Roller zum 2. mal geklaut - glaubt die Versicherung das?

alphan

Lieutenant
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Dez. 2008
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Hallo,

mein Roller wurd mir heute zum 2. mal geklaut. Zuletzt wurd er am 1. April 2012 gestohlen aber mit Beschädigung am Fahrzeug wiedergefunden. Da ich ne DIebstahlversicherung habe, haben die mir ca. 700€ bezahlt, da ich den Roller erstma nicht machen lassen wollte. Doch später, hab ich den Roller dann selber repariert, weil ich ihn brauchte. Viele Teile waren sogar auch neu. Doch der Roller wurd mir heute dann wieder geklaut. Bis jetzt wurd er nicht wieder gefunden. Lenkerschloss war drin.
Was meint ihr glaubt die Versicherung mir das oder denken die ich will sie betrügen? Bezahlen sie mir dann auch den kompletten Wert?

Gruß
 
Viele Teile waren sogar auch neu.

Dann gibt es dafür doch sicher eine Rechnung, warum sollte dir die Versicherung das nicht glauben? Und das Roller "haufenweise" geklaut werden ist nicht neu.
 
Ja stimmt schon, aber dass ein Roller 2 mal innerhalb 2 Monaten geklaut wird hört sich unwahrscheinlich an. Nicht dass die mir vorwerfen, ich habe den Roller von Kollegen doer so klauen lassen, damit ich wieder Geld bekomme...
 
Behaupten kann man viel. Selsbtverständlich wird aber die Versicherung den Fall sich nun genauer anschauen. Aber wenn du dir sicher bist nichts falsch gemacht zu haben, dann würde ich den Fall eben neu melden. Und alles was die Versicherung behauptet muss sie natürlich auch spätestens dann vor Gericht beweisen.
 
Du hast doch den Diebstahl sicherlich der Polizei gemeldet.

Entsprechend hast Du eine Vorgangsnummer, diese teilst Du der Versicherung mit.
Und wenn Dir der Roller alle 2 Tage geklaut wird, hat die Versicherung zunächst zu akzeptieren. Das einzige was die Versicherung machen könnte, wäre Dir Auflagen zu erteilen damit Diebstähle in Zukunft erschwert werden oder den Vertrag ggf. kündigen.

Aber generell muss Sie zunächst für den Schaden aufkommen, gemäß den Versicherungsbedingungen. Natürlich kann die Versicherung selbst Nachforschungen in Auftrag geben, z.B. ob Versicherungsbetrug vorliegt.
 
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