Samstagsarbeit?

Trytec

Ensign
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Jan. 2006
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240
Also!
Ich führe zurzeit eine Heftige Disskusion über meine Beruf.
Ich arbeite im Einzelhandel (Azubi Erstes Lehrjahr seit 01.08.06) bin
19 Jahre alt und arbeite jeden samstag ohne Ausnahme.
Dafür habe ich Nach der Schule, zwei Tage die Woche einmal 4 und einmal 6 Stunden
Frei. Nun sagten mir meine Eltern, dass ich nur zwei Samstage im monat arbeiten Darf
und wenn ich Samstag arbeite, dass ich dann noch einen Ganzen Tag frei bekommen müsste. Jetzt zu meiner Frage:
Stimmt dass wirklich und ist das gesetzlich festgelegt?

Danke euch im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (!!! ??? entfernt, Regeln bitte lesen.)
Arbeitszeit und Pausen

Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart. Im beiderseitigen Einvernehmen können die vereinbarten Zeiten in folgenden Grenzen überschritten werden:

Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz und dürfen deshalb in der Regel täglich nicht mehr als 8 Stunden beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 4 1/2 bis 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden Pausen von insgesamt 60 Minuten zu gewähren, wobei die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten betragen müssen.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Erwachsene Auszubildende dürfen an 6 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu 10 Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über 8 Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.

Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.
Wird ein/e Auszubildende/r länger beschäftigt als es in seinem/ihrem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.
Quelle: www.rostock.ihk24.de/

Das dürfte nicht auf diese eine IHK beschränkt sein.

mfg Simon
 
Da Du schon 19 Jahre alt bist, bist Du auch kein ^Jugendlicher^ mehr! Du bist damit volljaehrig! Es ist damit nicht von Bedeutung, ob Du im ersten Lehrjahr oder im 5. Arbeitsjahr bist!
Natuerlich ist es ziemlich bloed, jeden Samsatg zu arbeiten.
Habt Ihr eine Auszubildendenvertretung in der Firma? Einfach mal drueber sprechen oder aber Deinen Chef direkt mal sanft drauf aufmerksam machen. Bist Du der einzige Azubi bei Euch? Geht es ggf. den anderen genau so?

Ansonsten: Lehrjahre sind keine Herrenjahre (ich weiss, doofer Spruch)
Schau mal, wie sich das entwickelt.
Hab leider kein Arbeitsgesetz zur Hand....da muesstest Du aber genau eine genaue Antwort finden.

Gruss aus China, wo die Laeden auch Sonntags bis 23 Uhr geoeffnet haben
 
Also einen Ansprechpartner für die Azubis gibt es nicht.
Aber wir haben 3 weitere Azubis, denen geht es genauso.
Ich habe bereits m,it meinen Ausbilder gesprochen, der meinte,
wenn ich öfter arbeite, bekomme ich mehr Überstunden,
die ich dann abbummeln kann.
Also Danke nochmal.
 
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