Shoota15
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 662
Hallo zusammen,
ich habe bereits in Erfahrung bringen können, dass es verboten ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers per E-Mail Werbung zu machen.
Nun habe ich zwei ergänzende Fragen dazu:
1. Gilt dies auch bei werbenden E-Mails für kostenlose Online-Dienstleistungen wenn diese Mail an ein Info-Postfach wie z. B. info @ siemens.xyz o. ä. geht?
2. Ich möchte alle großen Firmen ( >10.000 Mitarbeiter, die einen Betriebsrat haben) anmailen. In welcher Form muss ich vorher deren Einverständnis einholen? Reicht das telefonisch? Per Mail
?
Grüße,
Shoota
ich habe bereits in Erfahrung bringen können, dass es verboten ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers per E-Mail Werbung zu machen.
Nun habe ich zwei ergänzende Fragen dazu:
1. Gilt dies auch bei werbenden E-Mails für kostenlose Online-Dienstleistungen wenn diese Mail an ein Info-Postfach wie z. B. info @ siemens.xyz o. ä. geht?
2. Ich möchte alle großen Firmen ( >10.000 Mitarbeiter, die einen Betriebsrat haben) anmailen. In welcher Form muss ich vorher deren Einverständnis einholen? Reicht das telefonisch? Per Mail
Grüße,
Shoota
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