Pixelfehler Grund für Garantieanspruch?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Das mag alles Richtig sein, dennoch sollte der Themenstarter nichts unversucht lassen und wenn es dann nicht zum Erfolg kommt kann er es immer noch unter Pech abheften und kann dann immer noch in den sauren Apfel beißen und sich damit abfinden.
 
IICARUS schrieb:
Und wenn ich mir ein neues Gerät kaufe hat dieser Fehlerfrei zu sein, denn bei einer Neuware erwarte ich keine B-Ware oder Gebrauchte oder gar defekte Ware.

Scheint so, als würdest du das mit den Pixelfehlerklassen einfach nicht zur Kenntnis nehmen oder aber nicht kapieren.
 
IICARUS schrieb:
Lassen wir es du scheinst einer davon zu sein der glaubt Gewährleistung ist eine Wundertüte zu Gunsten den Kunden. Und Gewährleistung wäre gleich einer Garantie zu setzen.... :p

Im Übrigem gibt es Hersteller die mit dem Endkunden keine Garantie abwickeln, daher hat dieses nichts mit Kulanz des Händlers was zu tun, sondern er ist dazu verpflichtet ein Garantiefall in der Gewährleistungszeit weiter zu reichen.

Du scheinst, das was 0711 geschrieben hat nicht zu verstehen. Seine Beschreibung der Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Garantie ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Herstellers der betreffenden Hardware. In den Garantiebestimmungen ist fast immer beschrieben, wie man auf die Garantie zugreifen kann und was der Hersteller darunter versteht.

Für diese Pixelfehler ist der einfachste Weg direkt Kontakt mit dem Support von Microsoft aufzunehmen und den Fall zu schildern. Wenn Microsoft es will, läuft es sowieso auf den Austausch des Gerätes hinaus.
 
BernardSheyan schrieb:
Scheint so, als würdest du das mit den Pixelfehlerklassen einfach nicht zur Kenntnis nehmen oder aber nicht kapieren.
Was ich nicht zur Kenntnis nehme ist nur dass es nicht immer nach den Aussagen innerhalb eines Forums zutreffen muss und man sich hierbei nicht Fehlleiten lassen darf. Demnach sollte nach deiner Einstellung der Themenstarter deine Aussage folgen und einfach nichts unternehmen und genau dass ist der Falsche Weg, da ein Forum nicht der Händler oder der Hersteller ist und man nicht vorhersagen kann wie man sich ggf. entscheiden würde. Hierunter fällt auch der Aspekt dass manches auf Kulanz doch erreicht werden kann.

Udo Kammer schrieb:
Du scheinst, das was 0711 geschrieben hat nicht zu verstehen. Seine Beschreibung der Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Garantie ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Herstellers der betreffenden Hardware.
Wie kann man nur so verbohrt sein und solche Falsche Aussagen sogar noch selber Glauben!
Hier mal für dich der Unterschied der Gewährleistung und der Hersteller Garantie: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Hier noch für dich Extra hervorgehoben:
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Quelle: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

...auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden
Bedeutet aber immer noch dass solch ein Mangel schon beim Kauf bestand haben muss und nicht im Nachhinein erst aufgetreten ist!

Die Garantie ist keine Zusätzliche Garantie, da die Gewährleistung nichts mit einer Garantie zu tun hat! Ein Mangel was im Nachhinein entstanden ist fällt daher immer unter Garantie und nicht unter Gewährleistung. Natürlich ist die Garantie eine Freiwillige Leistung was jeder Hersteller selbst bestimmen tut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hehe, wie kann man nur so lange aneinander vorbei reden? :D

Ist doch völlig wumpe, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Entweder die beschriebenen Pixelfehler stellen einen Mangel dar oder nicht. Im letzteren Fall bleibt dann der Käufer auf der Ware sitzen, wenn der Händler oder der Hersteller keine Nachbesserung auf Kulanz machen.

Ich stimme jedenfalls zu, der Käufer sollte nichts unversucht lassen. Und wenn dann im Endeffekt die Pixelfehler nicht mehr da sind, dann ist es doch völlig egal, ob das im Rahmen der Garantie, der Gewährleistung oder darum passiert ist, weil Vollmond ist.
 
