Rechtliches Problem bei Rückgaberecht

gabelrocker

Ensign
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Guten Tag zusammen,


da ich gewisse Probleme mit der Rückgabe meines Computers habe, wollte ich versuchen durch diesen Threat Klarheit zu bekommen.

Am 18 Februar habe ich meinen PC bestellt und ihn am 4 März erhalten. Der PC Shop bietet ein 1 Monatiges Rückgaberecht an und verfügt über keine AGBs.
Eben habe ich mich telefonisch Erkundigt und man sagte mir, dass das 1 Monatige Rückgaberecht ab Bestelltermin gilt.
Ist das unter den Umständen korrekt oder liege ich im Recht?

Ich meine, dass der 1 Monat logischerweise erst ab erhalt beginnt oder? Zudem war der Pc in der Zwischenzeit wieder 2Wochen in Reparatur, weshalb ich evtl. Kulanz beantragen könnte?

Über Meinungen und Vorschläge bin ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

G. Castellvi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du deinen PC selbst zusammengestellt?
Die Reparaturzeit wird mit Sicherheit nicht dazu gezählt... insofern hast du recht schlechte Karten.

Der Händler kann dir ein Rückgaberecht von einem Monat beginnend mit Bestellung einräumen (freiwillig), aber auf jeden Fall gibt es so oder so das gesetzliche Rückgaberecht, welches für 2 Wochen nach erhalt der Ware gilt... ich bezweifle, dass du das Gerät zurückgeben kannst, wenn der Händler es nicht aus Kulanz macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
gabelrocker schrieb:
Guten Tag zusammen,


da ich gewisse Probleme mit der Rückgabe meines Computers habe, wollte ich versuchen durch diesen Threat Klarheit zu bekommen.

Am 18 Februar habe ich meinen PC bestellt und ihn am 4 März erhalten. Der PC Shop bietet ein 1 Monatiges Rückgaberecht an und verfügt über keine AGBs.
Sie müßen AGBs haben. Dazu sind sie verpflichtet und wenn es dann nur die Standardsachen beinhaltet, also vom Gesetz abgedeckte minimaldinge.
Eben habe ich mich telefonisch Erkundigt und man sagte mir, dass das 1 Monatige Rückgaberecht ab Bestelltermin gilt.
Ist das unter den Umständen korrekt oder liege ich im Recht?

Ich meine, dass der 1 Monat logischerweise erst ab erhalt beginnt oder?
das dürfen sie nicht. ein rückgaberecht muß ab dem zeitpunkt des erhalts beginnen und nicht vorher.

Zudem war der Pc in der Zwischenzeit wieder 2Wochen in Reparatur, weshalb ich evtl. Kulanz beantragen könnte?
kulanz ist kein recht. wie kulant sie sind oder nicht ist deren freiwillige sache.

EDIT: im übrigen haben sie ganz unten auf der startseite ihre agb's verlinkt (wobei der link von dir zu gray computer online shop führt, falls es das gleiche wie pcshop sein soll) :
http://www.greycomputer.de/information.php?info_id=6&sid=7b6b6bdfba7885fff74dd610207b898e
 
Zuletzt bearbeitet:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen.


also ist ja eigentlich alles klar.
 
@Dese: Natürlich können sie ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen, das mit der Bestellung beginnt... das darf das gesetzliche halt nicht unterschreiten, denn das gilt auf jeden Fall. Und man muss auch diesbezüglich ordnungsgemäß informiert werden.

Das einzige, was helfen könnte, wäre zu beweisen, dass man nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde...

Edit: Tatsächlich, hier steht es, und damit sieht die Lage eindeutig zu Gunsten des TE aus: http://www.greycomputer.de/information.php?info_id=21
 
1. es gibt keine AGBs - es gibt AGB

2. es gibt auch kein eigentlich - entweder ist es so, oder es ist nicht so.

prost :D
 
1668mib schrieb:
@Dese: Natürlich können sie ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen, das mit der Bestellung beginnt... das darf das gesetzliche halt nicht unterschreiten, denn das gilt auf jeden Fall. Und man muss auch diesbezüglich ordnungsgemäß informiert werden.

Das einzige, was helfen könnte, wäre zu beweisen, dass man nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde...

nein. sie dürfen ein widerrufsrecht das mit der bestellung beginnt einführen, aber kein rückgaberecht das schon vor dem erhalt beginnt. das ist nicht rechtens, egal ob freiwillig oder nicht. solche dinge können nämlich schnell als vortäuschung von leistungen gewertet werden (nagel mich nicht auf den korrekten rechtlcihen begriff fest).
 
