Reiseveranstalter bietet 3 Optionen für Abwicklung des Guthabens an - Falle?

Alphadude

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Hallo,

wir warten seit Monaten auf das Geld von LMX Touristik, das wir für eine Pauschalreise angezahlt hatten, die wegen Corona storniert wurde. Jetzt kam die neueste Mail, wo es um Gutschriften und Erstattungen geht. Seltsam finde ich nur, dass man hier eine Abtretungserklärung abgeben muss, wenn man sich für die Rückerstattung des Geldes entscheidet. Ich kopiere die Mail mal hier rein, vielleicht kennt sich jemand aus. Theoretisch müssten wir das Geld doch auch bekommen, wenn wir da gar keine Option auswählen. Die können doch nicht bei Nicht-Entscheiden einfach die Gutscheinoption wählen, oder? Danke schon mal im Voraus und hier die Mail:

Liebe/r Herr ...

mit dieser Information möchten wir Sie aktuell zu Ihrer abgesagten Reise bei uns und Ihrem eingezahlten Reisepreis (auch ggf. Anzahlung) informieren.

Dazu haben wir Ihnen auf folgender Website https://www.lmx.de/reiseguthaben/ weitere Informationen bereitgestellt und ein Video unserer Geschäftsleitung mit ausführlichen Erklärungen wie es mit Ihrem Geld weitergeht. Nehmen Sie sich bitte für dieses Video und die Ausführungen unserer Geschäftsleitung Zeit.

Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Eindämmung ist unsere Reisewelt durcheinandergeraten. Die umfangreichen und zum Teil sehr kurzfristigen behördlichen Anordnungen der Bundesregierung Deutschland sowie der Regierungen in vielen Urlaubsländern haben uns gezwungen, auch Ihre Urlaubsreise abzusagen. Davon waren weitere tausende von Reisebuchungen betroffen. Flüge, Transfers zu den Hotels und zurück, die Hotelzimmer und gebuchte Zusatzleistungen mussten bei den jeweiligen Lieferanten storniert werden. Das war und ist noch immer eine absolute Herausforderung und für uns eine noch nie dagewesene Situation. Das Ganze hat die kompletten üblichen operativen Abläufe auf den Kopf gestellt. Zusätzlich hatten wir fast 10.000 Urlaubsgäste, die in verschiedenen Urlaubsgebieten gestrandet sind. Diese mussten wir nach Deutschland zurückholen. Das haben wir erfolgreich geschafft.

Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich dafür entschuldigen, dass unsere Kommunikation und Erreichbarkeit in den letzten Wochen aufgrund der auch von uns nicht verschuldeten Situation für Sie möglicherweise unbefriedigend war. Glauben Sie uns, das ist nicht unser Anspruch, gerade weil wir für die schönste Zeit Ihres Jahres, Ihren Urlaub, verantwortlich sind.

Wir können alle Ihre Nachfragen und Sorgen verstehen. Insbesondere verstehen wir Ihre Erwartungen und Rückfragen nach Ihrem Geld. Ende März hatten wir ja informiert, dass wir für die Rückabwicklung der Reiseverträge 4 bis 6 Wochen benötigen. Wir sind ein ganzes Stück vorangekommen. Aber noch nicht da, wo wir sein wollten. Woran liegt das?

Hierzu ist es sicher zunächst gut zu wissen, was wir mit Ihrem Geld gemacht haben:

Als gewissenhafter Reiseveranstalter haben wir bereits im Voraus Ihre Flüge, Ihre Transfers und Ihre Hotels sowie ggf. Zusatzleistungen in den Urlaubsländern größtenteils vollständig bezahlt. Es ist leider nicht so, dass alle Reiseveranstalter immer erst im Nachhinein bezahlen, wir zahlen grundsätzlich im Voraus, damit die Leistung für Ihre Reise auch zur Verfügung steht. Nun ist schon seit Mitte/Ende März ein großer Teil unserer Mitarbeiter unermüdlich damit beschäftigt, diese Zahlungen von Fluggesellschaften und den entsprechenden Lieferanten für Transfer, Reiseleitung und Hotels zurückzufordern. Leider ist dies in der derzeitigen Situation sehr schleppend und zäh. Insbesondere bei Fluggesellschaften ist dies momentan sehr schwierig, wie Sie vielleicht auch aus den Medien erfahren haben, verhalten sich die meisten Airlines momentan nicht korrekt bei den Rückzahlungen und wollen ausschließlich Gutscheine auch an Reiseveranstalter ausgeben. Und aktuell haben die meisten Fluggesellschaften kein Einsehen, was uns zu gerichtlichen Schritten nötigt. Aber in der derzeitigen Situation werden auch die Gerichte länger für Entscheidungen brauchen. Aktuell bemühen wir uns mit Hochdruck um mehrere Millionen Euro, die wir für Sie an Airlines und andere Leistungsträger bezahlt haben.

