Rücktritt vom Kauf möglich?

Benno90

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Hallo,

ich habe im September letzten Jahres ein Notebook gekauft. Das Notebook ist noch keine 6 Monate alt. Kurz nach dem Kauf gab es Probleme mit der Festplatte wurde dann vom Händler behoben, jedoch kurze Zeit drauf gab es wieder das Problem und der Händler war ratlos und schickte das Notebook zum Hersteller ein, dieser tauschte die Festplatte. Seit dem ist dieses Problem nicht mehr ausgetreten, jedoch war der Firmennotebook sehr lange nicht zu nützen. Nun bekommt das Notebook Risse im Gehäuse. Die müsste der Händler/Hersteller im Falle der Gewährleistung beheben, aber somit fällt der Notebook wieder lange aus und zufrieden war ich noch nie mit diesem Notebook. Kann ich vom Kauf zurücktreten oder ein neues Gerät fordern?

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Das erste Problem wurde ja gelöst, das zweite muss nicht notwendigerweise ein Makel des Produktes sein. Ursache kann auch die Beanspruchung des Gerätes im täglichen Gebrauch sein. Erste Anlaufstelle für Deine Frage ist aber eigentlich der Händler.

Dass Du mit dem Notebook nicht zufrieden bist, ist jedenfalls kein Grund für eine Rückabwicklung oder einen Umtausch.
 
Zuletzt bearbeitet:

wenn du das als Firmennotebook gekauft hast, hast du keine Gewährleistungsansprüche wie üblich für den privaten Endverbraucher. Dazu siehe dann bitte die Garantiebestimmungen für das Gewerbliche Nutzen.

Auch sind sehr häufig Gehäuse Schäden durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführt. Ausnahmen gibts aber.
 
Nicht in die Garantiebestimmung muss er nachschauen, sondern vielmehr welche Vereinbarung beim Kaufvertrag erzielt wurde, ob bei gewerblicher Nutzung ein Ausschluss der Gewährleistung/ Verkürzung der Gewährleistung vorhanden ist. Die gegenebenfalls auch in den AGBs des Händler zu finden.
 

Du hast natürlich Recht. Es gibt die Gewährleistung auch unter Gewerbetreibenden, allerdings keine Beweislastumkehr.

Dann ist es sehr Sinnvoll, das zu erwähnen. Besonders dann wenn man bedenkt das hier im Forum es sich schon eingebürgert hat, nur über die ersten 6 Monate zu sprechen, da die restlichen 18 ohne Beweislastumkehr sind und damit es schwer für den Käufer wird, irgendwas zu fordern. Aber wie heißt das so schön, Gelegenheit macht Diebe.
 
Benno90 schrieb:
Hallo,

Seit dem ist dieses Problem nicht mehr ausgetreten, jedoch war der Firmennotebook sehr lange nicht zu nützen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Wenn ich mir den Text so durchlese, glaube ich kaum, dass du den Händler mitgeteilt hast, dass du das Notebook gewerblich nutzt, du dachtest damit könntest du den Druck erhöhen, aber siehst ja dass dies nicht der Fall ist.....

Außerdem ist es ja ein bisschen Anfängerhaft/Fahrlässig, wenn man als Firma keine Ersatz-Notebooks hat.
 
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