Ryanair und Corona

act_

Lt. Junior Grade
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Moin zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich mir recht unsicher bin.
Vor einigen Monaten habe ich einen Hin- und Rückflug für die Strecke Bremen - Porto für den Zeitraum Ende März/Mitte April gebucht.

Aufgrund der Corona-Lage, bekam ich von Ryanair heute eine Mail mit folgendem Inhalt:

...
In der vergangenen Woche hatten die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit verbundenen Reisebeschränkungen der Regierung, von denen viele ohne Vorankündigung verhängt wurden, signifikante und negative Auswirkungen auf die Flugpläne aller Fluggesellschaften der Ryanair-Gruppe.

Ryanair erwartet als Ergebnis dieser Beschränkungen, dass ein Großteil ihrer Flugzeugflotte in Europa in den nächsten 7 bis 10 Tagen am Boden bleiben wird. Aus diesem Grund wollen wir unseren Kunden so viel Flexibilität wie möglich in Bezug auf ihre planmäßigen Reisepläne bieten. Wir bieten Ihnen nun folgende Optionen in Bezug auf Ihren gebuchten Flug an:

· Sie können Ihren Flug jetzt kostenlos auf ein Datum in der Zukunft verschieben.
· Die Umbuchungsgebühr wird vollständig erlassen.
· Sie müssen nur die Preisdifferenz bezahlen.
· Diese Flugdatumsänderung gilt nur für die bereits gebuchte Strecke.
· Versuchen Sie bitte nicht, auf ein anderes Datum im April umzubuchen.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die durch diese noch nie dagewesene Situation entstanden sind. Die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter und Kunden haben für uns oberste Priorität und wir arbeiten eng mit den staatlichen Behörden zusammen. Wir werden alle Reisebeschränkungen, die verhängt werden, befolgen und weiterhin alle Richtlinien der WHO und der EASA zur Bekämpfung des Covid-19-Virus einhalten.
...

Meine Frage:
Versucht Ryanair hier eine Rückerstattung zu umgehen und mich zum "freiwilligen" umbuchen zu bewegen?
Oder andersrum: Wären sie bei Flugausfall verpflichtet mir meinen Flugpreis zurück zu erstatten?
Ich hatte mal den Fall, dass ein Flug aufgrund eines Streiks ausgefallen ist - damals habe ich kein Geld zurück erhalten, da dies unter den Fall "Höhere Gewalt" gefallen ist. Daher bin ich verunsichert. Daher wäre ich über Hilfe dankbar!

Beste Grüße
 
Ich würde mal ins blaue raten und behaupten pandemien fallen ebenfalls unter höhere Gewalt.
 
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gibt auch relativ wenig Erfahrungswerte. Weltweite Pandemien sind jetzt nicht sooo häufig.
 
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Wenn der Flug gestrichen wird, bekommst du das Geld zurück. Habe ich gerade heute mit einem Easyjetflug DUS-TXL für Karfreitag erlebt.

Da der Flug aber aktuell noch nicht gestrichen ist, bieten sie dir die Umbuchoptionen an.
Ich würde erstmal abwarten.
 
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Danke für den Hinweis.
Dann werde ich erstmal abwarten. Umbuchen könnte ich notfalls ja noch später.
 
Habe wahrscheinlich dann bald das gleiche Problem mit meinem Easyjetflug von Amsterdam nach Edinburgh oder?
Der ist zwar erst im September, aber ich kann mir gut vorstellen, dass man auch dann noch die Auswirkungen spüren wird.
Was meint ihr?
 
Ja stimmt. Man wirds sehen. Zur not mache ich die Rundreise von zu Hause aus dann direkt mit eigenem Auto falls dann wenigstens kein generelles Einreiseverbot bestehen sollte.
 
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Kurzes Update:
Heute kam die Flugannullierung und die Möglichkeit zur Rückerstattung. Nochmals Danke!
 
act_ schrieb:
Oder andersrum: Wären sie bei Flugausfall verpflichtet mir meinen Flugpreis zurück zu erstatten?

Das Virus fällt bestimmt in das Thema "höhere Gewalt", ähnlich einer Naturkatastrophe oder dem Ausbruch eines Krieges etc. Ich fürchte, Du kannst nur auf Kulanz hoffen.

Edit: Zu spät gelesen...-.- Na dann ist doch alles gut, wenn Du das geld wieder bekommen hast.
 
(hier geht es zwar zufällig um ein Flugticket, aber ich gehe davon aus, dass der Begriff allgemein gemeint ist)

Höhere Gewalt spielt eine Rolle, wenn es zB um Schadensersatz geht.

Für die Frage dagegen, ob jemand seinen Anspruch auf die Gegenleistung (Ticketpreis) behält, obwohl er selbst von seiner Leistungspflicht (Beförderung) befreit ist. Hierbei spielt die höhere Gewalt keine unmittelbare Rolle.

Auf das Beispiel übertragen würde ein Schadensersatzanspruch zB in den Mehrkosten für eine anderweitige Beförderung bestehen. Ein solcher wird nun, weil der Vertragspartner die Leistungsstörung nicht verschuldet hat, nicht geschuldet. An dieser Stelle ist die "höhere Gewalt" auch eigentlich nur noch so etwas wie ein typischer Fall; dass der Vertragspartner für die Störung nicht verantwortlich ist, lässt sich feststellen, auch ohne dass man der Angelegenheit das Label "höhere Gewalt" anheftet.

Aus irgendeinem Grund ist dieses Label aber unheimlich populär :D
 
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