Nun werden Sie sich vielleicht fragen, warum nimmt LMX nicht die in der Presse so gepriesenen staatlichen finanziellen Hilfen in Anspruch?

Doch das tun wir, so haben wir bereits Anfang April mit Hilfe unserer Hausbanken alle erforderlichen Unterlagen bei der KfW für eine Überbrückungsfinanzierung eingereicht. Hierzu haben wir inzwischen die endgültige Zusage der KfW und müssen jetzt noch alle Papiere finalisieren und hoffen das wir dann mit der Auszahlung rechnen können, denn leider hat die KfW bei Anträgen mit hohen Summen leider trotzdem lange Bearbeitungszeiten, im Gegensatz zu den Aussagen der Bundesregierung. Allerdings konnten wir beim Überbrückungskredit nur eine Summe beantragen bei der noch davon ausgegangen werden musste, das Geld von allen Fluggesellschaften zu erhalten.

Trotz dieser Situation und das wir noch nicht alle von uns vorausbezahlten Gelder für Reisebuchungen von den Fluggesellschaften und aus dem Ausland zurückhaben, möchten wir aber nicht mehr so lange warten und Sie im Ungewissen lassen.

Daher möchten wir Ihnen heute 3 mögliche Optionen anbieten, um Ihnen eine gewisse Klarheit und Aussicht zu geben:

Option 1: Insolvenzabgesichertes Sofort Bar-Guthaben auf Ihrer Buchung plus 150,00 Euro LMX Urlaubscash ontop! Hier müssen Sie nichts weiter tun!

Wir übersenden Ihnen eine Endabrechnung Ihrer abgesagten Reise inklusive Ihres bei uns vorhandenen Urlaubsguthaben, welches Sie bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX einsetzen und über Ihr Reisebüro buchen können. Sollten Sie keine Gelegenheit haben Ihr Urlaubsguthaben bis 31.10.2021 für eine Reise mit uns einzusetzen, verfällt Ihr Guthaben natürlich nicht und wir erstatten Ihnen den vollständigen Betrag per Überweisung auf ein Konto Ihrer Wahl. Im Übrigen wäre dieses Guthaben auch übertragbar. Mit Ihrer Buchungsbestätigung haben Sie für diese Buchungsnummer einen Reisepreissicherungsschein der Swiss Re erhalten, das Urlaubsguthaben verbleibt auf Ihrer Buchungsnummer und ist somit abgesichert. LMX verfügt über eine gültige Insolvenzversicherung bis 31.10.2021.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth: http://www.lmx.de/pdf/Gutachten-Insolvenzsicherheit-Reiseguthaben.pdf
Zusätzlich bieten wir Ihnen in diesem Fall ein LMX-Urlaubscash-Guthaben in Höhe von 150 Euro ontop an. Das LMX-Urlaubscash ist ähnlich wie ein Bordguthaben bei einer Kreuzfahrt zu verstehen. Dieses können Sie dann in Ihrem nächsten Urlaub für Ausgaben im Urlaubsland bei unserer Reiseleitung einlösen. Zum Beispiel für Ausflüge und Aktivitäten.

Option 2: Teilerstattung und insolvenzabgesichertes Restguthaben auf Ihrer Buchung
Wir können Ihnen ebenso anbieten, den Kostenanteil Ihrer Reise, welcher den Fluganteil übersteigt auszuzahlen, denn das für Sie an die Fluggesellschaft gezahlte Geld haben wir ja leider noch nicht zurück. Wir überweisen Ihnen also den Betrag, welcher Ihren Fluganteil übersteigt und senden Ihnen anschließend eine Endabrechnung Ihrer abgesagten Reise, welche Ihr Restguthaben aufzeigt, welches Sie bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX einsetzen und über Ihr Reisebüro buchen können. Die Höhe des Fluganteils Ihrer Reise beträgt 217,00 Euro. Haben Sie nur eine Anzahlung getätigt, die niedriger als Ihr Fluganteil ist, dann können wir natürlich keine Teilerstattung vornehmen und Sie erhalten von uns die Endabrechnung über Ihr Restguthaben, welches Sie bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX einsetzen und über Ihr Reisebüro buchen können. Setzen Sie Ihr Restguthaben Ihrer Reise bis 31.10.2021 nicht ein, erstatten wir Ihnen auch diesen Betrag danach. Auch dieses Guthaben ist übertragbar. Mit Ihrer Buchungsbestätigung haben Sie für diese Buchungsnummer einen Reisepreissicherungsschein der Swiss Re erhalten, das Urlaubsguthaben verbleibt auf Ihrer Buchungsnummer und ist somit abgesichert. LMX verfügt über eine gültige Insolvenzversicherung bis 31.10.2021.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth: http://www.lmx.de/pdf/Gutachten-Insolvenzsicherheit-Reiseguthaben.pdf

