Rechtlicher Rahmen als selbstständiger IT-Dienstleister

praktikantIT

Cadet 4th Year
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Apr. 2009
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72
Ich spiele mit dem Gedanken, mich als IT-Dienstleister selbstständig zu machen, Nun würde mich mal der Rechtliche Rahmen interessieren. Reicht es, einfach ein Gewerbe anzumelden und auf der Steuererklärung die Einnahmen anzugeben?

Umsatzsteuer zB fällt meine Wissens nach erst bei 17.500 € Jahresumsatz an?!

Gibt es sonstiges zu beachten?

Danke :)
 
Hallo,

IT-Dienstleister? Das ist wie Guten Tag, ich hätte gerne ein Brot.
Wenn Du ein "Kreativer" bist, dann reicht z.B. die einfache Buchhaltung aus.

Noch etwas: Es nennt sich Selbständiger.
 
Ja genau, jeder, der Selbständig ist, hat sicher HGB und BGB einmal komplett durchgelesen, das wichtigste gemarkert und kann im Schlaf die Bedeutung jedes einzelnen Paragraphens....
Jede "Ich-AG" führt auch sicher Buch über jeden eingekauften Kugelschreiber....

"Kreativ" ist wiederum Definitionssache - in meinen Augen sind zB Klempner (ähm - Wasserinstallateure :) ) und Programmierer ebenso kreativ wie Musiker, werden aber nicht als Kreativberufe anerkannt soweit ich weiß.

Würde ich z.B. Webseiten entwerfen wollen, so hätte ich was von "Webdesigner" o.ä. geschrieben - Ich denke, dieses ist die Richtung, in die du Fragen wolltest. Mir geht es dabei aber eher um die Hilfe bei Hard- und Softwareproblemen aller Art.

Das bis dahin schriftsprachlich selten gebrauchte Synonym Selbstständigkeit ist seit 1996, als es im Rahmen der Rechtschreibreform in das amtliche Wörterverzeichnis aufgenommen wurde, weit verbreitet

...aber dennoch Danke für den Hinweis!
 
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selbständig oder eher als Nebenjob?
ein guter Anlaufpunkt für sowas ist die IHK und glaub mir: man macht sich nicht einfach mal eben so selbständig
da gehört viel mehr dazu als sich nur einen Gewerbeschein zu besorgen...
 
Naja, erstmal als Nebenjob zum Studium und dann mal schauen was daraus wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es versteht sich doch wohl von selbst, dass "Kreativer" auf IT-Dienstleister bezogen war.

Und der Inhalt von Deinem Zitat ist mir bekannt, dennoch rümpfen gerade die streng konservativen Auftraggeber die Nase, wenn einer etwas angibt zu sein, was dieser aber in ihren Augen nicht mal richtig schreiben kann.
 
Ja, aber inwiefern du "kreativ" meintest ist ja die Frage, wie gesagt Webdesign oder so wollte ich eigentlich nicht machen.

wegen letzterem habe ich mich ja für den Hinweis bedankt :)
 
praktikantIT schrieb:
Ja genau, jeder, der Selbständig ist, hat sicher HGB und BGB einmal komplett durchgelesen, das wichtigste gemarkert und kann im Schlaf die Bedeutung jedes einzelnen Paragraphens...

Schlecht wäre es nicht, dann würden nicht so viele Fehler gemacht und dauernd nach den einfachsten Dinge gefragt.
Jeder der sich selbständig macht sollte das HGB und BGB wenigstens halbwegs kennen, denn dort stehen Dinge zu Vertragsrecht (Dienstvertrag, Werkvertrag), Gewährleistung, Produkthaftung usw. drin. Ist nützlich!
 
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@praktikantIT;

Hallo,

ich hatte Deinen "Dank" als Sarkasmus aufgefasst.
 
@praktikantIT
hast du überhaupt irgendwas an Erfahrung auf dem Gebiet vorzuweisen? irgendwelche Zertifikate, anerkannte Schulungen, Diplome, etc.?
wir haben bei uns in der Gegend auch so Möchtegern-Supporter, die sich ein paar Euro nebenbei verdienen wollen und da ich letztens Langeweile hatte und meine Rechner einfach nur eine Säuberung brauchten, habe ich mit 7 davon telefoniert und mir dann 2 davon eingeladen
die 5, die gar nicht erst antreten durften, waren reine Hobbybastler ohne jegliche Berufserfahrung -> NoGo!
der erste, der kam, kam im Blaumann und ohne alles: kein Werkzeug, kein Reinigungsmaterial, nichts -> und tschüss!
der zweite machte im ersten Moment einen sehr kompetenten Eindruck, aber als er dann bei eingestecktem Stromkabel mit einem Schraubendreher am NT fummeln wollte, habe ich ihn sofort rausgeschmissen -> FAIL!

Frickler gibt es mehr als genug, aber wirklich kompetente Leute nicht....
 
Um auf die ursprüngliche Frage des TE zurück zu kommen, es geht ganz einfach mit der Gewerbeanmeldung. Zuständig ist das Gewerbeamt deines Geschäftssitzes (Studiumsort?). Interessant für dich könnte auch die Anmeldung eines Kleingewerbes, link 2 sein.

Nach der Gewerbeanmeldung kommen automatisch die verschiedenen Geldeintreiber wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK, GEZ.
 
@-Iwan-:

Das las mal meine Sorge sein - Ich weiß schon, was ich tue.
Nebenbei: Zertifikate, Ausbildung, Berufserfahren etc. sind Schall und Rauch - wenn ich bei uns ausgebildete IT-ler mit eigenem Ladenlokal sehe, die beim Schrauben am PC ne Zigarre im Mund haben weiß ich, wieviel man darauf geben kann....
 
