rechtliche frage wegen ebay bei Verkauf

erictfk

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2006
Beiträge
505
Ich habe bei ebay einen älteren gebrauchten rechner verkauft. Er funktionierte bei mir und das erste mal bei dem Käufer. Nun rief er mich an, das er nicht mehr funktioniere. Ich habe mir gedanken über eine Teilerstattung gemacht, aber er will das ganze Geld zurück, womit ich nicht einverstanden bin.
ich habe unter mein Angebot "unter Aussschlus jeglicher Garantie oder Gewähr" gesetzt und frage mich ob dieser Satz als rechtliche Absicherung genügt hat?
 
naja er hatte ja selber behauptet, das er bei sich funktioniert hatte und dann beim nächsten mal nicht mehr.
Was ja komisch ist. Meine Eltern vetreten auch die Meinung, das er vielleicht selber etwas falsch gemacht hat und er deshalb Probleme macht, was man ja nicht wissen kann.
 
Er hat funktioniert, als er ankam. Das ist schon mal gut!
Und da du auch den üblichen Privatverkäufertext drin hattest,
kann es dir mal ganz egal sein, was er von dir will.

Der kann dir nämlich gar nix!
Außer ne schlechte Bewertung geben...
 
evtl. sollte der käufer nach dem transport alle steckverbingungen mal überprüfen, soen paket wird halt nicht wie ein rohes ei behandelt, vielleicht ist da was lose o.ä.

mfg
 
wer weis was das für einer ist...
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die musst Du nicht erst ausschließen. Die Gewährleistung jedoch schon. Das befreit dich jedoch nicht davon, daß die Ware in dem von dir beschriebenen Zustand sein muß. Geltend kann der Käufer jedoch Schäden machen, die durch eine schlechte Transportverpackung enstanden sind.
 
Die rechtliche Lage ist klar, weil der Rechner funktioniert hat nachdem er ankam. Ausserdem hat er den Gegenstand gebraucht gekauft. Das nennt man dann persöhnliches Pech.

Bei Gebrauchtwaagen die privat gekauft werden kann einem das auch passieren und der Verkäufer ist wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs dort kein Mangel war wo dann einer ist nicht haftbar zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beste ist ja, dass er schon eine positve Bewertung abgegeben hat, da der Rechner ja funktioniert hat.
Das freut mich. So bin ich erstmal beruhigt^^
Nervig ist nur das der meine Telefonnummer aus dem Telefonbuch hat....
 
Zurück
Oben