Redcoon Geld Rückerstattung

Smash32

Lt. Commander
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Hey Communiety,
hier eine schnelle Erklärung meines Problems, da der Redcoon Kundenservice gleich zu macht.
Ich hab anfang 2009 einen LCD-Fernseher von Sony über Redcoon gekauft, dieser wurde schon 2x repariert und ist nun das 3x kaputt.
Die von Redcoon wollen den Fernseher wieder einfach an Sony schicken, um ihn reparieren zu lassen.
Habe ich kein Anspruch auf ein Neugerät oder Geld zurück?!
Vielen dank für eure schnellen Antworten.
Mfg
Justin
 
Jap, meistens ist es so das der Hersteller nach der zweiten "nachbesserung" ein Neu gerät schickt.
Heisst aber nicht das du mit dem neuen Gerät weniger Probleme hast.

Darf man Fragen welcher Sony das ist ?

Hab mein TV nämlich auch von Redcoon
 
war das als Garantie oder Gewährleistung eingeschickt?

§440 gilt nämlich nur bei Gewährleistung Einen Anspruch auf ein Neugerät hast du also wahrscheinlich nicht, es sei denn es ist in den Garantiebestimmungen so festgelegt.
 
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Habe einen Sony Bravia KDL 40v4000.
Erst waren Gewittertiere im Panel, dann wurde das Panel gewechselt und war Stunden danach schon kaputt.
Nachdem das jetzt ca 6 Monate so lief habe ich wieder Gewittertiere im Panel.
Es kam ein Sony Vertragshändler raus der den Fernseher erst Repariert, später mitgenommen hat.
Ich habe keine Lust mehr und möchte einfach mein Geld wieder zurück haben
 
Ich versuch das mal auch zu beantworten.
Wenn ein Gerät, z.B. ein Fernseher innerhalb der getzlichen Frist von 2 Jahren ab Lieferdatum einen Defekt aufweist, der nicht durch den Käufer(Cola rübergekippt, Wii-Fernbedienung reingeschmissen) verursacht wurde, sondern möglicherweise schon beim Kauf bestand, hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung durch den Händler.
Deshalb sollte man sein Gerät immer erst zum Händler bringen, da man mit ihm einen Vertrag hat, nicht mit dem Hersteller; auch wenn es etwas länger dauern kann.
Sollte der Mangel nach zweimaligem(kostenlosen) Reparaturversuch nicht behoben sein, hat der Käufer Anspruch auf ein Ersatzgerät gleichem oder höherwertigen Typens. Es muss nicht neu sein, sondern nur dem Vertrag entsprechend funktionieren.
Wenn der Händler eine Gutschrift oder Umwandlung vorschlägt, anstatt ein Ersatzgerät zu stellen, sollte man darauf nicht eingehen.
Ich habe meine Erfahrungen mit dem Thema, und erst nach Androhung einer Strafanzeige wegen Betruges habe ich mein Ersatzgerät bekommen. Da darf man auch nicht zimperlich sein.

Ich wünsch dir viel Glück

Quackmoor

PS: Mein Thread: https://www.computerbase.de/forum/threads/msi-rma-und-die-gewaehrleistung.746701/
 
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Wenn der Verkäufer zweimal (den selben Mangel) nachgebessert hat und der Fehler weiterhin besteht, dann gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen (440 BGB) und der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten. Dann ist der Kaupreis zurück zu erstatten, der Verkäufer kann aber Wertersatz vom Käufer verlangen.

ps:

Was Quackmoor schreibt, ist z.T. unzutreffend.
 
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Zurück zum Thema: Es sind Viecher ins das Gerät gekrabelt.
Ich würde also zunächst mal fragen, ob der Hersteller das überhaupt kostenfrei wieder richtet. Am Ende bleibst du noch auf Kosten für Versand und/oder Reparatur sitzen.
Und nur, weil der Hersteller das einmal kostenfrei gemacht hat, muss es nicht heißen, dass er das erneut so handhabt.

