Rückzahlung vom Optiker?

kenza

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Bei einem Optiker nahm ich ein Angebot von 39 € für ein Brillengestell + Gläser wahr. Ich entschied mich zusätzlich für besonders dünne Gläser für 50 € Aufpreis. Insgesamt zahlte ich also 89 €.

Leider war ich mit der Leistung des Optikers bzw. deren Lieferant nicht besonders zufrieden :D:
1. Abholung:
Ich konnte absolut gar nichts sehen. Brille wurde wieder eingeschickt.

2. Abholung:
Ein Glas war nicht in Ordnung. Brille wurde wieder eingeschickt

3. Abholung:
Deutlich besser. Nach einer Woche und Kontaktierung des Augenarzt habe ich die Brille zurückgegeben. Ein anderer Optiker meinte die Zentrierung oder so passt nicht. Anschließend wurde die Brille wieder eingeschickt.

4. Abholung:
Pupillenabstand wurde erneut gemessen. Diesmal habe ich Gläser in der normalen Dicke bekommen. Auf den ersten Blick fühlte sich das schon besser an :)

Ich fragte nach einer Rückerstattung über 50 €, da ich ja letztendlich nicht die dünnen Gläser bekommen habe. Dies wurde abgelehnt: Bei anderen Optiker hätte ich wohl jedes mal die Gläser zahlen müssen und sie können ja sowieso nichts dafür, da ich nicht für die dünnen Gläser nicht geeignet bin. Mir wurde kulanterweise ein Gutschein von 20 € angeboten. Ich lehnte ab und stellte klar, dass ich jetzt erst einmal die Brille über ein paar Tage testen möchte.


Nun komme ich endlich mit der Brille zurecht und möchte sie behalten. Es steht also noch ein letzter Gang zum Optiker an, um möglichst viel Rückerstattung zu bekommen :king:.
Hat jemand Tipps? Hab ich überhaupt Anspruch auf meine zu viel bezahlten 50 €?
 
Wenn du keine besonderen Gläser bekommst, musst du dafür auch nicht zahlen.
 
Natürlich muss der Optiker Dir die vollen 50 Euronen erstatten und im Übrigen steht Dir auch noch Schadenersatz zu !

Der Optiker hat den Fehler gemacht, er hätte vorher überprüfen müssen, obdie dünnen Gläser für Deine Augen geeignet sind und hätte Dir nichts ungeeignetes verkaufen dürfen.

Deine Ansprüche beruhen auf der Rechts- und Sachmängelhaftung des Händlers; da bist Du noch nicht einmal beweispflichtig, sondern der Händler müsste beweisen, dass er Dir eine mangelfreie Ware verkauft hat; bei der geschilderten Sachlage würde ihm das nicht gelingen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Nokia Was mit seiner Behauptung, dass er nichts dafür kann, dass ich die dünnen Gläser nicht vertrage und diese eben nun mal "übrig" sind, und er nicht weiterverkaufen kann?

@Gallen Schadenersatz wofür?
 
Schadensersatz wirst du kaum bekommen.

Es gibt keine Verträglichkeit für dicke oder dünne Gläser. Mir scheint es so, als ob der Optiker mit geringst möglichen Schaden davon kommen möchte. Denn letztendlich war es ja eine fehlerhafte Vermessung.

Keine Ahnung welcher Optiker das war. Ich konnte vor einigen Wochen dünne Gleitsichtgläser im Wert von 600 € tauschen. Ob so etwas auch bei Optikerketten möglich ist, weiß ich nicht.
 
kenza schrieb:
Was mit seiner Behauptung, dass er nichts dafür kann, dass ich die dünnen Gläser nicht vertrage und diese eben nun mal "übrig" sind, und er nicht weiterverkaufen kann?

Der Optiker ist der Fachmann; der hätte prüfen müssen, ob Du diese Gläser tragen kannst, bevor er sie Dir verkaufte oder er hätte Dich zumindest darüber aufklären müssen, dass unter gewissen Voraussetzungen solche Gläser nicht funktionieren; wenn er beides nicht gemacht hat oder und Du niht trotz entsprechender Belerhung gekauft hast, ist er im vollem Umfang haftbar und muss die mangelbehafteten Gläser gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.



kenza schrieb:
@Gallen Schadenersatz wofür?

