Rechtslage bei filesharing - wer haftet ?

Watchman

Lt. Commander
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Okt. 2011
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Hallo Leute ,

Mich beschäftigt seit geraumer Zeit eine Frage.
Die Rechtslage ist ja nicht ganz klar beim Filesharing von Spielen , filmen etc.
Ich meine , wer müsste im ernstfall haften , derjenige , der die dateien hochlädt....oder runterlädt.
Dieselbe Situation ist ja auch beim Streamen von Filmen entstanden.
Könnte mir das jemand erklären ?

Mfg , watchman
 
im ernstfall haften beide sofern sie denn etwas nachgewiesen bekommen

bis vor wenigen jahren war das donwloaden ohne etwas weiter zu verteilen legal, diese gesetzeslücke wurde aber geschlossen
 
Hab mal in irgeneinem Gesetzbuch vor jahren gelsen , dass man für den engsten Verwandtenkreis etwas kopieren kan...scheint mittlerweile nicht mehr so zu sein :D
 
Der der hochläd bzw. der dem der Anschluss gehört ist der Störer und wird angeschrieben mit einer Abmahnung.

Du bezahlst aber abgaben das du Privatkopien machen darfst auf sämtlichen scheiß aber verboten ist es dann doch :D

Das da noch keiner gegen vorgegangen ist :confused_alt:

Naja die die es wirklich stört haben nicht die Kohle für nen Rechtsstreit und die die Kohle haben stört es nicht denn die können sich alles leisten / kaufen.
 
damn80 schrieb:
im ernstfall haften beide sofern sie denn etwas nachgewiesen bekommen

bis vor wenigen jahren war das donwloaden ohne etwas weiter zu verteilen legal, diese gesetzeslücke wurde aber geschlossen
Geschenke anzunehmen ist/war eine Gesetzeslücke?
 
Die Verbreitung ist verboten. Da in Tauschbörsen (P2P-Netzwerken) beim Download von Inhalten auch gleichzeitig der Inhalt hochgeladen wird, sind die Teilnehmer in der Zwitterposition und werden deshalb auch rechtlich belangt.
 
Watchman schrieb:
dass man für den engsten Verwandtenkreis etwas kopieren kan...

ist auch heute noch so.
Privatkopien darf man aber nur von Legal erworbenem Content Anfertigen.
Um das zu Legalisieren zahlen wir auf jeden Drucker/DVD/USB-Stick/Festplatte usw. eine nicht zu knappe Urheberrechtsabgabe.
Wenn man etwas an 50 Freunde Verteilt, dann fällt das aber nicht mehr unter Privatkopie
 
Was ich meine?
Liegt doch auf der Hand.
Wenn jemand etwas kopiert ist das Original ja im günstigsten Fall da wo es immer schon war, es wurde also nix geklaut. :evillol:
 
Das original Original ist immer noch auf den platten der Entwickler...also..:D
 
Die Privatkopie ist natürlich weiterhin legal. Die Quelle der Kopie muss aber legal erworben worden sein und es darf kein Kopierschutz dabei ausgehebelt werden (ausser er ist unwirksam).
Die Privatkopie darf man auch an enge Freunde und Verwandte weitergeben. 200 Facebook-Freunde dürfte da aber nicht mehr drunter fallen.

Der Download einer Schwarzkopie ist aber nicht mehr legal und war es auch nie. Bei Streaming hatten wir lange eine Grauzone, aber mittlerweile ist auch Streamen (aus illegalen Quellen) nicht legal.

Beim Filesharing macht man sich also auch strafbar, wenn man nur runterläd und seinen Upload auf 0 stellt. Aber der zu fordernde Schadensersatz wäre dann äußerst gering. Deswegen werden lieber die Uploader verfolgt, denn da kann man utopische Summen fordern.
Allerdings ist es bekannt, dass die Abmahnanwälte nur äußerst selten Klage einreichen und es denen eher darum geht möglichst viele zu finden die einfach bezahlen.
Strafrechtlich hat man nichts zu befürchten, das Verfahren wird generell eingestellt.
 
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