Also Statusupdate: Ich habe das Surface eingeschickt am Samstag, den 02.02.2016. Hab das Paket bei einem UPS Accesspoint abgegeben. Als E-mail habe ich dann 2 Tage später erfahren, dass MS mein Paket bekommen hat und in einer anderen Mail, dass sie mein Gerät prüfen würden. Am nächsten Tag kam noch mal ne Mail, in der stand, dass alles abgeschlossen sei und ein Ersatzgerät nun auf den Weg zu mir sei. Und gerade eben habe ich das Paket bei einem UPS Accesspoint abgeholt. Das Gerät sieht aus wie neu und bis jetzt konnte ich auch noch keine Fehler feststellen. Auch keine Pixelfehler. Alles in einem ein sehr schneller Support. Ob das jetzt ein Garantieanspruch war oder vielleicht doch nur Kulanz kann ich nicht sagen. Fakt ist aber, dass alles prima funktioniert hat und ich empfehle jedem, der ähnliche Probleme hat das gleiche zu tun. Im Zweifelsfall wird das gleiche Gerät einfach wieder zurückgeschickt. Portokosten fallen auch nicht an.
Grüße Marius
 
Danke für die Rückmeldung und genau dass meinte ich die ganze Zeit.
Freue mich sehr für dich dass es geklappt hat. :)
 
IICARUS schrieb:
Bedeutet aber immer noch dass solch ein Mangel schon beim Kauf bestand haben muss und nicht im Nachhinein erst aufgetreten ist!
der fehlerfreie betrieb über den gewährleistungszeitraum innerhalb der spezifikation wird angenommen und gilt generell als produkteigenschaft, weist ein gerät in diesem Zeitraum ein mangel auf der außerhalb der spezifierten Eigenschaften liegt oder die Nutzung verhindert hat man Anspruch auf Gewährleistung.
Nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) muss man aber beweisen/nachweisen dass, das gerät innerhalb der Spezifikationen betrieben wurde.

Die Garantie ist immer eine über die Gewährleistung hinausgehende Leistung. Dein Link: "Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht"
Dein Link ist generell gut, zeigt er eben deutlich deine vorherigen aussagen (Gewährleistung besteht kein recht auf austausch etc) auch falsch waren wie von mir geschrieben.

Dass ein Kunde so oder so seine Möglichkeiten (dazu gehört auch die Kulanz in Anspruch nehmen) ausschöpfen sollte war denke ich jederzeit undiskutabel, es ging mir lediglich um deine (weiterhin) falschen Ausführungen.
 
0711 schrieb:
der fehlerfreie betrieb über den gewährleistungszeitraum innerhalb der spezifikation wird angenommen und gilt generell als produkteigenschaft, weist ein gerät in diesem Zeitraum ein mangel auf der außerhalb der spezifierten Eigenschaften liegt oder die Nutzung verhindert hat man Anspruch auf Gewährleistung.
Nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) muss man aber beweisen/nachweisen dass, das gerät innerhalb der Spezifikationen betrieben wurde.
Falsch!

0711 schrieb:
Die Garantie ist immer eine über die Gewährleistung hinausgehende Leistung.
Falsch!

Aber mir egal, glaube was du möchtest, du wirst in solch einem Fall dann vom Händler eines besseres belehrt. :)
Hierzu hatte ich sogar noch ein Link gepostet und wenn du selbst solche Infos ignorierst und weiterhin dein eigenes verzapftes Falsches als richtig interpretierst, dann kann dir keiner helfen.
Hier nochmals für dich: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Ich bin hier jetzt aber raus, also kannst du dich gerne weiterhin in deinem Laufrad wie ein Hamster verhalten.
Freue mich wie gesagt für den TS dass es am ende doch gut geklappt hat. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,


sondern? Versteh mich nicht falsch, immer gut wenn jemand Fehler korrigieren möchte oder ergänzende Aussagen trifft, aber einfach nur "falsch" ist zu wenig.

Was ist an der Aussage Falsch, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist?

VG,
Mad
 
Wie wäre es mal mit dem lesen des gesamten Thema's ?! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

wie wäre es mal mit Fragen auf Antworten? Du schreibst "Falsch" auf die Aussage von 0711, dass Garantie eine freiwillige Herstellerleistung ist. Ich frage, warum du denkst, dass eine vollkommen korrekte Aussage "Falsch" ist. Und das ist dann deine Antwort?

Bitte entweder begründen oder andere nicht mit solchem Unfug belästigen.

VG,
Mad
 
IICARUS schrieb:
Was ist dass für ein Quatsch, Cartillius hat es schon richtig formalisiert. Denn Gewährleistung bedeutet nur... ich verkaufe dir was was kein Fehler hat und dass Gewährleiste ich dir! Das bedeutet dass ein Fehler schon beim Kauf bestanden haben muss und dieses der Händler in den ersten 6 Monate beweisen muss dass es nicht so war.

