Ich habe bei ebay einen älteren gebrauchten rechner verkauft. Er funktionierte bei mir und das erste mal bei dem Käufer. Nun rief er mich an, das er nicht mehr funktioniere. Ich habe mir gedanken über eine Teilerstattung gemacht, aber er will das ganze Geld zurück, womit ich nicht einverstanden bin.
ich habe unter mein Angebot "unter Aussschlus jeglicher Garantie oder Gewähr" gesetzt und frage mich ob dieser Satz als rechtliche Absicherung genügt hat?
ich habe unter mein Angebot "unter Aussschlus jeglicher Garantie oder Gewähr" gesetzt und frage mich ob dieser Satz als rechtliche Absicherung genügt hat?