Rechungswesen - KLR - Verständnisfrage?

Nico_B

Lt. Junior Grade
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Sep. 2010
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Guten Morgen ich habe eine Verständnis Frage zu den Begriffspaaren: Ausgabe – Einnahme, Aufwand – Ertrag, Kosten – Leistungen und Einzahlung – Auszahlung.

Folgendes hab ich mir gestern notier:

Ausgabe = Verringerung des Geldvermögens
- Auszahlungen
- Forderungsabgang
- Schuldenzugang

Auszahlung = Geldmittel Abfluss
Verringerung des Kassen- oder Bankbestandes

Aufwand = periodisierte Erfolgsausgabe
Bewerteter Güterverzehr für Betriebszwecke, sonstige Zwecke und Steuern

Kosten = Aufwand für betriebliche Zwecke.
Betriebstypisch bewerteter ordentlicher Werteverzehr
- Aufwendung für Roh, Hilfs und Betriebsstoffe
- Versicherungen, Abschreibungen, Miete

Nun habe ich versucht das Ganze an Hand von Buchungssätzen zu lernen/abzugrenzen. Dabei bin ich auf folgende Fragen gestoßen.

Buchungssatz 1

Wir nehmen einen Bankkredit auf.

Also: Bankguthaben an Bankverbindlichkeiten.

Nach den Definitionen die wir erarbeitet haben müsste hier ja eine Ausgabe vorliegen; da es sich um einen Schuldenzugang handelt. Also einer Bilanzverlängerung/Aktiv-Passiv-Mehrung.

Ein Aufwand liegt nicht vor da kein entsprechendes Aufwand-Konto berührt wird und folglich können auch keine Kosten vorliegen.

Eine Auszahlung ist auch ausgeschlossen da hier ja kein Geldmittelabfluss vorliegt.

Aber liegt hier nicht auch eine Einzahlung vor? Den wenn eine Auszahlung einen Geldabfluss darstellt, stellt folglich eine Einzahlung einen Geldmittelzufluss da und dieser findet hier doch auf dem Bankkonto in Form von Buchgeld statt oder fällt dies nicht darunter?

Buchungssatz 2

Wir zahlen eine Zins- und Tilgungsrate für einen Kredit.

Zinsaufwendungen und Bankverbindlichkeiten an Bankguthaben.
=> Aktiv-Passiv-Minderung/Bilanzverkürzung

Hier müssten folglich vorliegen:
- Aufwand (sagt ja das berührte Konto aus)
- Kosten (Zinsaufwendungen sind Kosten)

- Auszahlung (Hier verlässt eindeutig Buchgeld das Unternehmen)

- Ausgabe? (Die Zinsaufwendung würde ja zu einer Schuldmehrung führen)

- Einnahme (wenn eine Schuldenaufnahme eine Ausgabe darstellt müsste und hier eine Schuldenminderung stattfindet müsste durch die Tilgung ja eine Einnahme stattfinden. Aber was genau wird den Vereinnahmt? Das einzige was man hierbei doch als positiv direkt ableiten kann ist doch eigentlich das unser Verbindlichkeiten kleiner geworden sind, wir also weniger Schulden haben, folglich unser Eigenkapitalanteil am Gesamtkapital gestiegen ist. Doch worin liegt hier genau die Einnahme?

Meine Frage nun: Habe ich es richtig verstanden oder darf hier nicht einfach nur logisch geschlussfolgert werden?
 
Bei Buchungssatz 1 würde ich sagen: Bank an Darlehen

und

bei Buchungsstz 2 würde ich Zinsenaufwendungen an Bank
 
Moin.

Es geht nicht um die Buchungssätze sondern um die zuordnung. Die Buchungssätze müsste übrigens so stimmen ob jetzt nun Darlehen oder Bankverbindlichkeiten spielt keine Rolle.
 
Also ich weiß nicht ob das ganze mit Buchungsätzen so gut zu erklären ist, aber die Aufnahme eine Bankdarlehens ist eigentlich gar nichts^^ Denn du tauscht nur Bargeld. Oder du saldierst nicht, dann hast du eine Einzahlung und eine Auszahlung. Das Bankdarlehen gehört zum Bargeldbestand.

Stelle es dir vor wie wenn du Geld von der Kasse auf Giro einzahlst, ist auch nix.

Dein Beispiel ist blöd^^

Wenn du die Zins und Tilgungsrate bei einem Bankdarlehen zahlst, hast du die Auszahlung, Ausgabe, Aufwand und Kosten in Höhe der Zinsen. Die Tilgung ist wieder nix. Geld tauschen halt. Oder halt Auszahlung und Ausgabe mit gleichzeitiger Einzahlung und Einnahme.

Ebenfalls ein blödes Beispiel


Ansonsten, hier nachlesen http://books.google.de/books?id=rcpMjXZEUJoC&printsec=frontcover#PPA175,M1
 
Na das neue Darlehen erhöht auf jeden Fall die Bilanzsumme. :D
Da ein Darlehen selten zinsfrei ist, auch die zukünftigen Ausgaben.
Ich kann leider auch nur in der Praxis erklären. Die Theorie eines weltfremden BWL-Lehrers geht mir leider auch völlig ab.
 
Fabig nicht unbedingt, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem gleichen Gläubiger/Schuldner darf man unter Umständen auch saldieren^^

Ich sag ja blödes Beispiel. Normalerweise geht das ja so:

Ich kaufe Bar Rohstoffe -> Auszahlung, Ausgabe, Aufwand und Kosten.
Ich kaufe gegen Lieferantenkredit Rohstoffe-> Ausgabe, Aufwand und Kosten
Abschreibung eines VG -> Aufwand und Kosten
kalkulatorische Abschreibung -> Kosten.

Und dann halt der ganze andere Rotz^^
 
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