Rufnummernportierung Festnetz

Dagobah

Cadet 4th Year
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122
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zum Thema der Rufnummernportierung im Bereich Festnetz. Ich wurde von einem Ehepaar gefragt, ob es möglich ist, die Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen zu portieren und dabei gleichzeitig den Vertragsinhaber zu wechseln?
Also konkret:
Vorher: Vertrag zwischen Ehemann und Anbieter 1 (=Telekom)
Nachher: Vertrag zwischen Ehefrau und Anbieter 2 (= nicht Telekom)

Ich habe denen geraten, dass sie direkt beim neuen Anbieter nachfragen sollen, die werden es wohl am Besten wissen.
Meine Aussage war auch, dass ich eher nicht glaube, dass dies möglich ist. Ich denke, der Vertragsinhaber muss schon der gleiche sein. (Siehe auch https://www.bundesnetzagentur.de/DE...fnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html)

Ich habe auch noch ein bischen gegooglet, die meisten Antworten beziehen sich da aber auf den Mobilfunkbereich. Einige erwähnen, dass es wohl mit einer entsprechenden Vollmacht gehen kann, dies scheint von den jeweiligen Anbietern abzuhängen.

Daher meine Frage: Hat da schon irgendjemand Erfahrungen mit gemacht?
Ansonsten kann ich hier auch weiter berichten, was bei der Sache herauskommen wird.
 
Meiner Erfahrung nach raten auch die Anbieter dazu, den Inhaber entsprechend vorher anzupassen. Also entweder den Quellvertrag auf den Namen des Zielvertrages zu ändern und umgekehrt.

Nur als Info, man kann die Rufnummer zu einem reinen VoIP-Anbieter portieren, unabhängig vom Anschluss und dessen Vertrag. Diese VoIP-Nummer kann man generell an jedem Anschluss nutzen. Z.B. https://www.sipgatebasic.de/
 
https://www.personal-voip.de/ meinst du?
Ohne das wirklich beurteilen zu können, aber deren letzte News ist von 2015 und das Twitter-Konto ist angestaubt. Vom Bauchgefühl her würde ich lieber einen lebhafteren VoIP-Anbieter nehmen.

@Dagobah: Die VoIP-Anbieter sind nur ein Hinweis, was möglich wäre. Für viele ist das allerdings nichts, die wollen die Nummer auch beim Anschlussanbieter haben. Also das Prozedere mit Angleich des Vertraginhabers und anschließender Portierung. Dabei fällt mir ein, ich weiß nicht, ob man bei Festnetz vor Ablauf des Vertrages portieren kann oder ihr warten müsst, bis der Vertrag ausläuft. (Bei Mobilfunk geht das.) Stellt sich auch die Frage, ob der neue Anbieter in einen laufenden Vertrag eine Rufnummer aufnehmen will. Technisch geht das, machen aber nicht alle Anbieter.
 
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Aus eigener Erfahrung: personal-voip.de funktioniert bei mir einwandfrei ;)
Sipgate ist ok, sofern man nur eine Nummer braucht, sonst wird's teuer
 
VoIP ist denke ich eher nicht gewünscht, aber Danke für den Hinweis.
Ich habe mal auf der Seite der Telekom geschaut. Prinzipiell kann man wohl den Vetrag übernehmen (mit Heiratsurkunde, Meldebescheinigung und Einverständniserklärung), wie sich das auf Vertragslaufzeiten auswirkt und wie lange der ganz Vorgang dauert habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, ich werde da heute Abend noch mal schauen.
Wir werden diese Woche wohl mal einen Termin beim neuen Anbieter wahrnehmen und den Antrag ausfüllen (oder beraten lassen), da gibt es auch einige Fristen zu beachten wegen Aktionszeiträumen bzgl. ev. Glasfaserausbaus.
 