Die Chancen Geld zu bekommen, weil dir ein Tier in das Gerät krabbelt, schätze ich eher sehr gering ein. Aber wer weiß, vielleicht sind sie ja extrem kulant.

Hol dir doch mal Fliegengitter, um weiteren Vorfällen in der Richtung mit beliebigen Geräten vorzubeugen.
 
Hab die Posts vor mit nicht gelesen. Aber prinzipiel hast du nach 2 Andienung ein Recht nach §§346 I, 323 BGB auf Rücktritt des Kaufvertrages.

PS: Egal was dir Recoon sagt. Sie sind für den austausch btw. die Reparatur des Gerätes verantwortlich und dürfen dich nicht an den Hersteller weiter leiten. Da du aber sowieso schon zwei mal Nachbesserung verlangt hast ist dies sowieso irrelevant. Sag denen einfach das du jetzt vom Vertrag zurücktreten wirst.

PPS: Anspruch auf ein Ersatzgerät hast du imho schon beim ersten Reparaturversuch. Denn es obliegt dem Verbraucher (Gläubiger, DU) welche Art der Nacherfüllung einschlägig ist.

Wenn du noch iwelche Fragen hast. PM mich einfach.
 
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Das hat nichts mit Kulanz zu tun, das Panel muss so versiegelt sein das ein Eindringen unmlöglich ist.
Der Fernseher meines Bruders steht 1 zimmer weiter, dort gib es keine derartigen Probleme, genauso wenig an meinem tft Computerbildschirm.
 
Das ist nicht allgemeingültig, sondern von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Also, ob sie der Überzeugung sind, dass da Viecher rein können oder nicht und inwieweit die Garantie zur Abwicklung heran gezogen wird.
Die Tierchen könnten genauso in anderen Geräten herum krabbeln.
Daher würde ich zunächst fragen, ob sie das erneut kostenfrei entfernen.
 
Am Besten ist, du setzt einen Brief(Email) auf, in dem folgendes steht:
Name des Käufers,
Name des Gerätes,
Lieferdatum,
"Ich habe Ihnen Gelegenheit zur Nacherfüllung(Datum1, Datum2,...)nach §439 BGB gegeben, dies ist gescheitert..."
" Ich gebe Ihnen deshalb eine Frist bis(mehr als 3 Tage, z.B. Freitag), um mir ein gleich- oder höherwertiges Ersatzgerät nach §440 BGB zur Verfügung zu stellen."

Wenn sie das nicht tun, trete schriftlich vom Vertrag zurück, da du für dein Geld nicht die entsprechende Gegenleistung erhalten hast(auch wenn schon 1,5 Jahre um sind).
Es kann sein, dass der Händler entsprechend der Nutzungszeit Geld vom Kaufpreis abzieht, meistens 3% pro Monat und pro Reparaturversuch +3%.
Wenn sie sich immer noch quer stellen, wende dich an eine Verbraucherzentrale in deiner Nähe, ein Anwalt wird dir da weiterhelfen können mit dem Schriftverkehr und sonstigem.
 
Wenn ein Gerät, z.B. ein Fernseher innerhalb der getzlichen Frist von 2 Jahren ab Lieferdatum einen Defekt aufweist

Der Mangel muss bei Gefahrübergang bereits vorhanden sein, vgl. § 434 BGB.

Sollte der Mangel nach zweimaligem(kostenlosen) Reparaturversuch nicht behoben sein, hat der Käufer Anspruch auf ein Ersatzgerät gleichem oder höherwertigen Typens.

Auf ein anderes Modell als das ursprüngliche hat man nie einen Anspruch. Nachlieferung kann der Käufer aber tatsächlich nach seiner Wahl verlangen, dazu muss der Verkäufer vorher nicht nachgebessert haben, es sei denn er konnte die Nachlieferung bisher verweigern.

Wenn der Händler eine Gutschrift oder Umwandlung vorschlägt, anstatt ein Ersatzgerät zu stellen, sollte man darauf nicht eingehen.