Der Dir zustehende Schadenersatz würde sich beispielsweise auf Deine Fahrtkosten bezihen, die Du aufwenden musstest, um wieder zum optiker zu kommen und die nichtfunktioneirenden Gläser zu reklamieren; Verdienstausfall wäre unter bestimmten Umständen möglich, wenn Du keine andere Gelegenheit gehabt hättest, außer während Deiner Arbeistzeit die Reklamation vorzubringen; etc.pp.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich empfehle dir hol dir nur die 50,- Euro zurück. Auf die hast du klaren Anspruch alles andere, wird schwer umzusetzen. Sollte der Optiker sich weigern, bzw. das hat er würde ich dieses mal mit einem bis zwei Zeugen dort auftauchen. Dem dann auch sagen das sind deine Zeugen, das du dein Geld rechtmäßig zurückgefordert hast. Sollte er sich auch dann weigern kommst du um einen Anwalt nicht herum, zumindest hast du dann Zeugen, das du dem Optiker die Gelegenheit gegeben hast, das Geld dir wieder zu geben.
 
Na ja, wegen 50 Euro zum Anwalt, noch dazu obwohl es letzlich nur 30 wären, den Gutschein eingerechnet, kann man echt vergessenund lohnt der Mühe nicht einmal ansatzweise; damit drohen kann man aber schon ! Und mit berechtigten Schadenersatzforderungen kann man auch drohen, dann gibt er vielleicht die 50 Euro bereitwilliger raus, damit es anicht auch noch zu Schadenersatz kommt !

wie gesagt, Probieren geht über Stuidieren, aber wenn er sich sturr stellt, lohnen sich keine weiteren Maßnahmen, außer vielleicht eine Negativbewertung im Netz, dafür gibt es die entsprechenden Portale; damit könnte mannotfalls auch noch mal drohen !
 
Den Gutschein mußt du nicht akzeptieren.
50€, alternativ dünne Gläser mit denen du sehen kannst. Wie schon gesagt, die Ausrede Unverträglichkeit zeigt Unvermögen.
Ist dein Ansprechpartner der Filialleiter? Wenn nein mit dem sprechen.
Bei einer "Kette" könnte eine sachlich formulierte Nachricht, auch mit Hinweis auf eventuelle Werbung, hilfreich sein.
 
phil. schrieb:
Den Gutschein mußt du nicht akzeptieren.

Natürlich muss man den Gutschein nicht akzeptieren; aber wenn es nur mit einem Rechtstreit ginge, dann wäre es stattdessen besser, den Gutschein anzunehmen und man hätte dann nur einen Schaden von 30 Euro.

Ist alles nur eine Frage der Praktikabilität !


:freak: :freak: :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Tipps.

Mit den Gutschein kann ich nichts anfangen, weil ich in diesem Laden mit Sicherheit nichts mehr kaufen werden :-)

In dieser Filiale arbeitet nur eine Person. Ich werde am Montag mein Glück probieren. Wenn das nicht klappen sollte, kann ich ja auch noch an die Zentrale schreiben.
 
Ja die Zentrale bewirkt manchmal Wunder. Ob es sich für 50,- Euro lohnt, wahrscheinlich nicht, es sei wenn man so wie ich ist und auf den Prinzipien rumreitet.
 
Liegt ein Sachmangel muß dem Verkäufer 2 mal die Chance gegeben werden, den Fehler zu beheben, sei es durch Reparatur oder Neulieferung. Wenn nicht, muß das Geld zurückgezahlt werden.
Es liegt ein Sachmangel vor, durch mangelhafte Beratung oder sonstiges Unvermögen des Verkäufer.
Es wurden für die 50€ kein Gegenwert (dünne Gläser) geschaffen.
Es steht also noch ein letzter Gang zum Optiker an,
Wäre auch mein letzter Gang, ohne Gutschein aber mit 50€.

@Xyn
Warum lohnen sich 50€ nicht. Du mußt es ja ganz schön Dicke haben die zu verschenken.
Kannst mir auch ein schicken.
 
Gallen schrieb:
Der Dir zustehende Schadenersatz würde sich beispielsweise auf Deine Fahrtkosten bezihen, die Du aufwenden musstest, um wieder zum optiker zu kommen und die nichtfunktioneirenden Gläser zu reklamieren; Verdienstausfall wäre unter bestimmten Umständen möglich, wenn Du keine andere Gelegenheit gehabt hättest, außer während Deiner Arbeistzeit die Reklamation vorzubringen; etc.pp.

Abgesehen davon, dass die Fahrtkosten ganz sicherlich nicht unter dem Punkt Schadenersatz fallen, sondern unter dem Punkt Aufwendungen für eine defekte Ware in der Sachmängelhaftung, kann er natürlich wie du es richtig gesagt hast, diese dem Händler/Optiker in Rechnung stellen.

Alles weitere wie Verdienstausfall sind wieder einmal Träume von dir......

@TE

Bestehe auf die 50€ Rückerstattung.....
 
@Xyn
Warum lohnen sich 50€ nicht. Du mußt es ja ganz schön Dicke haben die zu verschenken.
Kannst mir auch ein schicken.

im Verhältnis zum Anwalt oder eben sogar eine Klage, in die Richtung war es gemeint. Außerdem würde ich ja allein wegen Prinzip dort vorgehen ^^.
 
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