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Hi
hab von nem Kumpel nen neues Handy bekommen. Allerdings hat er mir nur den Lieferschein mitgegeben. Würde dieser im Falle eines Garantieanspruches genügen oder brauch ich doch die Rechnung?
Die Rechnung wäre natürlich besser, aber wenn man auf dem Lieferschein sieht, wo und vor allem wann es gekauft wurde, denke ich, sollte der auch reichen. Du kannst Dir auch einen Kontoauszug geben lasse, wenn das Geld überwiesen oder abgebucht wurde, das reicht für Gewährleistungsansprüche (da gibts Gerichtsentscheidungen zu).
Am besten fragst du beim Hersteller (nicht Händler!) nach, ob der die Rechnung verlangt.
Kann sein, muss aber nicht. Da der Hersteller die Garantiebedigungen selbst definieren kann, kann er verlangen, dass die Rechnung im Falle einer Garantieinanspruchname mitgeschickt wird. Es gibt aber auch Hersteller, die darauf verzichten.