Rechtsanwalt Rasch, falsche Abmahnung per Post - was tun?

Wenn das Schreiben keine konkreten Daten enthält, ist es nicht mehr Wert als eine Spam-Mail. Die wird auch direkt gelöscht.

Natürlich sollte man sich vorher informieren, aber solche Schreiben haben weder Hand noch Fuß.
Jede Pseudo-Kanzlei kann so ein Schreiben aufsetzen und mit irgendwelchen willkürlichen Daten füllen.
Ist doch zur Zeit im Trend.
 
Fellor schrieb:
Dann bist du schuld, da du dein Netzwerk nicht richtig gesichert hast. Ich würde trotzdem auf Betrugsversuch tippen. Ohne maßgebliche Daten, wie oben genannt, ist es kein konkreter Beweis.

Das ist ja das Problem, mein Wlan router war ungesichert, weil Passwort mit dem Notebook nicht funktionierte...
Wohne in Studentenhochhaus. Ich hätte nicht gedacht dass die Leute so krass in mein Router einloggen. Machen die Smartphones das automatisch?
 
Ja, wie gesagt: Es steht NICHTS drin außer der Zeit, dem Datum und dem Provider.
Wirkliche BEWEISE (wie in Fall 1) sind absolut nicht vorhanden. Allerdings handelt es sich bei der Kanzlei, wenn man etwas googled, wohl um eine, die auch "seriöse" (in dem Fall "mit Beweisen") Abmahnungen verschickt, das ist das einzige, was mich etwas verunsichert. Welchen Provider wir nutzen, können die ja auch von der Kanzlei aus Fall 1 haben.
Aber unser Wlan ist mit WPA2 gesichert und zum Tatzeitpunkt war ich nicht zuhause, daher besteht kein Zweifel, dass das Album von Robin Thicke nicht heruntergeladen wurde.

EDIT:

Vor allem!! Kanzlei aus Fall 1 kommt aus München, hat also auch beim Landgericht München I auf herausgabe des Klarnamens gepocht.
Die jetzige Kanzlei kommt aus Hamburg... warum haben die angeblich auch beim Landgericht München für die IP gepocht?
 
Dennoch sollte man damit nicht leichtfertig umgehen. Noch dazuwissen wir nicht genau, welche Angaben in dem Schreiben hinterlegt sind. Am besten wäre es wohl, wenn ein Scan (natürlich mit unkenntlich gemachten persönlichen Daten) hier mal hochgeladen wird.

In der Regel steht nämlich zumindest die IP, Das Logdatum etc PP dabei.


zu deiner Frage:

Weil sie sich den Gerichtsstand aussuchen dürfen und sich so einen Vorteil verschaffen wollen weil die einzelnen Gerichte teilweise anders urteilen.

Lies einfach die zwei Links von mir. Was besseres (und erfahrenere Leute) auf dem Gebiet findest du nicht.
 
Experiment_57 schrieb:
Das ist ja das Problem, mein Wlan router war ungesichert, weil Passwort mit dem Notebook nicht funktionierte...
Wohne in Studentenhochhaus. Ich hätte nicht gedacht dass die Leute so krass in mein Router einloggen. Machen die Smartphones das automatisch?

Ohje, das ist grob fahrlässig. Gerade in einem Studentenwohnheim ist das geradezu eine Einladung.
Trotzdem glaube ich nicht, dass die Abmahnung seriös ist. Dafür gibt es einfach keine handfesten Beweise.

@asdfzzzz
Dass du nicht zuhause warst, hindert deinen Rechner nicht Daten zu laden. Gibt ja auch noch Remote Desktop etc.
Ist also kein "Alibi".
 
Das war mir noch nicht bewusst, vielen Dank!
 
Ist halt echt die Frage, was ich nun tun soll...
Ich werde einen Teufel tun und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen (ob modifiziert oder nicht), von etwas, was ich nie im Leben heruntergeladen habe. An dem Tag war niemand zuhause und unser WLAN ist mit WPA2 gesichert. Das werden sie dementsprechend auch nicht nachweisen können, also ist es eigentlich versuchter Betrug -.-
 
Du hast bei IGGDAW nichts gelesen, stimmt's?
Dann könnte als nächstes eine EV im Briefkasten landen.
Richte sicherheitshalber schon mal etwas Geld her. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch klar. Aber auf der Seite habe ich nur Berichte von Leuten gefunden, die tatsächlich etwas herunter geladen haben.
In diesem Fall würde über unseren Anschluss aber definitiv nichts geladen (sonst würde ich in den sauren Apfel beißen und das Geld zahlen anstatt hier zu posten).
Oder gibt es da solche Fälle? Im sammelthread zu Rasch hab ich auf 10 Seiten nichts ähnliches gefunden :(

Edit:
Zumal ich, wenn ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben würde, ja auch die Schuld zugeben würde - was ja definitiv nicht richtig ist in diesem Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

nur so als Anmerkung, so hättest Du beim ersten Mal "richtig" reagiert:

  • modifizierte Unterlassungserklärung verschicken
  • keinen weiteren Kontakt zum abmahnenden Anwalt
  • Erinnerungsschreiben abheften
  • Inkasso oder Mahnbescheid widersprechen
  • bei Eintreffen einer Klageschrift schnellstens einen eigenen Anwalt kontaktieren



Mit sofortigem Unterschreiben und Bezahlen signalisierst Du denen "Hey der hat einmal gezahlt, da könnte immer wieder was zu holen sein" (berechtigt oder unberechtigt).


