Thaxll'ssillyia
Captain
- Registriert
- Dez. 2007
- Beiträge
- 3.518
Hallo Community,
meine EVGA GTX 580 ist pünktlich zu Heiligabend abgeraucht (gekauft Oktober 2011), war zum Glück bei EVGA für die 10-jahres-Garantie registriert.
Der Subvendor (anobo.de) hat mir nun folgendes angeboten:
Folgende Fragen dazu:
1.) Die Austauschkarte ist 345 € wert. Gekauft hab ich meine GTX 580 für 458 €. Da es sich ja um einen Garantiefall und nicht um Gewährleistung handelt, kann der Hersteller die Bedingungen ja selbst festlegen. Ist der Abzug des Wertes um 113 € nach den AGBs von EVGA rechtens?
2.) Laut Gesetz habe ich imo das Recht, mir den Betrag auch auszahlen zu lassen. Dies wird in der Mail nicht erwähnt, stimmt das?
3.) Wegen neuer Karte: Ich würde halt gerne bei EVGA bleiben (wegen 10 Jahre Garantie). Problem ist halt, dass EVGA nvidia-Exklusiv ist und damit mein Favorit R9 290 außen vor bleiben würde. Ich möchte nicht mehr als 400 € ausgeben. Hat noch ein ATI-Vertreiber mehr als 2 Jahre Garantie?
Vielen Dank für Tipps und Antworten!
Gruß Thax
meine EVGA GTX 580 ist pünktlich zu Heiligabend abgeraucht (gekauft Oktober 2011), war zum Glück bei EVGA für die 10-jahres-Garantie registriert.
Der Subvendor (anobo.de) hat mir nun folgendes angeboten:
Leider konnte der von Ihnen reklamierte Artikel „EVGA GeForce GTX 580, 1536MB DDR5“ nicht mehr durch den Servicepartner des Herstellers repariert bzw. ersetzt werden.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen gerne folgenden Ersatzartikel zum Austausch anbieten:
Gigabyte GeForce GTX 770 WindForce 3X, 4GB GDDR5, 2x DVI, HDMI, DisplayPort
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir den oben genannten Artikel an Sie versenden dürfen. Sollte Ihnen dieser nicht zusagen, können Sie uns selbstverständlich einen anderen Artikel zur Verrechnung vorschlagen. Wir würden anschließend prüfen, ob wir Ihnen diese Alternative ebenfalls kostenfrei oder mit einer geringen Zuzahlung zur Verfügung stellen können.
Folgende Fragen dazu:
1.) Die Austauschkarte ist 345 € wert. Gekauft hab ich meine GTX 580 für 458 €. Da es sich ja um einen Garantiefall und nicht um Gewährleistung handelt, kann der Hersteller die Bedingungen ja selbst festlegen. Ist der Abzug des Wertes um 113 € nach den AGBs von EVGA rechtens?
2.) Laut Gesetz habe ich imo das Recht, mir den Betrag auch auszahlen zu lassen. Dies wird in der Mail nicht erwähnt, stimmt das?
3.) Wegen neuer Karte: Ich würde halt gerne bei EVGA bleiben (wegen 10 Jahre Garantie). Problem ist halt, dass EVGA nvidia-Exklusiv ist und damit mein Favorit R9 290 außen vor bleiben würde. Ich möchte nicht mehr als 400 € ausgeben. Hat noch ein ATI-Vertreiber mehr als 2 Jahre Garantie?
Vielen Dank für Tipps und Antworten!
Gruß Thax