Alles andere gehört zur Hersteller Garantie und wenn diese Greift oder nicht ist eine andere Frage. In diesem Sinn würde der TS dem Händler unterstellen dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, tut er dass nicht dann wird es ein Garantiefall und der Austausch dauert 4-6 Wochen, da ein Händler nicht verpflichtet ist in einem Garantiefall sofort austauschen zu müssen.

Amazon ist da von sich aus meist Kulant und tauscht direkt aus, ist aber eine Freiwillige Geste von Amazon in so einem Fall.

Wir können hier auch viel Spekulieren, was am ende nur alles komplizierter macht, die einzige richtige Lösung dazu ist den Händler zu kontaktieren.

0711 schrieb:
es wird ein gerät mit zugesicherten Eigenschaften verkauft, dazu zählt u.a. die pixelfehlerklasse. Sind die fehler also innerhalb der pixelfehlerklassetoleranz ist es kein fehlerhafter Gegenstand und damit besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
"Den Quatsch" verzapfst du, das hat rein gar nichts mit der Beweislastumkehr zu tun...

Befindet sich das Gerät innerhalb der Toleranz kann er max auf die Kulanz hoffen - da kann er sich aussuchen an wen er sich wendet, MS ist da i.d.R. relativ kulant

Auch der rest von deinem geschrieben stimmt ganz und gar nicht, in einem Gewährleistungsfall muss der Händler nicht tauschen solange die Reparatur in einem zumutbaren Zeitraum stattfindet (i.d.R. geht man hier von 1-2 Wochen aus), ein Austausch kommt erst mal nur in frage wenn es für den Händler zumutbar ist (wenn er nur ein weiteres gleiches gerät auf lager hat ist das schon nicht mehr gegeben, möglicher verdienstausfall). Für die Garantieabwicklung ist der Händler nicht der Ansprechpartner, er leitet maximal (aus Kulanz) weiter...kann aber auch eine Garantieabwicklung generell ablehnen. Die Dauer eines Garantietausch ist vom Hersteller abhängig, bei MS dauert das i.d.R. so lange wie eine Reparatur 1-2 wochen.

IICARUS schrieb:
Lassen wir es du scheinst einer davon zu sein der glaubt Gewährleistung ist eine Wundertüte zu Gunsten den Kunden. Und Gewährleistung wäre gleich einer Garantie zu setzen.... :p

Im Übrigem gibt es Hersteller die mit dem Endkunden keine Garantie abwickeln, daher hat dieses nichts mit Kulanz des Händlers was zu tun, sondern er ist dazu verpflichtet ein Garantiefall in der Gewährleistungszeit weiter zu reichen.

0711 schrieb:
Es ist keine Wundertüte, die Regelungen sind klar...mancher verwechselt es aber mit einem Wunschkonzert

IICARUS schrieb:
@Hupfdole
Ruf am Montag dein Händler an und sag denen du hättest diese Pixelfehler seit erhalten des Gerätes und hättest die ganze Zeit versucht es zu ignorieren. Aber da dich dieser Fehler jetzt doch stark stören würde würdest du dass Gerät als Gewährleistungsfall gerne austauschen lassen. Der Händler wird versuchen dich abzuspeisen und ein Garantiefall daraus zu machen, lass dich darauf nicht ein und sende dass ganze auch Schriftlich vor Ablauf der 6 Monate ein, damit du Rechtlich was in der Hand hast.

Sollte es als Garantiefall ein gesendet werden dann ist die Garantie des Herstellers eine freiwillige Leistung und kann dann auch beschließen ob es Tragbar wäre und die Garantie verweigert wird. Es könnte auch sein dass dich dein Händler schon vor beginn abspeisen möchte und es unter Tragbar einstufen möchte um sein Kopf aus der Schlinge zu nehmen um sich gar nicht damit beschäftigen zu müssen.

Mit allem was hier im Forum geschrieben wird, wirst du sonst nur noch mehr verwirrt was am ende nur Zeit verstreichen lässt.

IICARUS schrieb:
Das wird dann der Händler bzw. der Hersteller entscheiden.
Und wenn ich mir ein neues Gerät kaufe hat dieser Fehlerfrei zu sein, denn bei einer Neuware erwarte ich keine B-Ware oder Gebrauchte oder gar defekte Ware.

Mein Beitrag ist auch an den Themenstarter gerichtet und was hier sonst so geschrieben wird muss nicht von belang sein. Sobald die 6 Monate verstrichen sind wird es ein Garantiefall und dann könnte es wirklich dazu kommen was bisher hier geschrieben wurde.

