Schäden durch Versand oder Witterung

Ich habe ebenfalls einmal bei Dell gearbeitet und hatte auch keine Reklamationen bzgl. Transportschäden (zumindest äußerlich). Lt. UPS müssen die Geräte so eingepackt sein, daß sie aus 1,50m Höhe fallen können, ohne Schaden zu nehmen. Es passiert jedoch gelegentlich, daß sich durch den Transport z.B. Steckkarten lockern, was an sich aber keine Beschädigung darstellt.

Korrektur: Einmal hat ein UPS-Fahrer seinen Laster zersemmelt. Das würde ich aber nicht unbedingt 'Transportschaden' nennen ;)
 
Ähm, die Transportschäden sind nicht selten, die arbeiten dort mit fließbänder wo die pakete teilweise von einen Meter höhe auf das nächste fallen und mit glück auch ein schön schweres Paket auf dein Paket kracht. DHL Fahrer sind nicht so zimberlich und setzen die sachen teilweise recht rabiat ab. Grafikkarten mit großen lüftern oder Große CPU Lüfter zerren dann ganz schön.

Das Problem ist: Sofern nichts anderes angegeben in den AGB oder vereinbart, liegt das Risiko ab übergabe an das Versandunternehmen beim Käufer, da der Verkäufer seinen verflichtungen nachgekommen ist und eine Schadensmeldung bei einigen Versandunternehemn zieht sich teilweise sehr lange hin.

In unserer Firma (500 sendungen täglich) geht alle 2 Tage ein Paket verloren, und kommt niemals irgendwo an, bei der DHL dauert dort eine Nachforschung bis zum abschluss, sprich bis das Geld für die Sendung bei uns ist, gerne mal 8-12 Wochen.

Das mit den Steckkarten lockern ist auch immer eine sache, einige Hersteller geben 3 Jahre solang man den Kasten zulässt, ich darf den also nicht aufmachen um mal die Grafikkarte festzustecken. Oder ich riskiere die Garantie und habe dann noch 0 Jahre Garantie und nur noch die 24 Monate gewährleistung.
 
Kampfferkel schrieb:
Das Problem ist: Sofern nichts anderes angegeben in den AGB oder vereinbart, liegt das Risiko ab übergabe an das Versandunternehmen beim Käufer, da der Verkäufer seinen verflichtungen nachgekommen ist und eine Schadensmeldung bei einigen Versandunternehemn zieht sich teilweise sehr lange hin.

Wenn der Käufer keine Privatperson ist stimmt das zwar...

Aber da der großteil hier keine Kaufleute sind ist das falsch! Als Privatperson bist du geschützt => Nur äußerlich prüfen => die ersten 6 Monate nach Kauf muss der Verkäufer dir beweisen das der Schaden schon bei Lieferung existiert hat... Und die AGB's sind was den Gefahrenübergang bei Verbrauchsgüterkauf angeht eh irrelevant da sie schlicht und einfach nicht zählen ;)
 
klar wird der lagerraum nich beheitzt, sag ich auch nicht, aber, wie die anderen bestätigen, die jungs wissen wie sie machen müssen, und solange es funktioniert, wen juckts, ob die mein paket auf watte transportieren oder what ever...
 
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