Rechts und Preisfrage Autoreparatur in der Gewährleistungszeit

Tammy

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Hallo,

ich habe im Januar diesen Jahres einen gebrauchten Twingo 3 mit 71 PS bei einem Autohaus erworben, der Kilometerstand war damals 91k jetzt 96k, also bin ich zwischen 4-5k Km gefahren.

Leider gab es öfter Probleme mit dem Wagen, mal eine Lambda mal der ganze Kat, welcher getauscht werden musste.

Jetzt ließ sich kein Gang mehr einlegen, der Wagen wurde geholt und ohne weitere Rücksprache repariert, die Werkstatt sagt, das Ausrücklager sei defekt, man habe dann auch gleich die Kupplung mit gemacht, wenn man ihn schon so weit zerlegt hat.

Dann der Schreck, die Kupplung als Teil, nicht deren Einbau, soll ich selber zahlen, wobei sich mir gleich einige Fragen stellen.

1.) Fällt das nicht eigentlich bei der geringen Laufleistung durch mich unter die Gewährleistung, Verschleißteil hin oder her, die zu erwartende Laufleistung ist doch deutlich höher?!
2.)Von welcher Summe sprechen wir bei den reinen Ersatzteilkosten für eine neue Kupplung?


Ich freue mich auf eure Antworten
 
War es mit Dir abgesprochen, dass neben dem defekten Ausdrücklager auch die Scheibe getauscht wird und Du diesen Anteil selber zahlen musst? Also gibt es da was Schriftliches?
Wenn nein, kannst Du klar sagen, Du zahlst das nicht. Dann sollen sie halt wieder die alte Kupplung einbauen. Und da dieser Austausch dann nicht Dein Verschulden war, mögen Sie Dir bitte auch für diese Zeit einen Leihwagen zur Verfügung stellen.
Das sollte sich dann ganz schnell erledigt haben mit Forderungen. Denn der komplette Kupplungssatz (incl. Ausrücklager liegt so bei 250,-). Die Arbeitszeit müssen Sie ohnehin leisten.
Der Rückbau lohnt sich also nicht für die Werkstatt.

Wenn Du unterschrieben hast, dass sie das komplett machen sollen, musst Du in den sauren Apfel beißen und die Mehrkosten tragen.
 
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Moin, das mit der Kupplung war nicht abgesprochen, deswegen fiel ich ja auch aus allen Wolken, ich bin gerne bereit ein wenig entgegenzukommen, aber ich wäre zumindest gerne gefragt worden, von einer anständigen Rechnung mal ganz abgesehen.

Danke dir :)
 
Dann würde ich mich an Deiner Stelle erstmal stur stellen und schauen was von der Gegenseite kommt.
Kein Auftrag- keine Kohle.
Wenn die Werkstatt Entgegenkommen will:
Kupplungssatz incl. Ausrücklager 250,- . Arbeit ist eigentlich die gleiche. Daher würde ich max. 150,- entgegen kommen.
Aber dann muss klar sein, dass Du da nicht mehr auflaufen brauchst. Was ich bei solchen Methoden aber ohnehin nicht mehr täte.

Grundsätzlich ist bei knapp 100.000 Laufleistung die Kupplung (je nach Nutzung- viel Stadtverkehr, etc.) u.U. ohnehin bald fällig. Aber das hat man mit Dir erstmal zu besprechen.

Wie gesagt, erstmal auf dumm machen und sagen, dass Du das nicht in Auftrag gegeben hast. Und was er denkt, was Du drauf zahlen sollst.
 
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Tammy schrieb:
Dann der Schreck, die Kupplung als Teil, nicht deren Einbau, soll ich selber zahlen,
Die Werkstatt muss die Kosten für die Kupplung im Rahmen der Sachmängelhaftung übernehmen.

Die Werkstatt hat selbst diagnostiziert, dass das Ausrücklager defekt war. Das Ausrücklager ist ein mechanisches Bauteil, das im Gegensatz zu den Kupplungsscheiben nicht als klassisches Verschleißteil durch die Fahrweise (wie schleifen lassen) gilt, sondern dessen Defekt ein echter Sachmangel ist. Da dieser Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Kauf auftritt (Kauf im Januar, Defekt im Juli des gleichen Jahres), greift die gesetzliche Beweislastumkehr des § 477 BGB. Der Händler muss beweisen, dass das Lager beim Kauf absolut fehlerfrei war, was er IMO nicht kann.

Die Werkstatt hat den Wagen ohne vorherige Rücksprache mit Dir komplett repariert und Dir die Chance genommen, die Schadensursache vorab zu prüfen oder der Reparatur der Kupplungsscheibe zuzustimmen. Da der Tausch der Kupplungsscheibe eine direkte Folgearbeit des defekten Ausrücklagers war ("wenn man ihn schon so weit zerlegt hat"), läuft dies komplett über die Mängelbeseitigung des Hauptschadens. Das Autohaus darf Dir hierfür keine Teilekosten einseitig auferlegen.

Ich würde der Werkstatt schriftlich oder direkt vor Ort mitteilen, dass ich die Rechnung für die Kupplung nicht übernehmen würde. Ich würde argumentieren, dass die Ursache der Liegenbleiber ein defektes Ausrücklager war, also ein Sachmangel und der Tausch der Kupplung eine ungefragte Verbundarbeit im Zuge dieser Gewährleistungsreparatur darstellt.

Die Werkstatt darf Dein Auto wegen einer strittigen Gewährleistungsfrage nicht einbehalten (kein Werknehmerpfandrecht bei gesetzlicher Sachmängelhaftung).

Sollte sich das Autohaus querstellen, drohe denen mit dem Gang zur Kfz-Schiedsstelle, sofern es sich um einen Innungsbetrieb handelt. Das Verfahren ist für Dich als Verbraucherin kostenlos.

Ansonsten kannst Du Dich auch an Deine örtliche Verbraucherzentrale wenden und Dich von denen vertreten lassen. Die Kosten hierfür kannst Du als Schadensersatz von dem Händler erstattet verlangen.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
 
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Kurze Zwischenfrage: Hast Du den Wagen schon bei Dir, oder steht der noch in der Werkstatt?
 
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Danke euch, da bin ich ja nun doch beruhigter und der Wagen steht bereits wieder bei mir :)
 
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