Bezogen auf deine Aussage zum Schuldeingeständnis:

Wenn Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben, impliziert diese immer auch ein Schuldeingeständnis und eine Anerkennung der Anwaltskosten und des Schadenersatzes. Das eigentliche Hauptziel einer Abmahnung besteht aber darin, einen Rechtsverstoß außergerichtlich kostengünstig zu unterbinden. Der Rechteinhaber hat daher neben seinem Schadensersatzanspruch und der Übernahme der anwaltlichen Gebühren vor allem einen Anspruch auf Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens.
Zur Erfüllung dieses Anspruches können Sie aber auch eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung (mod.UE) zu nutzen. Eine mod. UE ist (im Gegensatz zur vom Abmahn-Anwalt vorformulierten) eben kein Schuldeingeständnis, sondern verspricht nur, in Zukunft diesen Rechtsverstoß zu unterlassen.

Soll heißen mit einer modUE sagst Du nur "Ich werde jenes Werk x vom Rechteinhaber y nicht herunterladen, ansonsten verpflichte ich mich eine angemessene Strafe zu zahlen", Du sagst nichts darüber ob Du was heruntergeladen hast oder nicht.


Falls Du nichts tust könnte folgendes passieren:

Reagieren Sie auf eine Abmahnung überhaupt nicht und versenden auch keine modifizierte Unterlassungserklärung, besteht besonders die Gefahr, dass der Abmahner beim Gericht eine einstweilige Verfügung bewirkt. Bei einer solchen „Schnellentscheidung“ des Gerichts können sich die Kosten, je nach Streitwert, schnell auf einige tausend Euro erhöhen.

Und zwar deshalb weil das Gericht in eben dieser Schnellentscheidung nicht prüfen wird ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht.


Quelle http://praxistipps.chip.de/abmahnung-wegen-filesharing-was-tun_2070
 
Danke für die Infos, Wildleaf :)

Dann werde ich mich mal um die ModUE kümmern.
Jetzt muss ich mir auch noch Arbeit machen wegen diesen Blutsaugern :grr:
 
Man sollte eigentlich auch nochmal drauf hinweisen, dass noch niemand
wegen eines Downloads eine Abmahnung bekommen hat.
Die gibt es nur, wenn man urheberrechtlich geschütztes Material _anbietet_.
Leider geht das bei emule & Co. automatisch.

Bei den OCHs gibts keinen gleichzeitigen Upload.
 
Hallo, meine IP war zu diesem Zeitpunkt echt.

Ich vermute mal dass mein PC gehackt wurde. Jedenfalls war der PC schon seit Jahren ziemlich langsam, es meldeten später zig Viren drauf. Und ich habe es nicht sofort neuinstallieren können weil wichtige Daten, es wäre so mühsam gewesen. Ich glaube dass so ein Programm wie Teamviewer missbraucht wurde. Es ist mir ziemlich oft aufgefallen dass mein Mauszeiger sich plötzlich sprunghaft bewegt. So ganz schnell nach oben in eine Ecke, als würde ein Bot bei mir was machen. Also da muss eine Software gewesen sein die meine Maus manipuliert. Find ich megascheisse sowas. Kann die Polizei überhaupt auf solche Hackerangriffe überprüfen? Ich denke die können auf sowas überhaupt nicht überprüfen
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist mir ziemlich oft aufgefallen dass mein Mauszeiger sich plötzlich sprunghaft bewegt
Das ist doch nicht ungewöhnlich bei Lasermäusen - zumindest fällt mir das bisher immer mal wieder auf.
Scheinen die Sensoren halt mal ein bisschen Quatsch zu machen.
Evtl. auch die Unterlage schuld (uneben/kleine Delle und das "verwirrt" den Sensor).
Oder vllt. auch einfach der Kontakt/das Kabel nen Sprung weg.
Von Treiberseitiger Sache (das Razor-Gedöhns hat doch bspw. so ein Zeugs), will ich erst garnicht anfangen ;)
 
vielleicht ist das kein echtes Schreiben und nur Betrug ?
nur wie kommen die an die Adresse und ....?
würde Bestreiten wenn 200 % sicher das nicht von deinem Anschluss
wegen falscher Anschuldigung und einen glaubwürdigen Nachweis verlangen so würde ich vorgehen wenn dann weiter Anwalt einschalten oder warten bis die Klagen wenn es eine Betrugs Sache ist werden die wohl nicht klagen und auch keine Beweise schicken denke ich mal ? dann würde ich Strafanzeige Erstatten z.b.
 
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