rechtliche Lage - Nachnahme

BRRLX

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Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich einem angenommen, aber nicht bezahlten Nachnahme-Pakets.
Folgendes hat sich ereignet. Ich habe von Privat etwas per Nachnahme bestellt und es ist gestern bei mir eingetroffen. Der DHL-Bote klingelte, ich öffnete, er sagte "Hier ist ein Paket für `xyz´, sind Sie das?" Ich dann mit "Ja" beantwortet, kurz unterschrieben, er gibt mir das Paket, dreht sich um, steigt in seinen Wagen und weg war er. Ich bin dann ins Wohnzimmer gegangen und habe mir das Paket angesehen und den deutlich sichtbaren "Nachnahme-Aufkleber" mit dem Betrag gesehen.
Jetzt stellt sich mir die Frage was ich tuen soll! Die Post darf ein Nachnahme-Paket doch erst herausgeben, wenn bezahlt wurde, oder? Muss in dem Fall die Post haften? Muss ich mich melden, und falls ja bei wem (Post, Verk., oder beide)?
Sollte ich besser zu einem Anwalt, damit nicht Verkäufer und die Post Geld haben wollen (ist ein hoher Betrag)?

Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. Vllt. gibt es ja hier einen Anwalt oder angehenden Anwalt :D

Danke schon einmal.
 
Also die Verpflichtung den Kaufpreis zu bezahlen besteht weiterhin. Vorsorglich zum Anwalt ist quatsch und kostet erst mal unnötig Geld.

Wende dich einfach an deinen Verkäufer.
 
Sollte der Verkäufer dich auffordern ihn zu bezahlen unterlass das. Den einzigen den du zu bezahlen hast, ist die Post. Kannst dich bei denen mal melden (freiwillig) um den Prozes zu beschleunigen und schnellst Möglich abzuschließen. Du hast ja nichts falsch gemacht.
 
My Name Nobody schrieb:
Sollte der Verkäufer dich auffordern ihn zu bezahlen unterlass das. Den einzigen den du zu bezahlen hast, ist die Post. Kannst dich bei denen mal melden (freiwillig) um den Prozes zu beschleunigen und schnellst Möglich abzuschließen. Du hast ja nichts falsch gemacht.

Mit welcher Begründung soll er etwaige Zahlungsaufforderungen des Verkäufers ignorieren?
 
weil der VK mit DHL vereinbart hat, dass sie das Geld besorgen.
und DHL jetzt nunmal das Geld vom TE will.
irgendwelche Privaten Absprachen zwischen VK und K kann DHL ja nicht wissen, interessiert sie vermutlich vorerst auch nicht.

RUf doch einfach mal bei DHL an wie die so einen Fall handhaben.
da wird dir Kompetent geholfen.
 
DHL / die Post spielt erst mal bei dem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer keine Rolle. Der Verkäufer bekommt sein Geld vom Käufer.

Da so was wie jetzt hier wohl wirklich selten passiert, solltest Du Dich als Käufer mal an den Verkäufer wenden. Nichts tun ist in jedem Fall keine gute Idee. Der Verkäufer kann und - wird wohl auch - das Geld von Dir einfordern.
 
@blubbs. ich glaube du übersiehst da etwas. der vertrag der per nachnahme geschlossen wird, sieht so aus:
Verkäufer -> Post und Post -> Käufer.
 
DHL hats verbockt, meld dich bei DHL.
so einfach ist das.
 
My Name Nobody schrieb:
Man sollte wirklich hier nur schreiben wenn man auch Ahnung hat.

Kann ich so unterschreiben.

Wenn eine Überweisung nicht zustande kommt. Aus welchen Gründen auch immer. Ist dann die Bank dafür verantwortlich, dass der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt und erfüllt wird? Der Verkäufer kann sich sicherlich nach wie vor an den Käufer wenden und das Geld einfordern. Egal, wer als (Finanz)Dienstleister dazwischen hing.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben. Wenn der Käufer direkt an den Verkäufer zahlt: was weiß die Post davon? Am Ende hat man nur Scherereien beim Versuch, der Post zu erklären, dass das Geld schon weg ist.
 
rede ich spanisch?

wo sage ich was von vk und k regeln das ohne post.

die post muss jetzt vom k das geld einfordern, damit sie den vk zahlen können (abzgl. nachnahme gebühren).
 
@ BRRLX

Kannste knicken, du wirst schon sehr bald einen netten Brief von der Post kriegen, in dem du nachdrücklich zur Zahlung aufgefordert wirst. Nichts für ungut, aber wenn du was Teures bestellst, solltest du's auch bezahlen, und genau das wird auch passieren. Keine Sorge, die vergessen dich nicht.

Mir wurde mal vorgeworfen, ich hätte ein Nachnahme-Paket angenommen & nicht gezahlt. War ulkig, weil ich überhaupt nichts erhalten und deswegen auch nicht bezahlt hatte (die Unterschrift hatte der Paketbote anscheinend einfach selber erbracht). Da bei dir aber von dir unterschrieben wurde, besteht selbstverständlich ein Anspruch auf Zahlung.
 
So, es ist alle geklärt. Ich hatte bei der Post angerufen. Icb habe denen dann gesagt, dass ich das mit dem Verkäufer selber kläre und die haben das vermerkt. Ich werde somit nicht zur Zahlung seitens der Post aufgefordert. Ich habe das bargeld jetzt wieder eingezahlt und eine Überweisung direkt an den Verkäufer getätigt (war mit ihm abgesprochen). Die Nachnahmegebühr seitens der Post entfällt natürlich auch.
 
Na, ich bin gespannt ob a) die DHL es noch weiß, wenn b) der Verkäufer fies wäre und sich bei DHL meldet um zu fragen, wo sein Geld bleibt
 
Dagegen wäre ich ja abgesichert, da ich ja eine Überweisung tätige, auf der die Sendungsnummer, sein Name und Artikel als Verwendjngszweck vermerkt sind. Das sollte als Beweis genügen. Da mache ich mir gar keine Sorgen.
Selbst wenn er behaupten würde, ich habe es wieder zurückgebucht, dann müsste das ja auf den nächsten Kontoauszügen bei mir zu sehen sein. Also ich kann dann in jedem Fall beweisen, dass ich bezahlt habe.
 
@ BRRLX

Keine Sorge, eine Überweisung kann nicht so leicht rückgängig gemacht werden -- ohne größere Zicken höchstens dann, wenn das Geld noch bei der eigenen Bank ist. Ist es bei der Empfängerbank, wird's schon schwieriger, und ist es erstmal dem Konto des Zahlungsempfängers gut geschrieben, kann man das getrost vergessen, denn ohne Einverständniserklärung des Kontobesitzers geht dann gar nichts.

Haste also richtig gemacht.
 
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