IICARUS schrieb:
Das mag alles Richtig sein, dennoch sollte der Themenstarter nichts unversucht lassen und wenn es dann nicht zum Erfolg kommt kann er es immer noch unter Pech abheften und kann dann immer noch in den sauren Apfel beißen und sich damit abfinden.

BernardSheyan schrieb:
Scheint so, als würdest du das mit den Pixelfehlerklassen einfach nicht zur Kenntnis nehmen oder aber nicht kapieren.

IICARUS schrieb:
Was ich nicht zur Kenntnis nehme ist nur dass es nicht immer nach den Aussagen innerhalb eines Forums zutreffen muss und man sich hierbei nicht Fehlleiten lassen darf. Demnach sollte nach deiner Einstellung der Themenstarter deine Aussage folgen und einfach nichts unternehmen und genau dass ist der Falsche Weg, da ein Forum nicht der Händler oder der Hersteller ist und man nicht vorhersagen kann wie man sich ggf. entscheiden würde. Hierunter fällt auch der Aspekt dass manches auf Kulanz doch erreicht werden kann.

Wie kann man nur so verbohrt sein und solche Falsche Aussagen sogar noch selber Glauben!
Hier mal für dich der Unterschied der Gewährleistung und der Hersteller Garantie: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Hier noch für dich Extra hervorgehoben:
Quelle: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Bedeutet aber immer noch dass solch ein Mangel schon beim Kauf bestand haben muss und nicht im Nachhinein erst aufgetreten ist!

Die Garantie ist keine Zusätzliche Garantie, da die Gewährleistung nichts mit einer Garantie zu tun hat! Ein Mangel was im Nachhinein entstanden ist fällt daher immer unter Garantie und nicht unter Gewährleistung. Natürlich ist die Garantie eine Freiwillige Leistung was jeder Hersteller selbst bestimmen tut.

Deliberation schrieb:
Hehe, wie kann man nur so lange aneinander vorbei reden? :D

Ist doch völlig wumpe, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Entweder die beschriebenen Pixelfehler stellen einen Mangel dar oder nicht. Im letzteren Fall bleibt dann der Käufer auf der Ware sitzen, wenn der Händler oder der Hersteller keine Nachbesserung auf Kulanz machen.

Ich stimme jedenfalls zu, der Käufer sollte nichts unversucht lassen. Und wenn dann im Endeffekt die Pixelfehler nicht mehr da sind, dann ist es doch völlig egal, ob das im Rahmen der Garantie, der Gewährleistung oder darum passiert ist, weil Vollmond ist.

0711 schrieb:
der fehlerfreie betrieb über den gewährleistungszeitraum innerhalb der spezifikation wird angenommen und gilt generell als produkteigenschaft, weist ein gerät in diesem Zeitraum ein mangel auf der außerhalb der spezifierten Eigenschaften liegt oder die Nutzung verhindert hat man Anspruch auf Gewährleistung.
Nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) muss man aber beweisen/nachweisen dass, das gerät innerhalb der Spezifikationen betrieben wurde.

Die Garantie ist immer eine über die Gewährleistung hinausgehende Leistung. Dein Link: "Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht"
Dein Link ist generell gut, zeigt er eben deutlich deine vorherigen aussagen (Gewährleistung besteht kein recht auf austausch etc) auch falsch waren wie von mir geschrieben.

Dass ein Kunde so oder so seine Möglichkeiten (dazu gehört auch die Kulanz in Anspruch nehmen) ausschöpfen sollte war denke ich jederzeit undiskutabel, es ging mir lediglich um deine (weiterhin) falschen Ausführungen.

IICARUS schrieb:
Falsch!


Falsch!

Aber mir egal, glaube was du möchtest, du wirst in solch einem Fall dann vom Händler eines besseres belehrt. :)
Hierzu hatte ich sogar noch ein Link gepostet und wenn du selbst solche Infos ignorierst und weiterhin dein eigenes verzapftes Falsches als richtig interpretierst, dann kann dir keiner helfen.
Hier nochmals für dich: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Ich bin hier jetzt aber raus, also kannst du dich gerne weiterhin in deinem Laufrad wie ein Hamster verhalten.
Freue mich wie gesagt für den TS dass es am ende doch gut geklappt hat. :)
Denke dass reicht, da müssen wir jetzt mit dir den ganzen Misst nicht wieder von vorne beginnen. Wenn du nichts besseres zu tun hast, dann kann ich auch nichts für.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben