Hallo,
Punkt 1:
Ich kenne das Urteil gegen Arcor.
Die Einwilligung fand aber im Rahmen einer
Lifestyle-Befragung statt, die Anrufe galten aber der Werbung für
Telekommunikationsdienstleistungen. Das Gericht
verneinte dadurch der
Einwilligung zu Werbeanrufen für
ganz andere Produkte.
Das bedeutet:
Eine Einwilligung zu Produkt
A gilt
nicht automatisch auch für Produkte anderer Art.
Denn die Einwilligung bezieht sich nur auf solche Anrufe, die das konkrete Vertragsverhältnis betreffen.
Betreiber eines Call-by-Call Services dürfen private Endverbraucher, zu denen keine laufende Geschäftsbeziehung besteht, nicht unaufgefordert und ohne deren ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis im privaten Bereich anrufen oder anrufen lassen, um Geschäftsabschlüsse anzubahnen oder vorzubereiten.
Dazu kommt:
Das Urteil ist
1 Urteil. In anderen Prozessen kann auch anders entschieden werden.
Es ist "nur" ein Landgericht und gleichgestellte Instanzen können, müssen aber nicht dieses Urteil anerkennen, sofern es sich un das gleiche Produkt handelt. Höhere sowieso nicht.
Punkt 2:
Man kann den Anbieter per Telefon kontaktieren und vor Inanspruchname seiner Dienstleistungen
sich die AGB per Post zukommen lassen.
Fazit:
In welchem "Vertragsverhältnis"
surfix mit
Starcom steht, ist nicht geklärt.
Deswegen ist meine Aussage im Grunde richtig.
Napalm Death schrieb:
Früher wurde einem bei Anrufen von irgend welchen Perversen immer der Tipp gegeben, einmal voll mit der Trillerpfeife reintröten, keine Ahnung ob es was bringt, aber wenn der Anrufer erstmal ein paar Tage taub ist, das baut den Frust über diese Anrufe ab. Und ja, es ist mir scheissegal ob ích den Anrufer schädige.
Nicht die feine Art. Das sind "arme Schweine", die sich eh schon viel anhören müssen.