Wenn dem Verkäufer das Recht zusteht, die Leistung zu verweigern, dann sollte man "darauf eingehen", sonst gehen dem Käufer nämlich die Rechte aus.

und erst nach Androhung einer Strafanzeige wegen Betruges habe ich mein Ersatzgerät bekommen.

Androhen kann man viel, manchmal hilft es möglicherweise auch, aber die Verweigerung von Rechten aus dem Kaufvertrag ist ein rein zivilrechtliches Problem, das interessiert den Staatsanwalt nur in ganz seltenen Fällen.

@Topic:

Hier stellt sich erstmal die entscheidende Frage, ob der Verkäufer schon zwei mal erfolglos nachgebessert hat.
 
Der Mangel muss bei Gefahrübergang bereits vorhanden sein, vgl. § 434 BGB.
Gefahrübergang heißt bei Onlinebestellung Lieferung. Außerdem hast du nicht den Satz im Gesamten gelesen. vgl.: hier
Auf ein anderes Modell als das ursprüngliche hat man nie einen Anspruch. Nachlieferung kann der Käufer aber tatsächlich nach seiner Wahl verlangen, dazu muss der Verkäufer vorher nicht nachgebessert haben, es sei denn er konnte die Nachlieferung bisher verweigern.
Stimmt, meine Aussage gilt nur, wenn derselbe Typ Gerät nicht mehr verfügbar ist.
Wenn dem Verkäufer das Recht zusteht, die Leistung zu verweigern, dann sollte man "darauf eingehen", sonst gehen dem Käufer nämlich die Rechte aus.
Ich mein damit folgendes: Wenn der Verkäufer kein Ersatzgerät stellen kann/will, sollte man vom Kaufvertrag zurücktreten, dort erhält man den Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung für die genutzte Zeit. Bei einer Gutschrift/Umwandlung erhält man einen Betrag, den der Verkäufer selbst festgelegt hat; außerdem kann man dieses "Geld" wieder nur bei Ihm ausgeben.
Androhen kann man viel, manchmal hilft es möglicherweise auch, aber die Verweigerung von Rechten aus dem Kaufvertrag ist ein rein zivilrechtliches Problem, das interessiert den Staatsanwalt nur in ganz seltenen Fällen.
Dies habe ich auf Anraten des Anwalts von der VZ gemacht. Es hat mir geholfen, warum sollte es bei anderen Menschen anders sein. Es stimmt, dass es den Staatsanwalt herzlich wenig interessiert, bei Beträgen von geringem Umfang zu ermitteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gefahrübergang heißt bei Onlinebestellung Lieferung. Außerdem hast du nicht den Satz im Gesamten gelesen. vgl.: hier

Was hat das mit dem Zitierten und meiner ANtwort darauf zu tun? Fakt ist, dass nicht ein Defekt innerhalb von 2 Jahren auftreten darf, sondern nur ein Mangel bei Gefahrübergang einen Sachmangel darstellt.

Stimmt, meine Aussage gilt nur, wenn derselbe Typ Gerät nicht mehr verfügbar ist.

Nein, sie stimmt überhaupt nicht, wenn die Erfüllung unmöglich ist, kann der Käufer nicht einfach irgendwas anderes als Kaufsache bestimmen.

Es stimmt, dass es den Staatsanwalt herzlich wenig interessiert, bei Beträgen von geringem Umfang zu ermitteln.

So hab ich das nicht gemeint, er ermittelt schlicht nicht, weil keine strafbare Handlung vorliegt. Nicht jede Verletzung von vertraglichen Pflichten ist gleichzeitig auch eine Straftat.
 
