Rechtliche Frage zur Beteiligung an Steuerhinterziehung

Spookykid

Ensign
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Hallo,

ich habe mal eine juristische Frage: Ein Freund von mir ist verschuldet, d.h sein Bankkonto ist gesperrt, sein Dispo ist überzogen und Inkassounternehmen sind häufige "Gäste". Da er selbständiger Fliesenleger ist und eine Kontoadresse braucht, um Zahlungen in Empfang zu nehmen, hat er mich gefragt ob er die ausstehenden Beträge auf mein Konto überweisen lassen könnte und ich ihm das Geld dann gebe.

Da er ein wirklich guter Freund ist habe ich ohne zu zögern zugestimmt. Jetzt kommen mir allerdings Zweifel, da ich weiß, dass er auch gelegentlich "schwarz" arbeitet. Könnte ich Probleme bekommen, wenn das Finanzamt herausfindet, dass das Schwarzgeld über mein Konto in seine Hände gelangt ist? Ich bekomme für diesen Dienst zwar keine Gegenleistung aber ich habe auch keine Lust, dass ich mich strafbar mache. Könnt ihr diese Situtation gesetzlich einschätzen?

Vielen Dank
Spookykid
 
AW: rechtliche Frage

Schwarzarbeit ist der "freundlichere" Begriff für Steuerhinterziehung.
An einer solchen Straftat kann man sich schneller beteiligen als allgemein angenommen wird.
Das besonders Unangenehme läßt sich direkt aus dem Gesetz ablesen:
„Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen; § 71 Abgabenordnung (AO).“

Dein ungutes Gefühl hast du zu Recht.


PS: Falsches Forum. Ich verlege deinen Thread nach Treffpunkt und passe den Titel an deine Frage an.
 
Zuletzt bearbeitet:
und wenn kein Schwarzgeld auf mein Konto kommt, sondern nur "legales" Geld?
 
Du würdest dich auch ohne die Schwarzarbeit bereits an einer illegalen Handlung beteiligen.

Die Konten deines Freundes sind sicherlich nicht gesperrt, sie stehen bestenfalls unter Pfändung da Banken und Gläubiger gutes Recht haben irgendwann was von ihrem Geld wieder zu sehen.
Wenn du deinem Freund nun dabei hilfst das Geld, was er für die Abarbeitung seiner Aufträge bekommt, an den Gläubigern vorbei "bei Seite zu schaffen", dann ist dies im Grunde Beihilfe bei einer betrügerischen Handlung. Wie das jetzt im juristischen Sinne konkret einzustufen ist, kann ich jetzt pauschal nicht sagen.

Moralisch in jedem Fall sehr verwerflich!
 
Zunächst einmal kann Dein Freund seine Einnahmen überall hin überweisen lassen. Das ist nicht verboten. Allerdings hat er als selbstständiger Fliesenleger seine Bücher zu führen, mindestens eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Und wenn er nicht nur für Privatleute arbeitet, sondern für andere Unternehmer, dann führen auch die ihre Bücher.

Jetzt stelle Dir das Gesicht des Finanzbeamten vor, der bei einem Kunden eine routinemäßige Steuerprüfung macht und auf eine Überweisung stößt, die einem fremden Konto gutgeschrieben wird, obwohl damit eine Rechnung des Fliesenlegers ausgeglichen werden soll. Du wirst nur noch Fragezeichen sehen. Er wird stutzig.

Wenn dann bei Deinem Freund die Gegenprüfung stattfindet und man feststellt, dass seine Finanzlage ohnehin schwierig ist, dann werfen solche Überweisungen noch mehr Fragen auf. Und wenn man herausfinden sollte, dass Du auch noch davon gewusst hast, dass ab und zu Schwarzarbeit im Spiel ist (eine Sache, die man Fliesenlegern ohnehin gerne unterstellt), dann hast Du mit Sicherheit ein Problem.

Dass Dein Freund sich mit dieser Aktion nur noch weiter in den Klemme bringt, versteht sich von selbst. Er sollte lieber so schnell wie möglich versuchen, die Notbremse zu ziehen und eine Schuldnerberatung aufsuchen. Denn das Stillhalten gehört zu den typischen und größten Fehlern, die Schuldner begehen können.
 
Der Daedalus schrieb:
Du würdest dich auch ohne die Schwarzarbeit bereits an einer illegalen Handlung beteiligen.

Die Konten deines Freundes sind sicherlich nicht gesperrt, sie stehen bestenfalls unter Pfändung da Banken und Gläubiger gutes Recht haben irgendwann was von ihrem Geld wieder zu sehen.
Wenn du deinem Freund nun dabei hilfst das Geld, was er für die Abarbeitung seiner Aufträge bekommt, an den Gläubigern vorbei "bei Seite zu schaffen", dann ist dies im Grunde Beihilfe bei einer betrügerischen Handlung. Wie das jetzt im juristischen Sinne konkret einzustufen ist, kann ich jetzt pauschal nicht sagen.