Wer baut denn Glasfaser aus? Vielleicht ist der aktuelle Vertrag am Zielort eh noch nicht der Glasfaseranbieter. So könnte der Inhaber der alten Nummer einfach den Glasfaseranschluss buchen und der alte (DSL/Kabel) Anschluss läuft einfach aus.
 
Wilhelm14 schrieb:
Wer baut denn Glasfaser aus?


Eventuell bauen die hier aus (https://www.glasfaser.sh/glasfasergebiete/gebietsuebersicht/), das ganze läuft über einen Breitbandzweckverband des Amtes, weil kein Privatunternehmen bauen wollte. So habe ich das zumindest verstanden.

Wilhelm14 schrieb:
Vielleicht ist der aktuelle Vertrag am Zielort eh noch nicht der Glasfaseranbieter

Aktueller Vertrag läuft mit der Deutschen Telekom.

Wilhelm14 schrieb:
So könnte der Inhaber der alten Nummer einfach den Glasfaseranschluss buchen und der alte (DSL/Kabel) Anschluss läuft einfach aus.

Das wäre auf jeden Fall möglich, doch dann würde der ja auch auf den alten Inhaber laufen. Der Plan war jetzt eigentlich, das die Frau den neuen Anschluß beauftragt. Das einzige Problem sehe ich da eigentlich bei der Mitnahme der Rufnummer, aber die werden da bestimmt Genaueres zu wissen. Wenn es nicht so wie geplant geht, dann muss es eben der alte Inhaber beauftragen.
 
Ich finde bei alldem den Begriff Ehepaar interessant.
Eine Handynummer mag meine eigene sein, aber soweit ich das sehe geht es eine Festnetznummer der gemeinsamen Wohnung/Haus. Ist da auch immer nur ein Ehepartner ein isolierter Vertragsnehmer? War man bei Beauftragung verheiratet, hat man den Besitzer geehelicht?
Kommt mir so vor als wären solche Umschreibungen eine andere Qualität als unter Unverheirateten.

CN8
 
Ich würde auch auf identische Vertragsinhaber achten. Andernfalls hat man ggf. nur einen Haufen Ärger und im schlimmsten Fall sind die Nummern weg.
Da die Telekom als abgehender Anbieter vermutlich einen automatischen Prozess für die Portierungen hat, halte ich es für wahrscheinlich, dass die Portierung bei unterschiedlichen Namen abgelehnt wird.

Dagobah schrieb:
Ich habe mal auf der Seite der Telekom geschaut. Prinzipiell kann man wohl den Vetrag übernehmen (mit Heiratsurkunde, Meldebescheinigung und Einverständniserklärung), wie sich das auf Vertragslaufzeiten auswirkt und wie lange der ganz Vorgang dauert habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, ich werde da heute Abend noch mal schauen.
Ich meine, dass ein Vertragspartnerwechsel früher auch mal im T-Punkt/Telekom Shop ging, wenn alter und neuer Vertragspartner mit gültigen Personalausweis anwesend waren.
Es kann natürlich sein, dass die Hürden dafür mittlerweile höher sind. Wenn ein Shop in Reichweite ist ggf. einfach mal dort fragen.

cumulonimbus8 schrieb:
Eine Handynummer mag meine eigene sein, aber soweit ich das sehe geht es eine Festnetznummer der gemeinsamen Wohnung/Haus. Ist da auch immer nur ein Ehepartner ein isolierter Vertragsnehmer? War man bei Beauftragung verheiratet, hat man den Besitzer geehelicht?
Zumindest zu Bundespost-Zeiten war es möglich und nicht unüblich, dass ein Ehepaar Vertragspartner war. Die Rechnung ist dann an z. B. an "Herrn A X und Frau B X" adressiert. Solche Verträge existieren bis heute.
Für Neuverträge scheint das nicht mehr vorgesehen zu sein. Online kann man nicht mehr als eine Person angeben. Höchstens die Hotline oder im Shop geht das vielleicht noch.
 
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