Zivilrechtlich dann jedenfalls, wenn die Partei mit der eigentlichen Beweislast den Sachverhalt zwar ausreichend darlegen kann, aber der Beweis ihr unter normalen Umständen nicht möglich ist.
Ganz grob konstruiertes Beispiel: "Wir wissen, dass der andere dann und dann mit dem und dem einen Vertrag geschlossen hat. Das Papier liegt bei ihm zuhause, so dass wir es nicht vorlegen können." Oder: "Der andere hat in der Zeit von dann bis dann dort gearbeitet. Der genaue Verdienst entzieht sich unserer Kenntnis, die Gehaltsabrechnungen liegen ihm vor."
Strafrechtlich ist das wurscht dank umfassender Ermittlungen.