaßen) uhrzeit der telefonate in denen man dir sagte, sie seien zufrieden mit deiner arbeit.

diese leute solltest du als zeugen benennen. falls es vor gericht geht, trauen sich die meisten dann doch nicht mehr die unwahrheit zu sagen (vereidigung erzwingen!).

edit: wegen vorposts: IMMER PER BRIEF und zwar als EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN! email interessiert keine sau!
da du doch recht unerfahren scheinst (was wohl für die meisten gilt^^) rate ich dir zum awalt, falls sie deine mahnung mit fristsetzung übergehen.
 
Der Vertrag ist schon etwas seltsam. Das Erstellen einer Homepage ist ist ein klassischer Werkvertrag. Dort würde ich hier auch den Schwerpunkt sehen. In deinem Fall sind da aber noch geringe Dienstvertagliche Elemente enthalten durch diese seltsame Befristung z.B.

Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. In deinem Fall ist der tatsächliche Abschluss wohl kein Problem. Durch die Fehlende Unterschrift der anderen Seite wird es dir lediglich etwas schwerer zu beweisen, ob und zu welchen Konditionen der Vertrag zustande gekommen ist.
Heb also alle Korrespondenz mit denen gut auf. Damit müsste sich das ja im Notfall beweisen lassen, dass du für die eine Homepage erstellen solltest.

Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes fällig. Das ist der Fall, wenn du die Homepage fertig gestellt hast, ihnen die Dateien geschickt hast und keine wesentlichen Mängel vorhanden sind. Das dürfte hier so sein. Nach deiner Aussage ist das Ding lauffähig.
In soweit hättest du nun erstmal den Vergütungsanspruch. Für die Höhe ergeben sich hier wieder ein paar Beweisprobleme, wenn du nix schriftliches von denen hast.
Wenn du also keine Einigung über den konkreten Betrag nachweisen kannst, gibt es vielleicht etwas weniger, aber irgendwas gibts auf jeden Fall.

Was du nun tun solltest:

1. Kooperativ zeigen und anbieten, dass du bereit bist nachzubessern, falls sich tatsächlich Mängel eingeschlichen haben. Welche konkret müsse man dann noch klären. In keinem Fall solltest du dich hinstellen und es ablehnen nochmal was dran zu machen. Dann riskierst du unter Umständen einen Rücktritt.

2. Im gleichen Schreiben solltest du auch zur Zahlung auffordern und eine Frist dafür setzen. Damit setzt zu sie in Verzug und bekommst dann später evtl. entstehende Anwaltskosten ersetzt.

3. Mahnbescheid beantragen und zum Anwalt, wenn die Widersprechen oder gleich zum Anwalt.


ps. Ich sehe gerade, dass die HP wohl online ist. Damit fallen etwaige Beweisprobleme dann weg...
 
Und vergiss nicht, es gilt in Deutschland auch mündlicher Vertrag. Auch wenn die nichts unterschrieben haben, hast du ja deine Arbeit abgeliefert. Ob es dennen passt oder nicht, müssen sie zahlen.
 
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