Rücklastschrift bei H&M und direkt ein Brief von der Inkasso?

Erfahrene Unternehmen, um die es in den allermeisten für die Verbraucher interessanten Fälle geht, brauchen aber keinen Dritten, um ein Mahnverfahren durchzuziehen - die sollten selbst wissen, wie man einen Mahnbescheid beantragt. Die Beauftragung von RA und Inkasso sind also Kosten, die diese Unternehmen unnötig selbst verursacht haben und sind somit nicht ersatzfähig, so wie ja auch eigene Personalkosten für hauseigene Mahnungen nicht ersatzfähig sind.

Hab ich oben aber schon geschrieben; wenn dazu noch Zweifel bestehen, gib gern Bescheid.
 
Das die Inkassokosten häufig nicht einklagbar sind. Eben aus Gründen der Kostenminderungspflicht.
Denn die Inkassos können auch nichts anderes machen als der Gläubiger selbst. Anmahnen, Mahnbescheid und Klage.
 
Kossem schrieb:
Erfahrene Unternehmen, um die es in den allermeisten für die Verbraucher interessanten Fälle geht, brauchen aber keinen Dritten, um ein Mahnverfahren durchzuziehen - die sollten selbst wissen, wie man einen Mahnbescheid beantragt. Die Beauftragung von RA und Inkasso sind also Kosten, die diese Unternehmen unnötig selbst verursacht haben und sind somit nicht ersatzfähig, so wie ja auch eigene Personalkosten für hauseigene Mahnungen nicht ersatzfähig sind.

Hab ich oben aber schon geschrieben; wenn dazu noch Zweifel bestehen, gib gern Bescheid.

Hier muss man trennen:

Kosten der Mahnung, welche den Schuldner in Verzug setzt, sind natürlich nicht ersatzfähig.

Befindet sich der Schuldner aber bereits im Verzug, dann sind die Kosten der Rechtsverfolgung dem Grunde nach selbstverständlich als Verzugsschaden ersatzfähig.
Die Kosten der anwaltlichen Hilfe sind hier ebenso zu ersetzen (Palandt, Rn. 45 zu § 286) wie ggf. die Kosten eines Inkassobüro (Rn. 46 zu § 286 m.w.N.), wobei letzteres für Kaufleute zumindest umstritten scheint*.

Nachtrag:

* Stark umstritten, die gerichtliche Tendenz geht in der Tat in Richtung Nicht-Erstattungsfähigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
In deinem zitierten Nachweis ist allerdings gerade die Rede davon, dass die Beauftragung "eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung" darstellen soll. Ich meine, dass an dieser Stelle gezweifelt werden darf, ob ein RA notwendig ist, wenn es nicht darum geht, eine Rechtslage zu klären, sondern lediglich eine Forderung einzutreiben; und wenn ich mich richtig erinnere, haben alle Urteile, die mir dazu über den Weg gelaufen sind, das auch genauso getan (an dieser Stelle gezweifelt).

Was die Urteile angeht, will ich aber einräumen, dass ich mich vllt irre, und dass es darin allein um die Beauftragung von Inkassobüros ging. Die Beauftragung von RAen war dann aber nur nicht Gegenstand der Verfahren; ich würde stark annehmen, dass diese Rechtsprechung sich übertragen lässt. Zumal die Beauftragung auch von RAen ja in solch einfach gelagerten Fällen (und vor allem: Massenfällen) in Wahrheit doch nur ein Outsourcing der zum üblichen Pflichtenkreis gehörenden Aufgaben der Unternehmen bedeuten würde, deren Kosten ihrerseits ja unstreitig nicht ersatzfähig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finds Klasse, wie H&M vorgeht. Das soll ruhig Schule machen.

Ich habe Samstag bei 5 verschiedenen Versandhäusern/Online-Shops Ware bestellt, H&M war auch dabei (Klamotten für die Frau). Gestern trudelten zwischen 5:46 und 19:40 alle(!) Versandbestätigungen ein, das erste Paket kam eben an.
Wer mit dieser Zuverlässigkeit seine Leistung erfüllt bekommt, muss nun mal damit rechnen, dass der eigene Bestandteil des Vertragserfüllung mit der gleichen Vehemenz und Zuverlässigkeit eingefordert wird.

