Redcoon Geld Rückerstattung

Wenn die Ware aber nicht mehr verfügbar ist, dann hast Du Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzgerät.

Das ist schlicht falsch, der Kaufvertrag wurde über ein Gerät XYZ 37HH5000 geschlossen und nur auf ein solches besteht auch ein Anspruch (wenn er denn überhaupt besteht, siehe §§ 275 I, II, 439 III BGB).

Falsches wird nicht richtiger, wenn es nur oft genug wiederholt wird.
 
Also laut Deiner Aussage hat der Käufer einfach gelitten, wenn das Gerät nicht mehr verfügbar ist? Ich versteh Dich nicht.
 
Daran hat der Gesetzgeber schon gedacht, der Käufer kann natürlich in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.
 
Senior_Cartmene schrieb:
... In der Regel ist das dann ein Neugerät vom gleichen Typ, weil nur ein vollkommen unfähiger Geschäftsmann (bzw. ein MediaMarkt Mitarbeiter ;) ) dir ein altes, gebrauchtes Gerät schickt ...
Wenn heutzutage in den Garantiebedingungen der Hersteller/Händler nicht explizit was von Neugeräten steht, wird von ihnen/Vertragspartnern auch nur Gebrauchtware geliefert; oft mit dem Hinweis auf fehlende Vereinbarung/seinerseits kein Neugerät (mehr).
 
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