Moralisch in jedem Fall sehr verwerflich!
Aber wenn er das Geld Bar bekommen würde, hätten Banken und Gläubiger ebenfalls kein Zugriff darauf.

@keshkau Du hast natürlich Recht. Er muss seine finanzielle Lage wieder unter Kontrolle bekommen. Das Problem ist allerdings, wenn er seine Außenstände auf sein eigenes Konto überweisen lässt, wird das Geld sofort verrechnet und er hat kein Geld zum leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moral hin oder her..

Was Banken nur zu gerne vermeiden und verschweigen. Sie sind verpflichtet ein sogenanntes "Guthabenkonto" zu eröffnen.
Wie der Name schon sagt, Überziehen ist nicht, aber Einzahlungen schon.
Denn ohne Konto meist -> keine Wohnung -> keine Arbeit usw.
 
Wenn dann bei Deinem Freund die Gegenprüfung stattfindet und man feststellt, dass seine Finanzlage ohnehin schwierig ist, dann werfen solche Überweisungen noch mehr Fragen auf. Und wenn man herausfinden sollte, dass Du auch noch davon gewusst hast, dass ab und zu Schwarzarbeit im Spiel ist (eine Sache, die man Fliesenlegern ohnehin gerne unterstellt), dann hast Du mit Sicherheit ein Problem.
Spätestens dann wird auch Dein Konto gesperrt.
 
Das Problem ist doch, dass Dein Freund seine Einnahmen verbuchen muss. Das ist unabhängig davon, ob das Geld überwiesen oder bar gezahlt wird. Wenn er die Einnahmen unterschlägt, ist das in jedem Fall Steuerhinterziehung. Später zahlt er nicht nur die Steuern plus Zinsen nach, sondern kann damit rechnen, die gleiche Summe noch einmal als Strafe aufgebrummt zu bekommen.

Wenn es den Richtern zu bunt wird, geht er sogar in den Knast, denn Steuerhinterziehung wird seit geraumer Zeit gnadenlos verfolgt und hart bestraft. Da die Finanzämter ohnehin gute Möglichkeiten haben, auf Konten zuzugreifen, wird es auch immer schwieriger, bei solchen krummen Geschäften nicht erwischt zu werden.
 
Ok, aber ich kann doch nicht wegen seiner Steuerhinterziehung belangt werden, nur weil er seine Bücher eventuell nicht richtig führt.
 
Du gibst ihm aber die Möglichkeit Geld am Amt vorbeizuführen, (was ja gepfändet ist) weil es auf Dein Konto geht, von daher wirst Du wohl auch dafür haftbar gemacht.
 
Nochmal, er hat keinen Grund (außer bewußt an der Steuer vorbei) diese Einnahmen über ein Konto von dir laufen zu lassen.
Siehe oben.
 
Brigitta schrieb:
Nochmal, er hat keinen Grund (außer bewußt an der Steuer vorbei) diese Einnahmen über ein Konto von dir laufen zu lassen.
Siehe oben.

Würde er den an Geld kommen, wenn es auf sein gepfändetes Konto überwiesen werden würde?
 
Das Lebensminimum, ja.
Aber der beste Tipp ist sowieso schon gefallen: Schuldnerberatung, Finanzplan, usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
So lange der durch die Pfändung gesicherte Anspruch höher ist als der dem Konto gutgeschriebene Betrag gilt bis zur Tilgung der gesamten Schuld die Kontensperre.

Edit: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dein Bekannter selbständig. Das ist schlecht für ihn, weil es dann keine gesetzlichen Pfändungsgrenzen nach § 850 ff ZPO gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kennt jemand von euch gute Schuldenberatungsstellen?

MacII schrieb:
So lange der durch die Pfändung gesicherte Anspruch höher ist als der dem Konto gutgeschriebene Betrag gilt bis zur Tilgung der gesamten Schuld die Kontensperre.

eben, dass ist doch schwachsinnig. Er muss doch von irgendwas leben, soweit ich weiss, hat er über 10.000€ Schulden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengeführt; bitte Regeln beachten!)
Auf Antrag könnte das Vollstreckungsgericht unter bestimmten Bedingungen einen Pfändungsschutz aussprechen; z.B. § 850k ZPO.
Das Nähere müßte aber wirklich durch eine Schuldnerberatung geklärt werden.
 
Salut,

§71 AO ist da eindeutig:
Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (1) Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen.

ungeachtet dessen könnten böswillige Menschen bei der finanziellen Lage "Ein Freund von mir ist verschuldet" im Falle eines Falles auch noch Beihilfe zur Konkursverschleppung bzw. Vergehen gegen die Insolvenzordnung in deiner sogenannten 'Hilfe' sehen.

Finger weg!
 
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