Nebenbei zahle ich bei H&M per Rechnung, Zahlungsziel 14 Tage. Ich kann nur empfehlen, diese Option immer wenn möglich zu nutzen.
 
Kossem schrieb:
In deinem zitierten Nachweis ist allerdings gerade die Rede davon, dass die Beauftragung "eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung" darstellen soll.

Ich merke gerade, dass ich den Ausdruck "zweckentsprechend" vielleicht zu eng auslege; in der Gesamtschau lässt sich das aber sicher auch so vertreten, oder hältst du das für völlig ausgeschlossen? Dann bleiben wir eben bei der Pflicht, den "Schaden" nicht unnötig zu vergrößern.
Ergänzung ()

Heen: Es geht nicht darum, dass HuM sein Geld nicht strikt einfordern darf und Schaden zu ersetzen ist. Mein Punkt ist, dass sie das auch allein schaffen, und dass es unzulässig ist, eine Drohkulisse dazu aufzubauen. Mal ehrlich: Wenn man die Drohkulisse weglässt und HuM sein Geld erst einen Monat später bekommt, dann soll der dadurch entstandene Schaden eben ersetzt werden.

Mir ist das Prinzip bekannt: Fremde Forderungen so lange wie möglich nicht zahlen, eigene Forderungen möglichst schnell eintreiben, um möglichst liquide zu sein. Ich behaupte aber mal, dass es *nicht* der Zweck unserer Gesetze ist, *dieses* Prinzip zu schützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kossem schrieb:
Ergänzung ()

Heen: Es geht nicht darum, dass HuM sein Geld nicht strikt einfordern darf und Schaden zu ersetzen ist. Mein Punkt ist, dass sie das auch allein schaffen, und dass es unzulässig ist, eine Drohkulisse dazu aufzubauen. Mal ehrlich: Wenn man die Drohkulisse weglässt und HuM sein Geld erst einen Monat später bekommt, dann soll der dadurch entstandene Schaden eben ersetzt werden.

Man sollte aber auch bedenken, dass H&M vielleicht gar nicht die Kapazitäten dafür haben "monatelang" Schuldnern hinterher zu schreiben um dann vielleicht das Geld am Ende doch nicht zu bekommen. Einfacher ist es da die Sache an ein Inkasso abzugeben, was auch bei einer berechtigten Forderung völlig legitim ist.
Ich meine die ganze Geschichte kommt mir vor wie ein Dieb der erwischt wurde und an den Laden eine Strafgebühr zahlen muss ( allgemein üblich) und sich beschwert warum er die Ware nicht ganz einfach zurücklegen kann ohne diese Strafgebühr^^
Wer mit Lastschrift oder auf Rechnung einkauft hat verdammt noch mal Sorge zu tragen das sein Konto gedeckt ist, ist es das nicht und sei es unabsichtlich dann muss derjenige die Konsequenzen tragen. Wer das nicht möchte sollte Bar bezahlen, Ware gegen Geld!
 
Soweit diese Aufgaben zum normalen Geschäftsbereich eines Kaufmanns gehören, hat HuM die Kapazitäten ganz einfach einzurichten. Jeder kleine Kaufmann schafft das ohne bedeutenden Aufwand (gemessen an den sonstigen Aufgaben). Und nur, weil bei großen Unternehmen ein in absoluten Zahlen nennenswerter Aufwand entsteht, heißt das doch nicht, dass er nicht mehr selbst dafür verantwortlich ist. Große Unternehmen profitieren doch bereits ohnehin von ihrer Größe - da jetzt zu sagen, es fehle an Kapazitäten ist doch Hohn^^

Da läuft man nicht monatelang hinterher, sondern beantragt ggf einen Mahnbescheid, geht sogar online. Ganz einfach.
 