Option 3: Rückerstattung nach Erstattung durch Fluggesellschaft
Erstattung Ihres gesamten Guthabens per Überweisung. Dies können wir aber leider erst gewährleisten, sobald wir das für Sie an die Fluggesellschaft vorausbezahlte Geld zurückbekommen haben. So wie sich Fluggesellschaften momentan verhalten gehen wir davon aus, dass dies leider wahrscheinlich noch bis September dauern kann, denn wir werden wohl zum Teil auch gegen Airlines für Ihr Geld klagen müssen, wir haben bereits mit den rechtlichen Vorbereitungen begonnen. Mit Ihrer Buchungsbestätigung haben Sie für diese Buchungsnummer einen Reisepreissicherungsschein der Swiss Re erhalten, das Urlaubsguthaben verbleibt auf Ihrer Buchungsnummer und ist somit abgesichert. LMX verfügt über eine gültige Insolvenzversicherung bis 31.10.2021. Auch in diesem Fall bestätigt unser Anwalt die Insolvenzsicherheit.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth: http://www.lmx.de/pdf/Gutachten-Insolvenzsicherheit-Reiseguthaben.pdf

Für Ihre Entscheidung ist es sicher wichtig zu wissen, dass die Reiseveranstalter der LMX-Gruppe eine gültige Insolvenzversicherung für Reisen bis einschließlich 31.10.2021 beim Versicherer Swiss Re abgeschlossen haben. Somit sind natürlich alle Reisen, für welche ein gültiger Reisepreissicherungsschein ausgestellt wurde und die darauf eingezahlten Kundengelder, auch in Form von Guthaben auf der ursprünglichen Buchung insolvenzsicher.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth: http://www.lmx.de/pdf/Gutachten-Insolvenzsicherheit-Reiseguthaben.pdf

Nochmal zu den Airlines, wir werden in jedem Fall eine Abtretungserklärung für Ihr Geld gegenüber der Fluggesellschaft benötigen, denn wir werden wahrscheinlich den Rechtsweg einschreiten müssen, um Ihr Geld zurückzuholen, dafür werden wir kämpfen.

Bitte bestätigen Sie daher mit der Absendung Ihrer Daten im Eingabeformular auf der Website https://www.lmx.de/reiseguthaben/ auch die dort hinterlegte Abtretungserklärung.
Und noch ein paar Anmerkungen zu Thema Gutscheine oder Guthaben bzw. Restguthaben, wie wir es nennen. Das wird ja aktuell von vielen Reiseveranstaltern als Ersatz für eine sofortige Auszahlung des Reisepreises angeboten.

Die Bundesregierung hat am 20.05.2020 im Bundestag der Gutscheinlösung zugestimmt, die Insolvenzsicherheit bestätigt und dafür die Garantie übernommen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: "Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten." Auch die EU hatte bereits seit längerem den Einsatz von Gutscheinen begrüßt, wenn dem Verbraucher die Wahl, wie auch bei unserem Angebot, gelassen wird. Die Verbraucherzentralen halten diesen Weg ebenfalls für gangbar. Sollte es zwischenzeitliche rechtliche Änderungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Reiseguthaben geben werden wir uns selbstverständlich daranhalten.

Warum macht man das? Man möchte damit den im schlimmsten Fall kompletten Verlust der geleisteten Kundenzahlungen bei drohenden Insolvenzen von Reiseveranstaltern und Reisebüros verhindern. Ebenso nützt es Keinem, wenn es in der Zukunft, wenn das Reisen wieder frei möglich ist, keine Reisebüros, keine Reiseveranstalter, keine Fluggesellschaften oder keine Hotels mehr gibt. Aber diese Gefahr würde bestehen, wenn wir gemeinsam nicht alle denkbaren Möglichkeiten versuchen und ausschöpfen.

Ansonsten sind wir uns natürlich der der aktuellen Rechtslage bewusst aber bitte bedenken Sie das auch wir als langjähriger und erfolgreicher Reiseveranstalter, den es jetzt schon seit knapp 20 Jahren gibt, unverschuldet in diese nicht vorhersehbare Pandemie-Situation geraten sind.

Bitte teilen Sie uns mit Ihren Eingaben im Formular unter https://www.lmx.de/reiseguthaben/ mit, wie wir mit Ihrem Guthaben weiter verfahren sollen.

Bleiben sie gesund und freuen Sie sich mit uns auf eine hoffentlich wieder bald kommende Reisefreiheit!



Herzliche Grüße aus Leipzig,

Ihr LMX Serviceteam
 
Die Abtretung muss formuliert werden, da LMX eventuell schon personalisierte Reisebestandteile auf deinen Namen gebucht hat. Damit signalisierst du dann nur gegenüber dem Fluganbieter oder Hotelier, dass eine Aufkündigung seitens LMX durch dich 'genehmigt' wurde. Und warum sollten sie nicht die Gutscheinmethodse wählen dürfen? Wenn es der Kunde nicht nötig hat sich dazu zu äußern muss der Fall ja irgendwie abgewickelt werden.
 
Ok, das klingt logisch. Danke dir!
 
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