reiseveranstalter verschiebt flug um einen tag und ändert Flughafen

Stinker88

Lt. Commander
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Hallo
Habe vor einem halben Jahr eine Reise für 2 Personen in die Türkei gebucht
Heute erreichte mich eine mail dass aus Disposition der Flug vom eigentlichen Flughafen nicht stattfinden kann
Nun haben sie mir eine Reise angeboten welche Bereits einen Tag früher beginnt und ich aus diesem Grund nicht antreten kann
Außerdem ist der neue Flughafen von dem ich abfliegen soll fast 200 km entfernt

Mir wurde zwar angeboten die Reise zu stornieren
Aber ich wurde gern in den Urlaub
Eine vergleichbare Reise würde jetzt ca 40% mehr kosten
Kann ich da irgendwas machen?
 
spntan würd mir nur last minute einfallen oder beim reisebüro anrufen und ein bisschen heulen und auf kulanz hoffen ^^
 
Ja, man kann Schadensersatz verlangen, siehe hier:

BGB § 651f

Allerdings ist die Frage, was genau hier passiert ist. Hat der Reiseveranstalter die Reise storniert und euch einen Ersatz angeboten ?
Habt ihr das ganze schriftlich ? (sehr wichtig!!). Auch sollte man Unterscheiden zwischen Veranstalter und Vermittler.

Wenn der Reiseveranstalter storniert und ihr den Ersatz nicht antreten könnt, steht generell Schadensersatz zu. Außer der Reiseveranstalter hat die Umstände nicht zu Verschulden, z.B. Bürgerkrieg im Reiseziel, Hotel abgebrannt, etc.

In jedem Fall solltet Ihr den vollen Reisepreis erstattet bekommen, sofern schon komplett bezahlt wurde. Bei einem entsprechend hohem Reisepreis würde ich sonst einen Anwalt konsultieren, sonst rennt man seinem Geld ewig hinterher.
 
Die Frage ist ja, was ist der Schaden?

Der urspruengliche Reisepreis, oder der aktuelle Preis einer vergleichbaren Reise?

Aus dem Bauch heraus wuerde ich sagen ersteres...

(Als Referenz der uebliche Fall: Kaeufer ersteigert eine Vase die 100 Euro wert istbei eBay fuer 10 Euro, die auf dem Versandweg kaput geht. Der Schadenersatz betraegt 10 Euro.)
 
Das Reiserecht sieht einen Schadensersatz für unnötig genommene Urlaubstage/entgangene Urlaubsfreude vor. Es geht also nicht um die Erstattung des Reisepreises alleine.

Die Bemessung ist nicht so trivial, kann aber auf jeden Fall mehr sein als die Erstattung des Reisepreises. Sowas sollte dann schon von einem Anwalt geregelt werden.
 
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