Wie bei Ebay defekte Sachen verkaufen

CloudConnected

Commodore
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Hi,

ich habe vor mein defektes DFI und meinen defekten X2 3800+ bei ebay zu verkaufen!

Ich weiß jetzt nur nicht genau wo ich das angeben muss.

Muss ich in der Artikelbezeichnung schreiben "defekt" oder reicht es aus wenn man es in der Artikelbeschreibung angibt?

Es garnicht anzugeben möchte ich ungern da ich es unfähr finde.

Gruß benni89
 
Auf jeden Fall. Wenn ich etwas als Defekt verkaufe, immer mit fetter oder farblicher Schrift unterlegt.
So gehst Du jeden Ärger aus den Weg und sammelst dann keine negative Bewertung.
 
Ich schreibe, wenn ich ungetestete oder defekte Sachen in Ebay verkaufe, dass immer RICHTIG FETT in die Artikelbeschreibung, zusätzlich AUSDRÜCKLICH AN BASTLER. Und dann natürlich das obligatorische KEINE GARANTIE, KEINE RÜCKNAHME usw.

Gab noch nie Probleme, habe immer gute Bewertungen bekommen.

Verschweigen darfst Du das natürlich nicht, das ist nicht nur unfair, sondern schlicht Betrug undhat entsprechende rechtliche Konsequenzen. Und glaube mir, wenn Du an jemanden wie mich kommst, wird das echt unschön.:evillol:
 
Naja mir den "rechtlichen Konsequenzen" ist das sone Sache.

Ebay unternimmt sowieso erst am 25€ was und denjenigen möcht ich sehen, der für <100€ zu Anwalt läuft, dort nochmal Kohle bezahlt um dann zu hören bekommen "..das wird schwierig.."
Zumal der Ersteigerer noch nachweisen muss, das es wirklich schon defkt war und das sollte schwierig werden!

@Tropi

Schreibs auf alle Fälle mit rein, der Fairness, deinem Ruf und der Bewertungen halber.
Ich fänds auch derbe scheisse wenn man mich über den Tisch ziehen würde.
 
Alles klar hatte ich auch nicht vor es zu verheimlichen.
 
Was Ihr immer mit Eurem "wegen 100 EUR" geht keiner zum Anwalt! Hallo?

Ich gehe auch wegen 50 EUR zum Anwalt (ich habe ne Rechtsschutz) und glaube ja nicht, dass der damit nicht durchkommt! Wenn man zu jemandem geht der Ahnung von Ebay hat, wird es uncool.

Ich habe das schon durchgemacht, da ging es zwar "nur" um 250 EUR, der Artikel entsprach aber nicht der Beschreibung! Zack, Thema erledigt! Geld zurück und ne Verwarnung von Ebay. Gekostet hat es mich nix, da es zu keiner Verhandlung kam, der Brief des Anwalts war Schreck genug.

Ausserdem handelt es sich bei Käufen in Ebay um einen Kaufvertrag und somit gelten andere Richtlinien, als bei der klassichen Auktion, wird nur gerne Übersehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ leon

aber wie machst du es wenn dir vermeintlich defekte sachen untergeschoben werden? denn dann hast du zu beweisen dass es der verkäufer beschädigt hat und nicht erst kaputt gegangen is als du zum beispiel mal ganz hypothetisch die cpu einbauen wolltest?

das interessiert mich sehr, mir scheint auch dass du dich da rechltich gut auskennst. wie is das dann? was kann man machen?
 
Also nicht im Produktnamen schon reinschreiben das das Teil Defekt ist?
 
Ich würde es im "Titel" reinschreiben, denn sicher ist sicher.
MfG

P.S.: es tut mir leid, aber ich musste grinsen als ich das gelesen habe

*UPDATE* 29.06.06 X2 3800+ eingebaut muahaha :D
29.06.06 X2 3800+, MOBO, NT abgeraucht :(

Wie kann sowas passieren ?
 
Leon schrieb:
Auserdem handelt es sich bei Käufen um einen Kaufvertrag und somit gelten andere Richtlinie als bei der klassichen Auktion, wird nur gerene Übersehen.

AHA...danke für so eine klasse Antwort. :)

Bei ner Auktion kommt also kein Kaufvertrag zu stande?
Wo ist der Unterschied zwischen dem Kaufvertrag bei einer Auktion und dem bei "Käufen" ?

