Sachen verkaufen ohne Papiere/Rechnung

hamsi61

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hi,

ich möchte fragen, ob es rechtlich erlaubt ist, dem verwandten oder normalen privatpersonen sachen zu verkaufen, ohne eine rechnung zu besitzen?

ich weis, viele verkaufen sachen zb in ebay ohne rechnungen usw. und ich bin mir auch recht sicher, das es rechtlich gesehen keine probleme gibt, wenn man sachen im internet, an bekannte oder überhaupt an leute verkauft ohne irgendwelche papiere/rechnungen.
ich frage hier trotzdem nochmal nach, da mein vater mit mir wettet, das es illegal sei, sachen zu verkaufen, die keine rechnung haben. es geht um 1000€ :D.

ich meine, mir ist klar, das wenn ein unbekannter auf der straße etwas verkauft natürlich nicht dazu zählt. aber mir geht es gerade darum, online jemandem etwas ohne rechnung zu verkaufen.

wenn ihr mir die rechtliche lage schildern könntet wäre ich dankbar.

mfg

Nachtrag:
er meint, es könnte ja geklaute ware sein die man von jemandem kauft, und die polizei könnte dann einem ne anzeige stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Polizei/Staatsanwaltschaft muss aber DIR nachweisen, dass du geklaute Ware vertickst, und nicht umgekehrt. Wo kämen wir denn da hin? Manchen Politikern wäre es sicher Recht, seine Bürger generell erstmal wie Verdächtige zu behandeln (siehe Vorratsdatenspeicherung), aber mit den elementaren Prinzipien des Rechtstaates ist das nicht vereinbar.
 
er meint, es könnte ja geklaute ware sein die man von jemandem kauft, und die polizei könnte dann einem ne anzeige stellen.
Das stimmt, das wäre dann kauf von Hehlerwaren.
Und da in diesem Staat die Unwissenheit nicht schützt, wäre es ein Verbrechen.

Aber das Kaufen von Sachen ohne Rechnung ist doch legal.
 
mal angenommen jemand verkauft einem geklaute ware, der wiederum verkauft es wieder weiter. wer ist dann schuldig? klar der erste auf jeden fall aber auch die anderen?
ich mein wenn etwas 10 mal weiterverkauft wird ohne papiere/rechnung sind dann alle schuldig? ich mein die anderen 9 wussten ja nichts davon.
Ergänzung ()

DaDare schrieb:
Das stimmt, das wäre dann kauf von Hehlerwaren.
Und da in diesem Staat die Unwissenheit nicht schützt, wäre es ein Verbrechen.

Aber das Kaufen von Sachen ohne Rechnung ist doch legal.

auch wenn ich nicht wusste, das es geklaut war?

ja, aber wenn ich zb leute ist nur nen bsp :D hier im marktplatz was kaufe, sich später aber rausstellt, das es geklaute ware ist, bin ich dann als käufer schuldig?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denke, da ist der Einzelfall zu betrachten. Wenn du nicht wissen kannst, dass du Hehlerware verkaufst, dürfte das keine Konsequenzen haben. Ein Verfahren dürfte aber dennoch zunächst eröffnet werden. Wenn du Blüten im Wechselgeld hast und damit später zur Bank gehst, hast du ja auch erstmal ein Problem.

Du bist nicht schuldig, wenn du es aufgrund der gegebenen Umstände nicht wissen konntest. Wenn du aber z.B. in irgendeinem schmuddeligen Hinterhof einen Flachbildfernseher für 50 Euro neu kaufst, könnte man dir eine Mitschuld geben, weil du aus den Umständen hättest schließen können, das es sich um Hehlerware handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich komme doch nicht so leicht an meine 1000€ ran wie ich geglaubt habe...

leute, mir geht es darum, das wenn ich zb hier vom marktplatz oder von ebay etwas von jemandem kaufe das geklaut ist, der aber sagt, alles ist mit der ware ok nur keine rechnung dabei. wenn ich diese ware kaufe, und dann weiter verkaufe, bin ich dann mitschuldig?
 