@Dese: Was muß denn so in den AGBs drin stehen, bzw. was ist denn verpflichtend in den AGBs stehen zu haben? Wenn da eh vom "Gesetzgeber abgedeckte Minimal-Dinge" drin stehen, brauch ich die doch nicht nochmal zu schreiben, oder?

@Dese bzgl. Rückgaberecht: Kann das Unternehmen kein Rückgaberecht einräumen, welches nach Kaufvertrag beginnt und zum Beispiel auch ohne Wertminderung gilt, auch wenn das Gerät schon benutzt wurde? Dies ist soweit ich weiss beim Widerruf vorgesehen, also wäre demnach das eingeräumte Rückgaberecht rechtens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Talidor schrieb:
@Dese: Was muß denn so in den AGBs drin stehen, bzw. was ist denn verpflichtend in den AGBs stehen zu haben? Wenn da eh vom "Gesetzgeber abgedeckte Minimal-Dinge" drin stehen, brauch ich die doch nicht nochmal zu schreiben, oder?

ich weiß nicht alles, aber zum beispiel muss man auf das widerrufsrecht hingewiesen werden, egal ob es allgemein bekannt ist oder nicht. auch welche möglichkeiten es gibt vom vertrag zurückzutreten.

es gibt einige dinge die müssen immer einsehbar sein, auch wenn die firma daran nichts hinzufügt. die infos müssen auf der händlerseite verfügbar sein. welche das alles umfassen muß weiß ich jetzt aber auch nicht im einzelnen.

aber wie ich oben schon schrieb, die haben ihre agb auf der seite verlinkt, ganz unten.
edit: zu deinem edit :D
im prinzip können sie dir zusätzlich als rückgaberecht geben, was sie wollen, solange es das gesätzliche nicht beschneidet. nur muss es ab dem zeitpunkt beginnen, ab dem man das objekt denn auch hat (bzw. man davon asugehen kann, z.b. postzustellungsdatum).
 
Zuletzt bearbeitet:
impressive schrieb:
2. es gibt auch kein eigentlich - entweder ist es so, oder es ist nicht so.


eigentlich gibt es kein eigentlich, aber eigentlich kann der fall hier auch etwas anders liegen.

wenn das ein custom made pc ist und ein zettel dabei war, (stichwort erhalt in textform) worauf steht ..daß bei einem custom made pc eben nur ein 2 wöchiges widerrufsrecht gilt.. hat er pech gehabt. sowas kann man ganz schnell übersehen. sowas muss auch nicht unbedingt auf deren hp stehen. daß die keine agb da haben wundert mich auch.


aber hier ist die sachlage eigentlich klar. ;)
 
hehe...

ich beziehe mich mit meiner aussage nicht nur auf diese angelegenheit ;)

es gibt generell kein eigentlich - das wort muss eine frau erfunden haben :D
 
@Dese: Okay, hab verstanden was du meinst mit dem Widerrufsrecht. Allerdings muß das auch nicht unbedingt da stehen. Die Frist fängt nur mit der Belehrung bzw. frühestens nach Übergabe der Ware an, so wie "Yes we can" schon geschrieben hat. Also falls man nicht belehrt wird, kann man das Teil nach einem halben Jahr wieder zurückgeben, ne?
 
das widerrufsrecht fängt schon beim abschluß des kaufvertrags an. also als du per email die bestättigung der bestellung bekommen hast. denn entweder in der email oder in den agb steht die belehrung zum widerspruchsrecht.

wenn du den pc schon benutzt hast kannst du im allgeminen eh nicht mehr mit hilfe des widerspruchsrechts vom vertrag zurücktreten.

du hast aber lauf fernabsatzgesetzt ein RÜCKGABE recht von 2 wochen, das nach ERHALT der ware beginnt.

du hast aber oben von einem rückgaberecht von 1 monat gesprochen, wenn du damit das widerspruchsrecht meinst, dann ist die sache eh schon erledigt, weil du die ware schon benutzt hast (ohne jetzt die details der agb zu kennen vermute ich das so).
 
das ganze ging ja per email nehm ich mal an und da ist in einer mail auch bestimmt etwas zu dem widerrufsrecht zu lesen. also alles durchwühlen ob man da irgendwas dazu findet.

wenn nicht dann gilt das was auf deren hp steht.


wenn die weiber das eigentlich erfunden haben kommt das aber von uns. ;)
 

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