sagen wir mal ich habe was bestellt und dann hab ich die annahme verweigert muss ich

beni10

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sagen wir mal ich habe was bestellt und dann hab ich die annahme verweigert muss ich dann den versand bezahlen komm die dann irgendwie auf mich zu?:D


mfg
 
Kann man pauschal nicht beantworten, dazu müsste man Einzelheiten kennen.
 
Mir ist das auch schon passiert bei NorskIT, musst dir halt was einfallen lassen, ich sollte damals 10% vom kaufpreis Bezahlen.
 
Wenn Du die Annahme verweigert hast, heisst es ja noch lange nicht, das Du den Kauf rückgängig gemacht hast. Du solltest wohl auch noch die Bestellung rückgängig machen, sonst zahlst Du noch mehr. Dann hättest Du evtl mit dem Verkäufer absprechen sollen wie das Ganze dann gehandhabt werden soll, nicht alle lassen die entstandenen Kosten auf sich beruhen, brauchen sie ja auch nicht. Der Verkäufer kann Dir sogar für entstandenen Schaden noch was in Rechnung stellen, wenn er das Teil extra für Dich besorgen musste und niemand anders es haben möchte. Manche nehmen auch eine Wiedereinlagerungsgebühr, ich weiss ja nicht was Du gekauft hast. :lol:
 
ne dreambox 500s für 17€ versand
bei einer großen firma
 
Und die hast Du natürlich im Vorraus bezahlt, dann kannst Du ja mal lange aufs Geld warten. Wenn per Nachnahme, ist es doch normal das 17€ Versandkosten anfallen, die Post/Hermes möchten fürs Inkasso ja auch etwas haben oder meinst Du sie geben Dir mal eben für die Zeit des Versandes Kredit ohne Kosten?
Oder habe ich es falsch verstanden und Du hast das Gerät gekauft für 17€ und es wurde von einer grossen Firma versandt?
 
per nachnahme

große firma ist wo ichs gekauft hab es wurde mit ups versendet
 
Ja und warum hast Du es dann nicht angenommen? War der Versand zu teuer? Wurde Dir doch vorher gesagt bei der Bestellung, welche Kosten auf Dich zukommen, das hast Du doch akzeptiert.
 
Du solltest rein aus Fairness zu der Firma die Versandkosten bezahlen.

Schließlich hast du diese verursacht.

Es gibt zwar in Deutschland ein Fernabgesetz, nachdem man Ware wieder zurückgeben kann. Aber ausnutzen sollte man das auch nicht.
 
Auch wenn das Fernabsatzgesetz vorsieht das man die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken darf, heisst das noch lange nicht, das er so ohne weiteres die Annahme verweigern kann, ohne den Händler (Wiederruf und Rücktritt vom Vertrag) vorher davon zu informieren. Hier mal ein Link dazu:
 
Zwischenfrage, brauchst du das für deine Berufsausbildung, oder warum steht die Frage
in Bildung, Beruf und Zukunftspläne?
Vielleicht auch nur Meinungsbildung, oder möchtest du das in Zukunft öfter machen?
 
beni10 schrieb:
sagen wir mal ich habe was bestellt und dann hab ich die annahme verweigert muss ich dann den versand bezahlen...?

evtl. JA

denn du hast eines als Käufer nicht getan um deine Rechte (z.B. 14 Tage Rückgabe, Umtausch, Wandlung usw.) in Anspruch nehmen zu können. Denn nach:

§433 (2) BGB bist du verpflichtet "die gekaufte Sache abzunehmen".


Den Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen sind die Hauptpflichten eines Käufers.
Die Erfüllung dieser Pflichten ist gem §433 u.a. notwendig für einen gültigen Kaufvertrag.


Du hast jetzt folgendes getan: du hast die Annahme (unberechtigt?) verweigert und kommst so in den sog. Gläubigerverzug.


Der Laden kann z.B. auf Grund von §304 BGB "Ersatz von Mehraufwendungen" seine Kosten (Versand, Bearbeitung usw die sonst nicht anfallen würden) von dir zurück verlangen. Allerdings nicht den Kaufpreis.

;).

Aber evtl wird der Laden nichts machen weils sich nicht lohnt. Aber es KÖNNTE so ablaufen. :D
 
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