Nur wenn erkennbar war, dass es gestohlene Ware war. Ein außergewöhnlich günstiger Preis kann da schon ausreichen.
 
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Der Link hat mit deiner Frage nach den strafrechtlichen Konsequenzen eigentlich nichts zu tun, das man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann sollte klar sein und ist nur die zivilrechtliche Seite.
 
warum hat das damit nichts zu tun? es geht doch um kaufen von geklauter ware und deren konsequenzen?
 
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1. Eine Privatperson muss für Sachen, die sie privat verkauft keine Rechnung ausschreiben.
2. Wenn du der Meinung bist, dass die Ware nicht legal von deinem Verkäufer erworben wurde, lass die Finger davon.
3. Wenn auf ebay etwas angeboten wird, kannst du davon ausgehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn nicht, ist der Verkäufer "schuld". Ebay überprüft i.d.R. die eingestellten Angebote.
 
ich frage hier trotzdem nochmal nach, da mein vater mit mir wettet, das es illegal sei, sachen zu verkaufen, die keine rechnung haben.

das ist so lachhaft, ich kann es kaum fassen.

schick deinen vater mal zum nächsten trödelmarkt. dort kann er dann hunderte leute anzeigen. :D

in meiner stadt sind die illegalen sogar so dreist und verkaufen ihre ware ohne rechnung ganz offen mitten auf dem marktplatz. skandal! :evillol:
(nennt sich übrigens wochenmarkt, höhö)
 
perfekt, wenn du jetzt noch ein beweis vom BGB bringst bin ich glücklich.

@hongkongfui
lol, klingt logisch. aber ich denke das es hier vllt ne etwas andere sachlage ist.
überleg doch mal, wenn im trödelmarkt geklaute ware vertickt wird, kann die polizei die ware von dir zurückverlangen. und wo ist jetzt dein geld? was ist wenn der typ pleite ist?
 
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Man kann Kaufverträge z. B. auch per Handschlag gültig machen.
Allerdings ist es meist aufwändig bei der Beweisführung.
 
Im BGB wird keine explizite Form vorgeschrieben. außer es handelt sich um z.B. unbeweglichen Sachen (Immobilien) ansonsten einfach mal BGB ab 433 lesen.
 
@hamsi61
"sachen verkaufen ohne rechnung" und "gestohlene sachen verkaufen"
sind 2 paar schuhe. das eine hat mit dem anderen erst mal gar nichts zu tun.
 
3. Wenn auf ebay etwas angeboten wird, kannst du davon ausgehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn nicht, ist der Verkäufer "schuld". Ebay überprüft i.d.R. die eingestellten Angebote.

Mitnichten, denn erstens prüft ebay nicht alle Artikel und zweitens würde selbst das den Käufer nicht von gewissen Sorgfaltspflichten entbinden.

Zusammenfassend kann man sagen:

- Zivilrechtlich kann man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben.
- Strafrechtlich begibt sich der Verkäufer immer dann in die Nähe der Hehlerei, wenn ein Durchschnittskäufer hätte erkennen müssen, dass die Ware wohl aus einem Diebstahl stammt.

Selbstverständlich ist der private Verkäufer nicht verpflichtet, eine Rechnung auszuhändigen. Wenn es aber spezielle Belege für eine Eigentümerstellung des Verkäufers (z.B. KFZ-Brief) gibt, dann ist ein Käufer i.d.R. bösgläubig, wenn er sich diese nicht vorlegen lässt.
 
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wer hat jetzt gewonnen, mein vater oder ich :D
 
Das mit dem Verkaufen ohne Rechnung, DU.
Das mit der Heherrei ist ne andere Frage.
Aber wer macht eine Wette um 1000€?
Geht ins Restaurant und dein Vater zahlt und gut ist...
 
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