Oh...ich lach gleich.
Soll ich dich mal aufklären?

So, fangen wir am Besten mal beim kaufmännischen Grundwissen an, was!?

1. Es gibt 3 verschiedene Kaufvertragsarten.
Dabei unterscheiden wir zwischen
- 1.1 Kauf zwischen Privatleuten
- 1.2 Kauf zwischen Privat- und Kaufleuten im Sinne des HGB
- 1.3 Kauf zwischen Kaufleuten im Sinne des HGB

Wenn du jetzt was bei Ebay ersteigert, von einer Privatperson, dann hast du keine kaufvertraglichen Rechte, wie wenn du von einem gewerblichen was kaufst. (sofern darauf hingewiesen wurde) Dies umfasst u.a. Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch, Schadenersatz usw.
Gekauft wie gesehen, wie es immer so schön heisst.

Wenn du mehr wissen willst, dann führe dir das mal zu Gemüte.

Du magst vieleicht ne Rechtsschutz haben, aber ein großteil der Ebayer hat das nicht und es wird sich sicherlich nicht rentieren für unter 100€ zm Anwalt zu laufen, weil der für jeden Brief Kohle haben will.

Das du gleich bei dem ersten Brief dein Geld zurück bekommen hast, mag eher Glück sein.
"Professionelle" Betrüger lassen sich davon allerdings wenig beeindrucken, denn die wissen das du die Beweißlast zu tragen hast und im übrigen auch so ziemlich jeder der ne kfm. Ausbildung hinter sich hat oder im Betrieb damit was zu tun hat.

Nehmen wir doch mal das Beispiel von über mir.

Was wills du machen wenn du von mir ne kaputte CPU für 400€ ersteigert hat, ich es aber nicht reingeschrieben habe?

Du rennst mit deiner Rechtsschutz zum Anwalt!
Juhu, der wird sich freun, nun ja schreibt er mir nen Brief.
Schreib ich ihm nen netten Brief zurück, dass die CPU bei versandt vollkommen i. O. war und der Defekt durch unsachgemäße Handhabunghervorgeufen wurde.

Wenn dein Anwalt nett ist klärt er dich auf, das du schlechte Chancen hast vor gericht, wenn er nur Kohle haben will lässt er es sein.

So dann sehen wir uns vor Gericht, ich bekomme Recht weil du es mir nicht nachweisen kannst, das die CPU schon vorher kaputt war.

Supi, dann kostet es dich auch noch die Verhandlung und ich werd von dir dann mit Sicherheit auch noch Kohle verlangen, dafür dass ich nicht zur Arbeit konnte und für den Weg will ich auch noch Geld haben.

Tja und nu?

Glück das es nur ein Beispiel ist! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd's auch in Titel oder Untertitel schreiben. Warum erst versuchen ahnungslose Käufer anzulocken, wenn man es eh klar als defekt verkaufen will?

Macht auch nen besseren Eindruck.
 
Wenn man doch in die Beschreibung schreibt ausdrücklich aus defekt dann ist das auch so. Wie defekt sie ist ist egal. Für schäden und Risiken müssen die Käufer klarstehen.
 
Wieso ist das Zeugs kaputt? Zu viel oCing?
 
benni89 schrieb:
Wenn man doch in die Beschreibung schreibt ausdrücklich aus defekt dann ist das auch so.
Schon, aber was hindert dich dann daran es auch schon im Titel anzugeben?

Wenn du nichts verbergen willst, dann würd ichs halt möglichst eindeutig machen. Also auch im Titel. Ist natürlich kein Muss, wenn du es sonst auch eindeutig im Text schreibst, aber wie gesagt wieso dann erst "verheimlichen"?
 
Ich habs also jetzt am Sonntagabend reingestellt mein defektes MB und meine defekte CPU und im Titel schon geschrieben defekt und hab direkt anfragen über icq bekommen ect. wegen direktkauf.

Hab den per Icq erklärt das die wirklich defekt ist und die wollten mir das trotzdem abkaufen. Es war sogar einer dabei der wollte mit bis 80€ geben:lol: .

