Erfahrene Unternehmen, um die es in den allermeisten für die Verbraucher interessanten Fälle geht, brauchen aber keinen Dritten, um ein Mahnverfahren durchzuziehen - die sollten selbst wissen, wie man einen Mahnbescheid beantragt. Die Beauftragung von RA und Inkasso sind also Kosten, die diese Unternehmen unnötig selbst verursacht haben und sind somit nicht ersatzfähig, so wie ja auch eigene Personalkosten für hauseigene Mahnungen nicht ersatzfähig sind.
Hab ich oben aber schon geschrieben; wenn dazu noch Zweifel bestehen, gib gern Bescheid.
Hab ich oben aber schon geschrieben; wenn dazu noch Zweifel bestehen, gib gern Bescheid.