Rechtsfrage zum Versand bei eBay Auktion

Servus.

Über ein Kamm hab ich nix geschert; berichtete lediglich wie es bei uns mit Hermes abläuft.
Beschwert haben wir uns auch schon, zumal es sogar einmal draußen geregnet hat und da die Haustüre nicht überdacht ist, lief langsam aber sicher eben die Plastiktüte voll, mit der entsprechenden Konsequenz.
Gebracht hat es nix, weswegen wir unsere Konsequenz nach dem vierten Mal gezogen haben.

Ich hab mir allerdings auch zweimal etwas in die Firma schicken lassen, da war alles ok.

Ist natürlich immer auch vom Fahrer abhängig, allerdings hinterlässt es auch kein guten Eindruck, wenn nicht auf Beschwerden reagiert wird, zumal der Mark bekanntlich auch heiß umkämpft ist.

Grüßle ~Shar~
 
Ich meinte das bezgl. des Vergleichs von Ruff_Ryders88 mit DHL. Klar, jeder macht seine Erfahrungen, und wenn sich bei mir die Klagen bzgl. Hermes häuften, würde ich auch umdenken.
 
warem bei mir auch reine Erfahrungen. mit DHL habe ich noch nie, wirklich nie schlechte erfahrungen gemacht! egal ob im verkauf oder kauf, nur derzeit sind die lieferzeiten nicht mehr so wie früher (früher 1 Tag) jetzt muss man schon 2-3 tage warten. Woran das derzeit liegt weiß ich nicht
 
Da gibt es nichts durch AGB zu regeln, wenn ein Verbrauchsgtüterkauf vorliegt, gelten die §§ 474 ff., mit der Folge, dass der Unternehmer die Gefahr bis zur Übergabe an den Käufer trägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein,

im ersten Link wird es ja am Anfang ausdrücklich klargestellt und auch im zweiten nimmt der BGH zum (damals neuen) 474 BGB kurz Stellung.
 
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