Nebenbei: Zertifikate, Ausbildung, Berufserfahren etc. sind Schall und Rauch
Was aber für die IHK und Gewerbeanmeldung nicht zu verachten ist. Nicht alles darf man ohne Ausbildung machen, dazu gehören vor allem Sachen im PC Bereich die eine geeignete Ausbildung vorraussetzen.
Teile austauschen = ja
Reparieren = nein.
 
praktikantIT schrieb:
...Nebenbei: Zertifikate, Ausbildung, Berufserfahren etc. sind Schall und Rauch...

Aber ein Nachweiß für erbrachte Leistungen, Prüfungen, Ausbildungen und Fortbildungen. Viele Kunden vergleichen die Dienstleister und woran machen sie das fest? An Zertifikate, Ausbildung, Berufserfahren. Oder sollen sie erst alle einladen, sich eine Arbeitsprobe geben lassen um dann festzulegen, wem sie den Auftrag geben? Und du kannst viel behaupten und sagen, das du besser bist als ausgebildete Leute, das wird dir niemand abkaufen und deine subjektiven Einschätzungen deiner Kollegen wird bestimmt überboten von den subjektiven Einschätzungen der Kunden, die niemanden ohne Zertifikate, Ausbildung und Berufserfahrung wollen.

praktikantIT schrieb:
...wenn ich bei uns ausgebildete IT-ler mit eigenem Ladenlokal sehe, die beim Schrauben am PC ne Zigarre im Mund haben weiß ich, wieviel man darauf geben kann....

Dann weißt du nur, das derjenige die Rechner mit Zigarettenqualm zuquarzt (was zugegeben ziemlich pervers und widerlich ist), aber du kannst nicht auf die fachliche Qualifikation des Schraubers schließen. Kippe im Mund bei der Arbeit heißt nicht automatisch fachlich schlecht. Also kannst du auch nicht wissen, wieviel du darauf geben kannst.

Du gehst ziemlich blauäugig vor, BGH und HGB sind dir egal (und diese bilden den rechtlichen Rahmen nach dem du gefragt hast), Zertifikate, Ausbildung, Berufserfahrung sind nur Schall und Rauch - du brauchst erst gar nicht anfangen als selbständiger ITler, bleibt lieber IT-Praktikant, du praktikantIT. Dein Name ist Programm :D
 
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praktikantIT schrieb:
Umsatzsteuer zB fällt meine Wissens nach erst bei 17.500 € Jahresumsatz an?!

Du kannst dich dazu beim Finanzamt Umsatzsteuer befreien lassen, hat ein paar vorteile.
Aber stell dir das ganze nicht so einfach vor! Du brauchst eindeutig mehr wie nur das wissen, denn ohne Kunden bringt es dir nix!


MfG
Ergänzung ()

praktikantIT schrieb:
@-Iwan-:

Das las mal meine Sorge sein - Ich weiß schon, was ich tue.
Nebenbei: Zertifikate, Ausbildung, Berufserfahren etc. sind Schall und Rauch - wenn ich bei uns ausgebildete IT-ler mit eigenem Ladenlokal sehe, die beim Schrauben am PC ne Zigarre im Mund haben weiß ich, wieviel man darauf geben kann....

Die können meinetwegen auch ne Bong Rauchen das völlig egal... es kommt darauf an das sie ordentlich arbeiten... und ich vermute mal wenn das geschäft läuft dann werden die ihre leistung schon erbringen.
 
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@praktikantIT
wenn du wirklich so denkst, dann solltest du es lieber gleich sein lassen :rolleyes:
ich mach den IT-Support-Job nun schon seit fast 11 Jahren und habe nun einen Job, wo ich ohne entsprechende Zertifikate nie hingekommen wäre
glaubst du wirklich, das du man dich für einen Job auswählen würde, wenn zertifizierte und/oder geschulte Leute neben dir stehen würden?

was das rechtliche angeht, nochmal der Hinweis:
wir können hier keine verbindliche Rechtsberatung geben und du solltest dich mal z.B. bei der IHK erkundigen, wie dein Geschäftsmodell aussehen könnte, wie du es rechtlich absichern und ggfs. auch rentabel machen kannst
 
Wer einen Dienstleistungsvertrag von einem Werkvertrag nicht zu unterscheiden vermag, sollte unverzüglich den Laden wieder zusperren oder erst gar nicht aufsperren?

Ich würde zuerst mal Literatur anschaffen, dann einen Fachanwalt konsultieren, einen Dienstleistungsvertrag entwerfen und mich ordentlich beraten lassen.

Steuerberater ist nicht gleich Steuerberater.
Schlechter Steuerberater = ein Berater der stupide nach den Paragraphen arbeitet.
Guter Steuerberater = wer gleichzeitig auch Kaufmann ist. ( Alte Regel )

Der Chinese bezeichnet den Schritt in die Selbständigkeit: " den Sprung in das kalte Wasser wagen..."
 
Also was ist wohl schädlicher, das Schrauben an einem PC, dessen Netzteil noch angeschlossen ist oder Brandlöcher in der Hauptplatine von Zigarrenasche?
Und wenn der Typ kompetent ist, ist es meine 10 jährige Schwester auch - naja seis drum...
Fazit dieses Threads: IHK Fragen, sonst leider nicht viel brauchbares. dennoch vielen Dank euch allen.
 
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