Rechtsfrage und Meldeort (Falls Verstoß vorliegt)

Danke für ausführliche Beschreibung des Ganzen! Dennoch denke ich, der Arzt der therapiert genießt eher mein Vertrauen als der Apotheker. Das Ganze stieß mir halt auf nach dem Verknüpfungsversuch. Es fühlte sich halt wie eine Nötigung an: Unterschreib den Zettel sonst gibt es evtl. keine Tabletten mehr. Darüber stolperte ich. Und mit jedem Neu-Lesen aller Punkte wurde das dann irgendwie immer schlimmer.
Ich unterschreibe nicht. Wenn es dort nicht klappt mit den Tabletten wird eine andere Apotheke Geld umsetzten.
 
Auch eine andere apotheke wird dir deine tabletten durch dritte und ohne so einen wisch nicht aushändigen. Die kundenkarte kann nur mit einwilligung nach dsgvo genutzzt werden, weil dort daten an den betreiber der kundenkarte weitergegeben werden müssen. Dem musst du nach dsgvo schriftlich zustimmen. Tust du es nicht, kannst du die kundenkarte nicht nutzen. Ohne kundenkarte kann deine frau die tabletten nicht holen. Du selbst jedoch schon.
 
@Wasserkuehler

Die Ansichten, die du vertrittst, sind die Minimalansichten zur DSGVO. Die sehen unter anderem das Land Niedersachsen anders, aber auch diverse Berater. Mir ist's egal, ich habe als Vertragsrechtler zum Glück wenig damit zu tun - grundsätzlich halte ich mich bei neuen Gesetzen aber bis zur Nachbesserung bzw. bis zur Rechtsprechung nicht nur an die Minimalvorgaben, das geht oft genug schief.

Dieses Formular gibt es nur deshalb, weil die Apotheke den Leuten mit vorgeschobenen Gründen Kundenkarten unterjubeln möchte.


Dass derartige Datenzusammenführungen sinnvoll sind bestreite ich gar nicht. Ich bin ein absoluter Gegner des europäischen Datenschutzwahns. Dennoch muss man sich hier nichts über die Motive vormachen.
 
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