Och gott, die schönen Gesetze und die endlosen Möglichkeiten selbige auszulegen :)

Vielleicht kann ich zum zweiten "uneinigen" Punkt zwischen Doc und Quackmoor was sagen:

Wenn die gekaufte Ware noch verfügbar ist, hat der Verkäufer ein Ersatzgerät (möglichst neuwertig aber auf keinen Fall minderwertig, also nix älteres, verkratzeres, etc.) zu stellen. In der Regel ist das dann ein Neugerät vom gleichen Typ, weil nur ein vollkommen unfähiger Geschäftsmann (bzw. ein MediaMarkt Mitarbeiter ;) ) dir ein altes, gebrauchtes Gerät schickt. Wenn die Ware aber nicht mehr verfügbar ist, dann hast Du Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzgerät. Da wird es dann komplitziert und wieder: Nur ein komplett unfähiger Geschäftsmann (bzw. ein MediaMarkt Mitarbeiter ;) ) würde hier anfangen jemandem, der einen Sony Fernseher gekauft hat einen LG-Fernseher oder sowas vorzusetzen. In der Regel, bei vernünftigen und korrekten Unternehmen, bekommst Du als Entschädigung für Deine Probleme mit dem Produkt UND für die Tatsache, das es das Produkt, welches Du eigentlich wolltest nicht mehr gibt, ein neueres, hochwertigeres Produkt. Also z.B. das Nachfolge-modell des Fernsehers.

Da gibt es dann auf der anderen Seite natürlich wieder die Assis, die jedes Jahr Ihren Laptop in die Sauna stellen und dann einschicken um einen neuen zu bekommen. Da meist mittlerweile ein Nachfolgemodell vorhanden ist und das alte eben nicht mehr, bekommt man so den neuesten Laptop. Vor sowas müssen sich die Händler und Hersteller natürlich auch schützen. Meist versuchen sie aber einfach nur (in MediaMarktscher Tradition) den Kunden zu verarschen und ihm dank Unwissenheit die Kosten aufzubrummen, die eigentlich sie selbst zu tragen haben, weil wir hier eben nicht in Timbuktu sind, sondern in der EU und hier nicht jeder Schei** verkauft werden darf.


Also:
- Lass den Händler wissen, das Du weisst was Dir zusteht. Ich halte Quackmoor's Anleitung für sehr vernünftig (und halte Dich an den Händler, mit dem Hersteller hast Du erstmal nix zu tun, erst wenn der Händler sich quer stellt würde ich den Hersteller angehen, so nach dem Motto "sagt mal, über die verkauft ihr? so lasst ihr eure Händler eure Marke und euer Image kaputt machen?" wirkt auch oft wunder)
- Lass den Händler aber auch wissen, das Du nicht versuchst ihn abzurippen/zu verar***en. Zeig ihm einfach, das das nicht geklappt hat, das du geduldig warst und ihm ne chance gegeben hast das zu richten und es trotzdem nicht geklappt hat. Jetzt ist deine Geduld am Ende und da es Dir zusteht ist es Zeit das jetzt zu klären
- Zeig ihm die für dich akzeptablen Optionen auf: Geld zurück (natürlich evtl. Minus abnutzung, 1 Jahr ist recht lang, da wäre ich von deiner Seite auch kulant und würde denen im Zweifelsfall auch mehr als erwartet zugestehen), gleichwertiger Ersatz (neuwertig wird evtl. schwer, da Du das Ding ja schon 1 Jahr nutzt. aber wie gesagt, nur ein Idiot bzw. Du-weißt-schon-was-Mitarbeiter wird dir was anderes als einen neuen Fernseher schicken)
- Wenn die mist erzählen und einen auf MediaMarkt machen, kannst Du mit Anzeige drohen wie Quackmoor gesagt hat oder den Fall an den Hersteller tragen und Dich bei denen beschweren mit was für Vollhorns die zusammenarbeiten


Edit:
Mit Redcoon hatte ich bisher übrigens noch keine Probleme. Habe 2 Fernseher von Samsung von denen und hatte nen Acer Laptop von denen. Gut war auch nie ein Garantie/Gewährleistungsfall dabei aber die erscheinen mir kein MediaMarkt zu sein. Das wird schon hinhauen.
 
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