[schadensfall] haftpflicht im mietpreis enthalten?

Marc_S

Lt. Junior Grade
Registriert
Nov. 2006
Beiträge
477
Kurze Schilderung der Lage:

Ein bekannter hat mir Seine PA Anlage für einen Abend vermietet, diese hat am abend ohne mein Verschulden den Geist aufgegeben. Die Reparatur kann ich mir nicht leisten. Es wurde kein Mietvertrag aufgesetzt das ging eher auf der Freundschaftlichen Basis " ein abend, gibts mir xx€" aus die maus.

Die lage spitzt sich nun zu er will dass ich zahle und wird unfreundlicher, was mir gegen den strich geht.

Nun meine frage, rein rechtlich: Ist es so, dass eine Haftpflicht in einem Mietpreis enthalten ist?


danke im voraus für jede antwort
 
kommt drauf an was im Mietvertrag steht bzw. was vereibart worden ist. So Pauschal kann dir das keiner beantworten.
 
wie gesagt es existiert kein mietvertrag und abgesprochen wurde auch nichts :/
 
Ich glaub die Frage ist falsch. Ihr habt nur mündlich die Überlassung der Anlage vereinbart. Somit kann es da keine Haftpflichtversicherung geben ... oder hattet ihr über den Schadensfall auch eine Vereinbarung getroffen?

Die Frage ist doch eher, zahlt deine Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden.
 
Hallo,

wenn es ein *toller* Bekannter ist, ist das Dein Schaden und Dein Problem.

Wenn es ein Bekannter ist, dann sollte seine persönliche Haftpflichtversicherung dort einspringen. Sofern er eine hat...

Wenn nichts geregelt ist, dann ist das Dein Problem und Du bist auf die Zusammenarbeit mit Deinem Kumpel angewiesen.

Grüße,

Blubbs
 
Es gibt zwei Möglichkeiten, die ich persönlich sehe. Die eine ist du bezahlst weil es ein guter Bekannter ist.
Die andere, wenn du sagst du hast nichts mit dem Defekt zu tun, das du nichts zahlst. Allerdings wird dein Ruf unter deinen Bekannten stark leiden.

Für mich ist die Sache auch nicht ganz klar, er ist ein bekannter welcher dir seine Anlage (Entgeltlich?) überlässt. Du sprichst über einen Mitvertrag ohne konkrete Vereibarungen. Wobei wie ein Richter hier entscheiden würde, bleibt offen. Tendez von mir, du hättest den Vorteil auf deiner Seite.
 
Vielleicht sollte man erstmal ergründen, was für eine Schaden die Anlage hat.

"den Geist aufgegegeben" ist nicht sehr aussagekräftig.
Vielleicht ist ja nur eine Sicherung durchgebrannt.
 
Ist alles ergründet, meine versicherung übernimmt den schaden nicht.

bei dem subwoofer ist das chassi an sich UND die endstufe durch, ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte, normalerweise müssten die sicherungen und der thermal schutz eingreifen...
 
Deine Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei geliehenen oder gemieteten Sachen, oder was war die Begründung deiner Versicherung? Das ist natürlich blöd. Das war ein Punkt auf den ich geachtet habe bei Abschluss meiner Haftpflichtversicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde die Anlage unentgeltlich überlassen?

Falls ja, liegt ein Leihvertrag vor.

Wichtig ist aber in jedem Fall, worauf der Schaden zurückzuführen ist.

Zunächst würde hier bei einem Schaden vermutet, dass der Entleiher diesen zu vertreten hat und daher grds. schadensersatzpflichtig ist.

Er kann diese Vermutung aber ggf. widerlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Biete Ihm an die Hälfte des Schadens zu übernehmen, da man nicht genau sagen kann ob die Anlage jetzt wegen unsachgemäßem Gebrauch oder Materialfehler/Alterserscheinung abgeraucht ist.

Wenn er darauf besteht, dass du die ganze Anlage bezahlen sollst, kannst du a: das ganze bezahlen und das als Lehrgeld sehen, -> in Zukunft die Bekanntschaft aufgeben, oder aufrecht erhalten. ....Oder b: dich quer stellen, nichts bezahlen es drauf ankommen lassen und die Bekanntschaft in der Zukunft in die Tonne treten.

Gruß Killa
 
Zuletzt bearbeitet:
Um wie viele € geht es denn?

Ich würde an deiner Stelle erst einmal herausfinden, warum und wie das passieren konnte.
 
Er hat es dir geliehen, bei dir ging es kaputt. Meiner Ansicht nach musst du dafür auch haften.
Wenn ich was verleihe, will ich es auch intakt wiederhaben.
Für solchen Fälle gibt es eigentlich auch die private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte.
Die muss da normal auch eintreten. Weshalb lehnt die das denn ab?
 
Dann hat man wohl die falsche Haftpflichtversicherung. Wenn das der Fall ist, bucht man den Schaden als Lehrgeld ab und schließt eine andere Haftpflicht ab.

Fakt ist, der TE hatte die Geräte bekommen und kaputt wieder zurückgegeben und muss es natürlich ersetzen. Alles andere wäre ziemlich assozial (imo).
 
Sofern den TE kein Verschulden trifft würde ich an seiner Stelle überhaupt nichts zahlen.

Vielleicht war die Anlage ja schon vorher kurz vor dem Exitus und wäre ohnehin kaputt gegangen, egal ob ausgeliehen oder nicht.
 
Na vielleicht ist es auch Erziehungssache.
Wäre ich der Vermieter der PA, würde ich mich beim TE in aller Höflichkeit entschuldigen. Schließlich ist die Party auf Grund des Defekts wohl nicht so wie gewünscht verlaufen.

Das ist nun die Frage: Hast du eine unzuverlässige 15 Jahre alte Ebay-Müll PA bekommen oder hast du den halben Abend lang die Bassgitarre auf voller Lautstärke dran gehängt?
 
Zurück
Oben