Rechtliches zu Hack- und Crack-Software

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T0X1C

Gast
Hi Leute,

hab mal ne Frage: Was sagt das Gesetz zu Hacker oder Cracker Software?
Dass Raubkopien von Software illegal ist, weiß nun jeder.
Aber darf man eigentlich z.B. das Programm 'Cain' auf seinem Rechner installiert haben und auch benutzen? Oder Programme die z.B. das Smartphone rooten oder Programme die ein Mastercode von Handys berechnen?
Oder ein Programm, mit dem man vergessene Passwörter von Excel, Word oder PDF Dokumenten knackt?
Weitere Fragen kommen noch :)
 
Ich bin mir nicht sicher wie ernst deine Fragen gemeint sind, aber folgendes gilt für das Programm Cain:

Da Cain & Abel Sicherheitsvorkehrungen umgeht, muss es nach Inkrafttreten des sogenannten Hackerparagrafen (§ 202c StGB) in Deutschland als Computerprogramm zum Ausspähen von Daten aufgefasst werden. Somit kann die illegale Benutzung der Software unter Strafe gestellt werden (Quelle Wikipedia).
 
Für eigene Nutzung darf man es also nutzen ?
Also fürs eigene Netzwerk?

Ich möchte auch wissen, was man auf seinem Rechner an Software haben darf? Was ist illegal und was legal?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
du darfst quasi alles haben.

wenn, dann ist der Verkauf verboten (Problem des Verkäufers)
oder aber die Nutzung

wobei Entschlüsseln von eigenen Passwörtern nie Illegal ist, wie denn auch, das PW gehört einem ja.
 
Na es kommt ja auch immer auf die Hacker/Cracker Software an. Im Netzwerk schnüffeln verstößt auch gegen das Datenschutzgesetzt wenn du dies z.B. an der Uni machst. Oder wenn du mittels Programme den Kopierschutz aufhebst oder andere Programme veränderst z.B. aus einer Standard-Version eine Pro-Version zu machen. (=Lizenzrechte aushebeln)
 
du darfst quasi alles haben.
Das ist nicht ganz so einfach. Dope darfst du ja auch nicht haben...

Die Sache mit "Hackersoftware" ist schwierig. Nimm einen einfachen Portscanner. Besitzt und benutzt den ein Netzwerkadmin für die Arbeit ist alles OK. Besitzt und benutzt ihn ein 16 Jähriger ohne triftigen Grund ists strafbar.
Welche Software kritisch ist hängt vom Einzelfall ab. Nimm ein Browserplugin mit dem du z.B. Code injections auf einer Webseite testen kannst. Glaube nicht das so einen Kleinkram die Behörden auf dem Schirm haben, und ich brauche sowas um Webanwendungen abzuklopfen. Reine Routine. Würdest du damit Mist machen... na dann gibts Ärger.
Selbst Office ist da schon kritisch. Natürlich nutzt es fast jeder legal. Aber ein mäßig begabter Programmierer kann die Makrofunktion nutzen um jede Menge Mist damit zu machen.
Ein Dissassembler kann genutzt werden um Software zu optimieren oder für Reverse Engeneering, oder eben zum patchen eines Kopierschutzes.
Und nicht zuletzt stammt eigentlich jede Schadsoftware aus einer klassischen IDE mindestens aber aus einem Compiler.

Lange Rede kurzer Sinn. Der Paragraph ist eben aus der Hand von Juristen die denken man könne anhand des Names einer Software Klarheit über deren rechtlichen Status schaffen. Kann also durchaus sein das du ein Verfahren angehängt bekommst wenn ein Ottonormal Polizist eine verdächtige Software auf deinem Laptop findet (wie auch immer der Ottonormalbulle die erkennen sollte). Aber genau so schnell bist du da wieder raus wenn du nachweisen kannst, dass du einen triftigen Grund dafür hast. Natürlich darf aber ein Admin einen Scanner nicht verwenden um damit Schindluder zu treiben. Logisch oder?
 
Vielen Dank an alle für die Infos. Jetzt ist mir einiges klar geworden.
Habe da aber noch eine Frage. Ich habe auf meinem Rechner nur legale Software (Lizenz gekauft mit sämtlichen Belegen!)
Darf ich z.B. eine gecrackte Office Version auf einer CD besitzen ohne sie zu benutzen/installieren?

Oder z.B. eine Originale Windows XP-CD OHNE Lizenz. Sie ist aber nicht installiert. Wie sieht es damit aus?


Vielen Dank an Alle!
 
Die gecrackte Office-CD dürfte problematisch werden. Entweder hast du hier selbst den Kopierschutz umgangen, oder du hast das Ding irgendwo "erworben", nachdem jemand anderes den Schutz umgangen hat. So oder so, entweder hast du mit ner Raubkopie gehandelt oder gegen die Lizenz verstoßen.
Die Windows-CD hingegen.... Du hast die Software nicht verändert, du hast sie aus keinem nicht gesetzeskonformen Rechtsgeschäft. Du hast nur den Lizenz-Aufkleber irgendwie zerstört. Solange du die Software nicht verwendest, ist alles in Butter. Am Ende kannst du aber eh nur ein glänzendes Mobile draus basteln. Hab ich früher mit AOL-CDs gemacht...
 
es interessiert wirklich keinen, ob du daheim irgendwelches Urheberrechtlich geschütztes material vervielfältigst.
man sollte das ganze aber natürlich nicht öffentlich zugänglich machen. (irgendwo hochladen)
 
Da besteht aber ein Unterschied zwischen "interessiert keinen" und "ist legal".
Wenn dich z.B. n Bulle mit nem Joint erwischt, dann nimmt er dir das Ding weg und du kriegst ne Verwarnung. Die Menge ist zu gering, als dass hier ein Strafverfahren gestartet werden würde. Legal war der Besitz der Tüte trotzdem nicht.
 
Aus welchem Grund sollte man Datenträger aufbewahren, die man nicht nutzen kann (keine Lizenz) oder darf ("gecrackt")? Wenn Du sie ordnungsgemäß entsorgst, brauchst Du Dir keine weiteren Gedanken darüber zu machen.
 
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