reicht Lieferschein für Garantieanspruch?

tco95ttocs

Lt. Commander
🎅Rätsel-Elite ’24
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Hi
hab von nem Kumpel nen neues Handy bekommen. Allerdings hat er mir nur den Lieferschein mitgegeben. Würde dieser im Falle eines Garantieanspruches genügen oder brauch ich doch die Rechnung?
 
ehm kommt auf den händler drauf an

in der Regel reicht es aber nicht
 
mmhh...hab ich mir schon fast gedacht...werd ich Ihm wohl nochmal auf die Füße treten müssen
 
Moin,

sehe ich auch so, der Händler bzw. der Hersteller verlangt mit Sicherheit nach einem Kaufnachweis.
Lieferscheine sind völlig unwichtig.

in diesem Sinne
Greetz blueGod
 
Du könntest doch auch die Garantieansprüche direkt an den Hersteller geltend machen. Meist reicht dafür die IMEI Nr. So ist es z. B. bei Nokia.
 
Die Rechnung wäre natürlich besser, aber wenn man auf dem Lieferschein sieht, wo und vor allem wann es gekauft wurde, denke ich, sollte der auch reichen. Du kannst Dir auch einen Kontoauszug geben lasse, wenn das Geld überwiesen oder abgebucht wurde, das reicht für Gewährleistungsansprüche (da gibts Gerichtsentscheidungen zu).
 
Am besten fragst du beim Hersteller (nicht Händler!) nach, ob der die Rechnung verlangt.

Kann sein, muss aber nicht. Da der Hersteller die Garantiebedigungen selbst definieren kann, kann er verlangen, dass die Rechnung im Falle einer Garantieinanspruchname mitgeschickt wird. Es gibt aber auch Hersteller, die darauf verzichten.
 
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