Rechtliche Lage bei Pausen W-LAN im Betrieb?

Bruzla

Commodore
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Servus,

da wir bei uns im Betrieb in den Pausenzeiten gerne W-LAN anbieten möchten, stellt sich uns die Frage wie das ist wenn jemand mit dem Internetzugang Sachen macht, die man eigentlich nicht machen sollte :-)
Sprich illegale Downloads, rechtswiedrige Inhalte und solche Sachen eben. Eigentlich sollte das in unserem Betrieb keiner machen aber dennoch ist es besser, wenn mann rechtlich komplett auf der sicheren Seite ist.

Hat von euch eventuell schon jemand so eine Lösung gefunden? Oder hat jemand eine Idee wie man an so eine Sachen rangehen sollte?

Danke schon mal für eure Antworten,
Grüße Bruzla
 
Schalte einen Proxy davor der fragwürdige Seiten gleich sperrt, dann kommt da keiner auf dumme Gedanken.

Zusätzlich sollten die MA eine entsprechende Einwilligung unterschreiben, dass Sie solche Sachen eben unterlassen.
 
die entsprechenden dienste blocken? kommt drauf an, was ihr für ein betrieb seit, aber die Smartphone user z.B. starten eher selten nen torrent Client.. ;)
 
Ich denke auch, ein Proxy wäre eine sinnvolle Lösung!

Zusätzlich zum blocken großer Seiten würde ich aber auf jeden Fall den Proxy nicht anonym sondern mit Login - zum Beispiel ans AD gekoppelt anbieten und alle Verbindungsdaten protokollieren.

So kannst du im Fall der Fälle den entsprechenden Mitarbeiter ermitteln - ich denke da ist auch nichts verwerfliches dran (Datenschutz) etc..
 
würde ein MA Login anbieten für WLAN wo jeder einen eigenen Benutzer hat und würde die MAs eine Vereinbarung unterzeichnen lassen das sowas zu bleiben hat

kommt auch auf die Betriebsgröße an aber ein Proxy ist immer sinnvoll wenn ihr nicht sowieso schon einen habt
 
Sowas sollte eigentlich in den Arbeitsverträgen geregelt sein und ist idR mit Abmahnung/Kündigung bedroht.
Und mit dem Verbot ist der Arbeitgeber meines Erachtens auch abgesichert.
 
derChemnitzer schrieb:
würde ein MA Login anbieten für WLAN wo jeder einen eigenen Benutzer hat und würde die MAs eine Vereinbarung unterzeichnen lassen das sowas zu bleiben hat

kommt auch auf die Betriebsgröße an aber ein Proxy ist immer sinnvoll wenn ihr nicht sowieso schon einen habt

Genau das ... eine Betriebsvereinbarung die jeder Mitarbeiter unterschreiben soll . Darin formulieren was man eingrenzt und wie die Nutzung sein soll .

@ Hamju63 ... also im Arbeitsvertrag steht sowas sicher nicht ... kommt aber auf die Firmengröße drauf an und wie man normalerweise das Internet dort nutzen kann ( soll ja auch Sparten geben die es immer brauchen ) . Zumindest bei mir gibts dafür extra Betriebsvereinbarungen die alle auch mit dem Betriebsrat abgeklärt sind .

Sicher ist sowas mit persönlichen Logindaten zu machen so kann man einzelne die es nicht zu schätzen wissen aber doch gute Mitarbeiter sind halt wieder die Berechtigung entziehen .
 
Ok, angenommen wir würden die Mittarbeiter eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen lassen und zusätzlich gewisse Ports sperren.

Was wäre denn wenn - wenn auch nur sehr unwahrscheinlich - doch irgend ein Verstoß auf unseren Anschluss zurückführt? Wie funktioniert das genau mit dem Login?

Woher weiß man dann wer den Verstoß begangen hat oder wie macht man den jenigen dann dafür haftbar?

Danke schon mal für eure vielen Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Ports sperren ist es nicht getan. Sowas macht idR eine professionelle Firewall. Und da werden dann mittels Blacklists Sites gesperrt sowie die Zugriffe der jedes Users/Endgerätes protokolliert.

Da der MA Unterzeichnet hat, kannst du daraufhin dann die entsprechenden Konsequenzen einleiten.
 
Moin,
eine Antwort wurde oben gegeben. Stichwort: Berechtigung des Proxy über AD.

Einen Hinweis noch: Sobald ihr als Unternehmen euren MA in der Freizeit eure Internetleitung zur Verfügung stellt, geltet ihr als Telekommunikationsanbieter und habt nicht nur die dementsprechenden Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört Datenschutz usw.
Das gilt im Übrigen fast immer schon dann, wenn ein Unternehmen den privaten Internetgebrauch nicht explizit ausschließt.
 
Nein, Holt euch lieber einen DIenstleister, der euch da auch gescheit beraten kann. Da hängt schon einiges an der Sache dran
 
Wir wären ja nur 5 Leute im Büro, die zu den Pausenzeiten einen freien WLAN Zugang möchten...
Ist das wirklich rechtlich so schwer zu realisieren wenn mann das vernünftig machen möchte?
 
Kann das nicht eure bereits vorhandene Firewall/security Lösung?
 
Was müsste die Firewall denn können?
 
Ich frag mal so: was benutzt ihr denn?

Es geht um Logging von Zugriffen, Trafficanalysen, SPI, und eben Black-und Whitelisting Funktionen (und das nicht nur rudimentär, sondern Beispielsweise durch abonnieren einer vordefinierten Blacklist), SPI, etc pp...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben eine Hardwarefirewall: Cisco Asas
 
Mit einer ASA, je nach Modell und Lizensierung ist das eigentlich (fast) alles möglich, wenn ich grade keinen Stuss rede.
 
Als Arbeitgeber muss man immer schauen, ob man tatsächlich als Telekommunikationsanbieter auftritt. Wenn dem so ist, dann muss man sich da nicht all zuviele Gedanken machen wegen der Haftung. Das wäre dann wie die Telekom, die haftet ja auch nicht für die Downloads und das Filesharing ihrer Kunden :-)

Soweit ich weiß gibt es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, aber in den meisten Fällen würde ich davon ausgehen, dass der Arbeitgeber kein TKG Anbieter ist, d.h. er müsste im Zweifel auch für den Unsinn seiner Mitarbeiter haften.

Am einfachsten ist natürlich ein WLAN Zugang bei dem sich die Angestellten eindeutig identifizieren müssten, z.B. mit einer vorgeschalten Anmeldung. Dann muss man sich auch keine Gedanken wegen der Sperrung von irgendwelchen Ports oder Protokoll kümmern.
 
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