Also Hauptforderung bereits überwiesen und schon gutgeschrieben. Leider muss ich der Inkasso trotzdem den rest zahlen. Die HuM hat sein Geld und Inkasso fordert den "Restaufwand".
 
Na, du hast doch nicht etwa gedacht, dass die Unternehmen sich auf diese Weise "austricksen" lassen? 0o

Die behaupten halt, dass ihnen dieses Geld zusteht - diese Behauptung geben sie doch nicht einfach auf, nur weil ein Teil der Forderung bezahlt wurde :D Die Behauptung halte ich trotzdem für falsch - die Inkassokosten sind nicht ersatzfähig. An dieser Einschätzung ändert sich selbstverständlich auch nichts nur aufgrund einer weiteren Mitteilung des Inkassobüros, dass es auf seiner Forderung beharre.

Entweder du vertrittst die *eine* Ansicht oder die *andere*. Die Mitteilungen des Inkassobüros sollten dich dabei allerdings nicht beeinflussen - das wäre ein bisschen blauäugig.
 
Natürlich sagen die, dass du die Kosten übernehmen sollst. Sonst wären die ja schon blöd, oder? Aber dennoch gilt: NICHT bezahlen! Warum auch? Du hast H&M bezahlt, also gut ist.
Stand bei dir nicht auf dem Inkassoschreiben drauf sowas wie "Wenn Sie bereits bezahlt haben, sehen Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos an"?? Weil dann hättest du es sofort überweisen können und sagen "Ich habe vorher überwiesen" (Sollen sie mal nachweisen)
 
Komm bezahl einfach Inkasso und wir haben ruhe. Dir wurde schon so oft gesagt, dass das Inkassounternehmen kaum wegen der Forderung klage erheben wird aber du willst es ja nicht verstehen.
 
@DerNiemand
Ich muss mal gucken ob sowas drinnestand. Ich will halt jede weitere Mahnung vermeiden. HuM hat jetzt sein Geld.

Also kurz nochmal: Hauptforderung bezahlt den Rest nicht bezahlen weil die nix machen können!?
 
Da zitiere ich mich doch mal selbst :-)

WhiteShark schrieb:
Am einfachsten ist es den unstrittigen Betrag (also die 56€) direkt an H&M zu überweisen. Anschließend dem Inkasso schriftlich mitteilen das die Hauptforderung bereits beglichen ist und du nicht bereit bist die Inkassokosten zu tragen, da du nicht angemahnt wurdest und die Kostenminderungspflicht dadurch verletzt wurde.
Weitere Schreiben des Inkassos dann ignorieren. Nur gegen einen Mahnbescheid sofort Widerspruch einlegen.
 
Ja danke:-). Aber da ist noch ein aber :-).

Ich hatte ja selbst mit Karte gezahlt und da hat die h&m GmbH ja nicht meine Adresse um anzumahnen oder können die das auch so rausfinden?
 
Wat. Du kannst meines Wissens nicht anonym bei H&M bestellen. Wohin denn?
 
Wird bei ec-Zahlung die Lastschrift zurückgegeben, bekommt der Händler von der Bank die Adresse des Kontoinhabers. Somit hat H&M deine Adresse auch erhalten.
 
Sorry. Seit ich in Dresden bei einem 5stöckigen Gebäude 4 Geschosse Frauen- und ein halbleeres Kellergeschoss Männerbekleidung gesehen hab, geh ich da nimmer hin. Ich hab auch die ganze Zeit an Vorkasse gedacht :lol:

Für mich sieht der Fall damit ganz anders aus. Wurde mit PIN oder Unterschrift bezahlt? Beim zweiten wird die Deckung nicht geprüft, damit folgt dieses Szenario zwangsläufig. Wäre noch schöner, wenn der Einzelhandel Detekteien hätte, um EC-Kartenbesitzer aufzuspüren.

ich würde das berappen und draus lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde mit Unterschrift bezahlt. Denn wenn man mit PIN zahlt, dann wird direkt geprüft ob Deckung vorhanden ist und auch direkt abgebucht.
Das kann man zwar auch wieder zurückbuchen, aber der TE sprach ja von mangelnder Deckung.
 
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