Aber ich lass die beiden Angebote zuende laufen da ich jetzt schon für beides so um 20€ bekomm und ich schon jeweils 3 beobachter habe und die Angebote laufen noch bis Sonntag abend die gehen 100% noch in die Höhe.
 
jo so abwägig is das gar nicht was defektes bei ebay kaufen ;) ... wenn ich selber ein identisches produkt irgendwo neu gekauft hab mit garantie drauf. dann brignst denen das vermeintlich defekte (der defekt muss natürlich 'passend' sein) als garantiefall vorbei, erhältst ein neues. dann vertickst du das neue bei ebay und zack, kriegst haufen kohle dafür ;) ... the way is goes, soll leute geben die sich mit sowas nen highendrechner zum nulltarif zusammenbasteln ...
 
Jo hab ich auch schon einige in Ebay entdeckt.

Sowas mach ich aber nicht.

Am besten finde ich immer eine Graka OVP von einer High End Karte für 300 ocken zu verkaufen. Naja wie gesagt jeden Tag steht ein neuer Blöder auf.:lol:
 
naya, mit solchen ideen wird ma(n)n millionär ;)
 
benni89 schrieb:
Hi,

ich habe vor mein defektes DFI und meinen defekten X2 3800+ bei ebay zu verkaufen!

Ich weiß jetzt nur nicht genau wo ich das angeben muss.

Muss ich in der Artikelbezeichnung schreiben "defekt" oder reicht es aus wenn man es in der Artikelbeschreibung angibt?

Es garnicht anzugeben möchte ich ungern da ich es unfähr finde.

Gruß benni89

Angeben musst Du es auf jeden Fall, am besten gleich im Betreff, das ist am fairsten. ;)
 
@Blackraven

Ich habe doch geschrieben, dass es sich um Kaufverträge handelt. Ich meine dass Internetauktionen nichts mit den klassichen Auktionen zu tun haben. Also richtig lesen und dann hetzen.

Ich werde es jetzt mal anders versuchen.

Ebay-Auktionen kann man nicht mit einer Auktion wie z.b. von Sotherby vergleichen, da es sich bei sogenannten Internetauktionen nicht um eine Auktion im juristischen Sinn, sondern um einen Online-Kaufvertrag handelt. Daher gelten die üblichen Kaufvertragsregeln (Dein Link) für Händler die über Ebay verkaufen und somit gilt das Fernabsatzgesetz.

Das heißt konkret. Der Händler MUSS 2 Jahre für die verkaufte Ware Gewähr leisten (einstehen/für Mängel haften). Darüber hinaus muss er die Ware selbst bei Mängelfreiheit innerhalb von 2 Wochen zurücknehmen, wenn der Kunde den Vertrag widerruft.Belehrt der Unternehmer den Verbraucher nicht korrekt, muss er die Ware selbst nach 3 Jahren zurücknehmen, wenn der Kunde trotz Mängelfreiheit widerruft.

Und genau dieses gilt ZUM TEIL auch für den PRIVATEN Versteigerer! Er muss sich zwar nicht an die Regeln des Fernabsatzgesetzes halten, da diese nur im B2C-(buisiness-to-consumer)Bereich gelten. Gewährleistungsprobleme hat er trotzdem, da KAUFVERTRAGSREGELN wie für ALLE VERKÄUFER gelten. Daher sollte er bei gebrauchten Gegenstand die Gewährleistung ausschließen.

DAS zum Thema: Kaufmännisches Grundwissen, glaube mir, das habe ich!

Also, sollte jemand eine CPU verkaufen und die sollte kaputt sein (ob derjenige es weiss oder nicht ist egal) und hat die Gewährleistung NICHT AUSGESCHLOSSEN, hat dieser Mensch also SEHR WOHL EIN PROBLEM! Da mich der Anwalt nix kostet, dank meiner Rechtschutz, würde ich es darauf anlegen mein Geld zurück zu bekommen.


BtT:

Im Auktionstitel würde ich es nicht angeben erst in der Artikelbeschreibung. Man hat damit zumindes die Tatsache geschaffen, dass der Interessent die Artikelbeschreibung durchließt.

Wenn ich in der Titelbeschreibung schon lese "Defekt", schaue ich mir den Rest erst gar nicht an! Ob das jetzt fair ist oder nicht, muss jeder selbst entscheiden!
 
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